Vortäuschung falscher Tatsachen
Hi Odin,
normalerweise müsste diese Vortäuschung falscher Tatsachen (Kuckuckskind) rechtlich geahndet werden. Warum Frauen keine rechtlichen Konsequenzen für diese Straftat zu befürchten haben, wird mir nie einleuchten. Na ja, hier ein paar interessante E-Mail-Antworten an SWR.de
Darf Papa wissen, ob er auch der Papa ist?
Astrid Hurley, Sembach
Wenn ich unter Vortäuschung falscher Tatsachen jemanden um Geld betrüge, mache ich mich strafbar. Wie kann es angehen, dass Frauen geschützt werden, wenn sie nicht nur ein Leben lang einen Mann um Geld betrügen, sondern auch mit seinen Gefühlen spielen. Zudem wird auch dem Kind der wahre Vater vor enthalten, der auch wiederum betrogen wird. Die derzeitige Rechtsprechung ist ein Witz und unterstützt nur Luder die einen Geldgeber suchen!
Michael Jansen, Köln
Das Schlampenschutzgesetz muss weg! Wenn wir tolerieren, dass man sich gegen Betrug und ungerechtfertigte jahrzehntelange Abzocke nicht wehren darf, dann werden wir bald in Deutschland noch ganz andere Dinge erleben.
Norbert v. Stockhausen, München
Ja, weil ein jeder Vater das Recht haben muss, zu wissen für wen er Pflichten übernimmt. Auch das Kind hat das Recht zu wissen wer sein Vater ist.
Melanie Wallis, Berlin
Nicht nur ein Vater hat das Recht, sondern vor allem ein Kind hat das Recht darauf, seinen Ursprung, seine Herkunft zu kennen. Nichts kann schlimmer sein, als einer Lebenslüge ausgesetzt zu sein, die ein Kind früher oder später erfahren wird. Mütter, die ihren Kindern und somit auch den Vätern die tatsächliche Vaterschaft verheimlichen, gehören bestraft.
Quelle und mehr:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1749362/mpdid=1749560/1k5vk2u/index.html
Gruß
Moni
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- Kuckuckskind durch Körpermerkmal entlarvt -
Odin,
06.03.2007, 14:43
- Vortäuschung falscher Tatsachen - Moni, 06.03.2007, 15:02