Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Auch ein Grund (neben der fem. Unterwanderung) für die Rechtssprechung gegen Männer!

TMerten, Tuesday, 14.12.2010, 15:18 (vor 5511 Tagen)

Es fehlt eine wirksame Kontrolle der Justiz

FreieWelt.Net: Welche Mißstände beeinträchtigen nach Ihrer Meinung das Funktionieren des Rechtsstaates und die Unabhängigkeit der Justiz am stärksten?

Horst Trieflinger: Der ehemalige Richter am OLG Köln und jetzige Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider hat in seiner Monographie “Recht und Gesetz - Die Welt der Juristen”, Goldmann-TB 1967, Seite 42, eine kurze und treffende Charakterisierung des Rechtsstaates gegeben: “Auch der Staat ist dem Recht unterworfen (deshalb heißt er “Rechtsstaat”). ” Festzustellen ist, dass die Rechtsprechung, genauer die Richter, sich häufig nicht an Gesetz und Recht, Logik und Denkgesetze halten. Der Grund hierfür ist, dass die der Kontrolle der Rechtsprechung dienenden gesetzlichen Vorschriften (§ 339 Strafgesetzbuch Rechtsbeugung und § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz Dienstaufsicht) vom Bundesgerichtshof gesetzwidrig ausgelegt und angewandt werden, so dass sie ihre Kontrollfunktion nicht mehr ausüben können. Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert. Trotz unserer Bemühungen ist die Politik bis jetzt nicht bereit, die vorgenannten Rechtsvorschriften so zu ändern, dass ihre missbräuchliche Auslegung und Anwendung nicht mehr möglich ist.

Auch die Anwaltschaft hat ihre Mitschuld an den Missständen in der Justiz. Gemäß der von der Anwaltschaft selbst beschlossenen Berufsordnung Rechtsanwälte (BORA), § 1 Abs. 2 Satz 2 “dient seine Tätigkeit der Verwirklichung des Rechtsstaats.” Bisher ist so gut wie nichts bekannt geworden, was die Anwaltschaft getan hat bzw. tun wird, um dem sich selbst gesetzten Ziel gerecht zu werden.

Zahlreiche Nebentätigkeiten gefährden Unabhängigkeit der Richter

Eine große Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit sind die vielen richterlichen Nebentätigkeiten als Treuhänder für Banken und Versicherungen, als Leiter von betrieblichen Einigungsstellen, als Schiedsrichter in Streitigkeiten zwischen Firmen und als Abgeordnete in Kommunalparlamenten und Kreistagen (teilweise sogar als Fraktionsvorsitzende). Kann ein Richter, der für eine Versicherung als Treunhänder tätig ist und von dieser jedes Jahr ein kräftiges Zubrot erhält, über Klagen von Versicherungskunden noch unbefangen und unaprteiisch urteilen? Die Lebenserfahrung schließt dies aus.

Diese Nebentätigkeiten, die zum großen Teil nur in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden können, zweckentfremden richterliche Ressourcen, so dass für die richterliche Tätigkeit, wofür sie vom Steuerzahler recht gut bezahlt werden, nicht mehr ausreichend Zeit übrig haben. Dies kann und wird zu Fehlentscheidungen führen. Diese richterlichen Nebentätigkeiten widersprechen der Behauptung der Richterschaft, sie sei mit Arbeit überlastet

http://www.derrechtsstaat.de/?p=2978


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