Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Feministische Rechtsnormen

Informator, Thursday, 02.12.2010, 17:24 (vor 5522 Tagen) @ Red Snapper

Die Waffe der Frau, einen Mann fertig zu machen, kann ab jetzt auch von
anderen benutzt werden.

Es bieten sich völlig neue Aspekte an, wenn man einen unliebsamen Mann
aus welchen Gründen auch immer, loswerden will.

Das hatte ich auch bereits in meinem Artikel "Wir haben vergewaltigt"! erläutert:

Was aber macht den Vergewaltigungs-Straftatbestand nun wirklich gefährlich ? Das ist seine Eignung als Mittel politischer Zurechtweisung, ja Vernichtung. Erinnern wir uns, wie es jüngst dem WikiLeaks-Betreiber Julian Assange ergangen ist. Kaum hatte er unangenehme Wahrheiten zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht, da wurde er von zwei Frauen der Vergewaltigung beschuldigt. Dies war so offensichtlich inszeniert, daß es bis jetzt den mutmaßlichen Zweck nicht erreichte. Aber wir können diesen Vorgang als Hinweis werten, wozu der Vorwurf der Vergewaltigung zukünftig noch herhalten kann. Was mit anderen Mitteln nicht so einfach geht - die Einschüchterung, notfalls Wegschließung mißliebiger Regime-Kritiker -, das geht via Frauenrechts-Privilegien im Handumdrehn. Das Zaubermittel ist die Beweislastumkehr, der Sargnagel des Rechtstaates, die Grundlage der Gynokratie.

Daraus meine Folgerung:

1. Der Straftatbestand der Vergewaltigung gehört abgeschafft - erstens, weil es sich de facto um ein sexistisches Privileg zugunsten von Frauen handelt; zweitens, weil er größte Mißbrauchsrisiken in sich birgt, wie das oben erwähnte Beispiel des WikiLeaks-Gründers uns vor Augen führt;

Und ich habe auch einen Vorschlag gemacht, wie man dieses Gesetz möglicherweise abschaffen kann. Leider haben die Männerrechtler nicht den nötigen Mumm. 23 Kommentare lassen lediglich eine gewisse Aufregung erkennen.

trel


gesamter Thread:

 

powered by my little forum