Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Keine Vergewaltigung im Fall J. Assange

Cardillac, Friday, 10.12.2010, 22:56 (vor 5514 Tagen)

Einen recht informativen Artikel bring die "Junge Welt"

http://www.jungewelt.de/2010/12-11/083.php

Demnach ist Julian Assange nicht der Vergewaltigung angeklagt, sondern wegen einer spezifisch schwedischen Rechtskonstruktion, nach der die Nichtbenutzung eines Kondoms unter gewissen Umständen strafbar ist.

Die beiden Fotzen sind also zur Polizei gelaufen, weil sie Angst hatten, sich mit Aids angesteckt zu haben, eine Befürchtung, die mit einem Arzt besser abzuklären gewesen wäre und sich auch als unbegründet herausstellte.

Eine der beiden Zeuginnen ist in Palästina untergetaucht und hat vorher schon wochenlang die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verweigert. Man sollte ihr das anerkennen und sie dafür loben. Die durchgeknallte Femifasch-Staatsanwältin hat die Anklage offensichtlich auf US-Amerikanischen Druck wieder aufgenommen.

Selber lsen!

Keine Vergewaltigung im Fall J. Assange

Müller ⌂, Saturday, 11.12.2010, 02:58 (vor 5514 Tagen) @ Cardillac

"Die beiden Fotzen sind also zur Polizei gelaufen, weil sie Angst hatten, sich mit Aids angesteckt zu haben (...)"

Demnach könnte Assange die beiden theoretisch entsprechend selbst anzeigen

--
www.geloeschtekommentare.blogspot.de
www.twitter.com/Maskulisten
www.facebook.com/Maskulisten
www.youtube.de/user/Maskulisten

Keine Vergewaltigung im Fall J. Assange

ausWien, Saturday, 11.12.2010, 04:22 (vor 5514 Tagen) @ Müller

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E87EEE82032EB4D1785FF2CA29EE4814D~ATpl~Ecommon~Scontent....

Originalzitat aus dem Haftbefehl:
Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt

Keine Vergewaltigung im Fall J. Assange

Jaeger ul, Saturday, 11.12.2010, 04:50 (vor 5514 Tagen) @ ausWien

Sie hob
hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem
minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex
unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt

Das ist nur noch krank!

Naja, dann sterben die Schweden halt bald aus, nicht nur deshalb...

Kritiker, Saturday, 11.12.2010, 10:40 (vor 5514 Tagen) @ ausWien

- kein Text -

Das ist nur noch krank!

Mus Lim ⌂, Saturday, 11.12.2010, 22:24 (vor 5513 Tagen) @ Jaeger ul

Das ist nur noch krank!

Das Zeit aber klar die Stoßrichtung von Feminismus/Genderismus!

Es begründet die Notwendigkeit von Antifeminismus!

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

powered by my little forum