Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rainer ⌂, Thursday, 16.12.2010, 12:44 (vor 5509 Tagen) @ Manifold

Guten Tag,
auf ihrer Seite http://pro-gleichstellung-in-sachsen.de/ steht im ersten Absatz:

Geschlechtergleichstellung ist europäisches Recht, Grundgesetzauftrag (Artikel 3 GG) ...

Diese Behauptung ist Falsch. Im gesamten Grundgesetz wird der Begriff "Gleichstellung" nicht verwendet. Im Artikel 3 GG wird die "Gleichberechtigung" behandelt.
Da diese beiden, vom Wesen völlig unterschiedlichen Begriffe, in der Politik wissentlich und unwissentlich vermengt werden, eine kleine Erklärung.
"Gleichberechtigung ist, wenn alle 100m Läufer 100m gerade Strecke ohne Hindernisse laufen müssen, Gleichstellung bedeutet, dass alle gleichzeitig ins Ziel kommen. Das Maß wäre der Langsamste, alle andern müssen behindert werden und zwar umso mehr, je mehr sie sich anstrengen. (Dabei stellt sich die Frage, ob man in dem Szenario überhaupt noch jemanden motivieren kann sich anzustrengen.)"
http://wikimannia.org/index.php?title=Gleichstellung#Beispiele
Ich wäre ihnen sehr verbunden wenn sie ihr falsches Zitat des Grundgesetzes korrigieren würden. Von einer politischen Partei muss man einfach ein Mindestwissen, zumindest des Grundgesetzes, erwarten können.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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