Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 15.12.2010, 20:40 (vor 5510 Tagen)

Heute habe ich vom Familiengericht die Klage wg. Kindesunterhaltes zugestellt bekommen. Ich zahle vollen Mindestunterhalt und trotzdem argumentiert die AnwältIn der Echse, "..... dass die Klage nicht mutwillig ist." und beantragt gleichzeitig Verfahrenskostenhilfe für die Echse.

Unter Pkt. 2 steht in dem Schreibem vom Familiengericht das Folgende:
"Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Unterhaltsgläubiger stets einen Anspruch auf Titulierung der Unterhaltsverpflichtung hat, wobei gleichgültig ist, ob der Unterhaltsschuldner den Unterhalt monatlich pünktlich zahlt. Für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung kommt es nicht darauf an, wie oft das Kind Umgang mit dem Unterhaltsverpflichteten hat."

Ich sehe das etwas anders und zwar wie www.trennungsfaq.de! Da ich vollen Unterhalt bezahle, wird der Streitwert gegen "Null" gehen und so sehen auch die Anwalts- und Gerichtskosten aus.

Männer! Macht nicht alle denselben Fehler: Kinder ruininieren uns Männer nur! Verzichtet darauf, geht in den Zeugungsstreik und lebt allein, aber vernünftig. Der Staat will es doch so! Dieser Staat will keine Kinder!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke!

blendlampe, Wednesday, 15.12.2010, 21:14 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

Betreut ihr das Kind zu gleichen Teilen gemeinsam, 50/50 ? Das würde sich auf Unterhalt auswirken, aber nicht wenn zum Beispiel 30/70 betreut wird

Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke!

Horsti, Wednesday, 15.12.2010, 21:14 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

Für die Höhe der Unterhaltsverpflichtung kommt es nicht darauf an, wie
oft das Kind Umgang mit dem Unterhaltsverpflichteten hat."

Das ist in dieser Form falsch, denn wenn (annähernd) hälftig betreut wird, heben sich die Ansprüche gegenseitg auf

Teilung 40:60!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 15.12.2010, 21:44 (vor 5510 Tagen) @ Horsti

Ich habe das Kind 40%, die Alte 60%! Man spricht aber schon ab 30% von einem Wechselmodell, weil der Aufenthaltsort nicht eindeutig ist. Auch sieht der veRichter es falsch, dass ich alleinig "barunterhaltspflichtig" bin, denn im BGB steht "Unterhaltspflicht" und da ist nicht unterschieden zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt! Wer keinen Betreuungsunterhalt gewährt, der "ersetzt" diesen durch Barunterhalt. Aber nun ist es ja so, dass ich den Umgang nicht aus freien Stücken so habe, sondern weil die mir das aufdiktieren. Auch mit dem ständigen Umgangsboykott ist das so eine Sache. Falsch ist zu denken, dass man "Recht hat", ja moralisch schon, aber juristisch?

Mit der vollen Zahlung des Unterhaltes bin ich meiner Unterhaltspflicht vollumfänglich nachgekommen und könnte das Kind bei mir verhungern lassen. Dafür bin ich nicht zuständig! Mal ehrlich wer macht das? .... aber daran seht ihr mal, wie krank das ganze System ist. Hier hat es keinen Sinn sich gegen einzelne Vertreter dieser Affenschaft aufzulehnen: Das ganze System ist krank und gehört abgewickelt.

Trotzdem, danke für euer beider Rat, nur gemeinsam ist man stark!

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Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke!

Holger, Wednesday, 15.12.2010, 22:44 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

Eine Titulierung mußt Du UNBEDINGT vermeiden, sie ist ein Freibrief. Klage dagegen bis zum St Nimmerleinstag, Kosten sind gering. Erfolg hast Du, wenn Du treu und brav bislang ohne Beanstandung die Abzocke gezahlt hast

(T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen?

Info, Wednesday, 15.12.2010, 22:57 (vor 5510 Tagen) @ Holger

Aus dem www.trennungsfaq.de, Bereich Unterhalt:

Eindeutig ja! Die Unterhaltsempfängerin hat einen Rechtsanspruch darauf. BGH, Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97:

"Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmässig und rechtzeitig gezahlt hat."

Nun bin ich irritiert. Nicht das RL-408 in einen Krieg zieht, der ihn nur unnütz noch mehr Geld kostet.

Für Tipps (wäre ich ebenfalls) dankbar

Danke!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 15.12.2010, 22:59 (vor 5510 Tagen) @ Holger

Der Streitwert ist 12x Unterhalt. Da es keine Differenz gibt, ist also der Streitwert "Null" und folglich dürften keine Kosten auflaufen. Mit Logik darf man aber an die deutsche Frauenjustiz nicht herangehen, also "Holzauge, sei wachsam!" Aber ich werde mir nichts gefallen lassen. Unser Großväter sind im Krieg gestorben, unsere Väter haben sie im Scheidungskrieg verheizt und jetzt sind wir dran. Deswegen werde ich mich bis zum letzten Muskelzucken gegen das Pack wehren. Das sollten alle tun. Ich werde über den Fall auf meiner Website minutiös berichten, dazu brauche ich keinen GerichtsreporterIn wie AS! Das mache ich selbst und ich will soviele Menschen wie möglich erreichen, mir ist jedes Mittel recht, um Aufmerksamkeit in dieser Sache zu bekommen. So geht das nicht mehr weiter und wenn es mich erwischen sollte, dann nehme ich noch mindestens 5 von dem Dreckspack mit. Das habe ich mir geschworen! Kampfeinsatz bis zur letzten Patrone, wie gesagt, ich werde hier informieren!

Wenn du denkst, ich hätte irgendwelche Probleme, nee, habe ich nicht, ich weiß was ich mache. Das sollte das Pack mir gegenüber auch wissen. Der Spass ist vorbei, der Widerstand ist notwendig und wir werden jeden Tag mehr! Wer mit dem Rücken zur Wand steht, kann nicht mehr weglaufen, ER MUSS KÄMPFEN und das werde ich tun!

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Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

AW

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 15.12.2010, 23:00 (vor 5510 Tagen) @ Info

Ich habe kein Geld, also kann es mich auch nichts mehr kosten! Das ist Teil meiner Taktik!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Dann wünsche ich dir -aufrichtig- alles Gute. Wer nichts mehr zu verlieren hat ...

Info, Wednesday, 15.12.2010, 23:07 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

der kann nur noch gewinnen.

Ein Irrsinn, was in diesem Land abgeht und wie mittlerweile die vierte Generation Männer niedergemetzelt wird. Ein hoch auf jeden, der da pragmatisch und kämpferisch rangeht.

Halte durch und dreh' nicht durch, meine ich ehrlich so, denn du hast sowieso schon Schlimmstes hinter dir.

Nochmal: Alles Gute, viel Kraft und Durchhaltevermögen
Und eine kleine Bitte: wo ist dein Blog?

Teilung 40:60!

blendlampe, Wednesday, 15.12.2010, 23:56 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

Man spricht aber schon ab 30% von
einem Wechselmodell

Leider nicht unterhaltsrechtlich, genau diese Sicht hat der BGH zerstört. Steht auch in der Trennungfaq: http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=35

Teilung 40:60!

Horsti, Thursday, 16.12.2010, 00:02 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

Ich habe das Kind 40%, die Alte 60%!

Dann würde ich die Richterschaft mal auf einige Urteile bezüglich aufklären, denn es gibt durchaus Entscheidungen, die bei 40% Betreuungsanteil keinen Kindesunterhalt mehr vorsehen.

http://trennungsfaq.de/unterhalt.html#kulos

Danke!

blendlampe, Thursday, 16.12.2010, 00:04 (vor 5510 Tagen) @ Referatsleiter 408

Deswegen werde ich mich bis zum letzten Muskelzucken gegen das Pack wehren.

Vorsicht, das ist wie Treibsand. Von aussen erscheint er fest, wenn man ihn tatsächlich betritt verflüssigt er sich durch den Druck. Je mehr du zappelst, desto mehr versinkst du.

Lass die anderen zappeln und entziehe dem Sand unter dir das Fluidum

Vorsicht Kostenfalle!

Rainer ⌂, Thursday, 16.12.2010, 09:31 (vor 5509 Tagen) @ Referatsleiter 408

Der Streitwert ist 12x Unterhalt. Da es keine Differenz gibt, ist also der
Streitwert "Null" und folglich dürften keine Kosten auflaufen.

Das ist falsch. Der Streitwert berechnet sich aus dem Zustand vor und nach dem Urteil. Vor dem Urteil ist Null Euro tituliert und danach ein Unterhaltsbetrag. Der Unterschied mal 12 ist der Streitwert. Prozesskostenhilfe bekommst du keine, da dein Widerspruch gegen die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Bei 40:60 Betreuung würde ich auf jeden Fall versuchen den Barunterhalt zu teilen. Das hat mehr Aussicht auf Erfolg.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Vorsicht Kostenfalle!

Sachse, Thursday, 16.12.2010, 11:55 (vor 5509 Tagen) @ Rainer

Ich glaube, der erste Weg wäre ein Widerspruch zu der Prozesskostenhilfe für dieses Weib.

Da der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird, gibt eine Titulierung keinen Vorteil für die Unterhaltsbezieherin.

Das Gericht könnte somit auf eine "Mutwilligkeit" schließen und dieses Versagen.
(Auch Gerichte müssen mittlerweile sparen - grins)
Und gleichzeitig selber PKH beantragen, in einem ähnlichem Fall ist er gewährt worden.
Einfach beantragen, mehr als abgelehnt werden kann nicht passieren. Dann einen guten Anwalt suchen

Auch wenn es aussichtslos ist

Rechtlos, Thursday, 16.12.2010, 13:20 (vor 5509 Tagen) @ Referatsleiter 408

gegen Windmühlen zu kämpfen, meine Guten Wünsche sind mit Dir!
Den sich widerspiegelnden Hass in Deinen Worten kann ich voll nachempfinden.
Ich hätte die Reihenfolge so festgelegt:

Echse
Richter
Anwältin der Echse
Jugendamtsgutachter der Familienstelle (wahlweise austauschbar mit Anwältin der Echse)
Neuer Stecher der Echse

(T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen?

Holger, Thursday, 16.12.2010, 15:47 (vor 5509 Tagen) @ Info

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