Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Tok, tok, tok...

Bombe 20, Friday, 10.12.2010, 03:46 (vor 5515 Tagen) @ MC Henrich

Vorwürfe gegen Wikileaks-Gründer Assange
Wie man in Schweden einen Mann belasten kann

Die spinnen, die Schweden... (Aus dem verlinkten Artikel:)
Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.

Ich werde mit Sicherheit nie nach Schweden reisen. Wenn die schon den Begriff Vergewaltigung derart vergewaltigen, will ich nicht wissen, wie da Sex definiert ist. Am Ende landet man im Knast, weil man einer Frau die Hand geschüttelt hat und sie sich hinter unwohl fühlt. (Blähungen?)

B20

--
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...


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