Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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politisch-korrekte Übersetzungsvorschriften in Ö

Oliver, Sunday, 12.12.2010, 08:54 (vor 5513 Tagen)

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Die offensichtlich lesbische Gender-Terroristin Irmtraud Voglmayr will dir vorschreiben, wie du ungebildeter Depp deine Gossensprache gefälligst in politisch korrektes Geschwurbel zu übersetzen hast.

Deshalb heißt der Titel auch so und nicht anders:

Leitfaden für diskriminierungsfreie
Sprache, Handlungen, Bilddarstellungen

Heraus kam natürlich eine absolut männerfeindliche Bedienungsanleitung für verdecktes Diskriminieren in feministisch-engen Korridoren.

Beispiel aus dem Steuer-finanzierten Machwerk gefällig?
(Seite 29)
https://broschuerenservice.bmask.gv.at/PubAttachments/leitfaden_diskrim_2010_web01.pdf


Täter und Tat konkret benennen



Geschlechtergerechtes Formulieren

Keine Neutralisierung der Täterschaft durch die Wortwahl: Gewalt in der Familie

Männliche Gewalt an Frauen ist konkret zu benennen.

Eine TäterIN ist selbstverständlich nicht ein mal erwähnt

Ein Fall für Unmittelbare (direkte) Diskriminierung

Unmittelbare (direkte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund der in der Definition genannten Merkmale gegenüber einer anderen Person schlechter gestellt wird.
Hier : sexistische Männerfeindlichkeit

Das Problem dabei ist, dass diese Antidiskriminierungsstelle identisch ist mit diesem männerfeindlichen Machwerk und selten sich eine lesbische NebelkrähIN der anderen ein Auge auspickt!

Trotzdem liebe Österreicher, frisch ans Werk:
http://www.wien.gv.at/verwaltung/antidiskriminierung/formen.html

--

Liebe Grüße
Oliver


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eigentlich "lustig"

Sachse, Sunday, 12.12.2010, 12:02 (vor 5513 Tagen) @ Oliver

Bei allem Geschreibsel über Diskriminierung wird die Diskriminierung von Männern ausdrücklich als keine Diskriminierung des Mannes begriffen:

Nach Paragraph 37 (Frauförderungsgebot) des Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GlBG) gibt es auch eine "positive Diskriminierung". Diese soll Frauen in unterschiedlichen Bereichen bevorzugen, zum Beispiel bei der Aufnahme oder zur Erreichung höherer Dienstposten. Positive Maßnahmen zur Herbeiführung einer De-facto-Gleichberechtigung von Männern und Frauen gelten nicht als Diskriminierung.

Also, nochmal ganz langsam: Männer werden niemals diskriminiert. Wenn Männer dies meinen: es ist dann trotzdem eine Diskriminierung der Frauen, eben eine Positive. Frauen werden immer diskriminiert. Basta.

Mein Gott, so viel Umschreibungsarbeit für eine Lüge..

CEDAW Artikel 4

Diegu ungeloggt, Monday, 13.12.2010, 01:42 (vor 5512 Tagen) @ Sachse

4. Artikel der von Deutschland ratifizierten UN-Resolution

"zeitweilige Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der Defacto - Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens, dürfen aber keinesfalls die Beibehaltung ungleicher oder gesonderter Maßstäbe zur Folge haben; diese Maßnahmen sind aufzuheben, sobald die Ziele der Chancengleichheit und Gleichbehandlung erreicht sind.

Sondermaßnahmen der Vertragsstaaten - einschließlich der in diesem Übereinkommen genannten Maßnahmen - zum Schutz der Mutterschaft gelten nicht als Diskriminierung. "

Defacto-Gleichberechtigung?

http://anonym.to/?http://www.amnesty-frauen.de/Main/CEDAW

Logisch

LatexTester, Sunday, 12.12.2010, 17:52 (vor 5513 Tagen) @ Oliver

Logisch ist bei Feministen, gegen jede moralisch/ethische und juristische Logik zu argumentieren und die Welt in weiblich und männlich mit der entsprechenden Attributierung zu teilen. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass Gender Mainstreaming die Zahl der Rollenmodelle x geht gegen unendlich erhöht und das x-te Geschlecht nach Laune hinzu erfindet. Sämtliche positiv besetzten Rollenmodelle funktionieren nur als Bringschuld gegenüber der feministischen Pseudo-Religion. Rollen- und Geschlechtsmodelle in dem Rahmen, die der Feminismus vorgibt und abgesegnet hat. Hatte der Bürger früher den Staat als Gegner, so hat er instanziell den Staat und die Sozial-Ingenieure des Feminats gegen sich - mit dem Unterschied, dass es verfassungsrechtlich nur eine bedingte Abwehrmöglichkeit gibt, wenn Juristinnen von Limbach über Zypries bis Susanne Baer dort Recht sprechen. Die Despotie schafft sich legal aus den Strukturen ungesicherter Lehre in die höchsten Ämter und jedwede Evaluation ist unmöglich, da die Gewaltenteilung aufgehoben ist, bzw. sich die Gewalten nicht mehr als Opponenten im Sinne demokratischer Überprüfung verstehen, sondern einander gegen den Bürger verbünden

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