Amtsgericht Ebersberg Entführter Sohn Nachtrag.
Nachtrag zum Thread
Nun wird sicherlich jeder den pauschalisierten Vorwurf in Richtung Jugendämter bezüglich deren Untätigkeit kennen. Die meisten kennen auch Sprüche von Jugendamt MitarbeiterINNEN wie :"Wenn die Mutter verweigert können wir nichts tun" oder "uns sind da die Hände gebunden", "Zerren Sie nicht am Kind. Damit schaden Sie dem Kind" ...
Oft sitzt eine gelangweilte MitarbeiterINN dann bei einer Verhandlung wegen Umgang oder SR und geht den Weg des geringsten Widerstandes, nämlich den, dass Kinder eh zur Mutter gehören und dann haben Richter sowie JA MitarbeiterINNEN den Fall schnell vom Tisch und somit mehr Zeit sich um die "wirklich dramatischen" Fälle zu kümmern.
Da wird das Jugendamt, was in Geschwaderstärke anreist schnell zum Kinderklauamt. Denn, hier, also im obigen Fall aus Ebersberg war das Amt wild entschlossen das Kind dem Vater zu entreissen dem da wohl gar nichts anderes übrigblieb als das Heil des Jungen in der Flucht zu suchen, bevor die Hyänen über ihn kämen und noch mehr Leid, sowie körperlichen als auch seelischen zuzufügen.
Ebersberg II. Nachwehen
Mit Kommentar Funktion
Vor dem Ebersberger Amtsgericht spielen sich an diesem Montag im November dramatische Szenen ab. Ein Vater hat soeben das Sorgerecht für seinen elfjährigen Sohn verloren, der seit Mai 2010 bei ihm in Schwifting im Landkreis Landsberg am Lech wohnt. Der Bub weigert sich, mit der Mutter zu gehen bzw. in das Auto des Anwalts der Baldhamerin einzusteigen. Er weint und klammert sich mit aller Kraft an seinen Vater. „Ich will beim Papa bleiben“, schluchst er immer wieder. Später wird der 44-jährige Vater um Hilfe schreien und nach der Polizei rufen, bevor er mit dem Kind das Weite sucht. Die Polizei wird eingeschaltet, die den Buben sucht, aber nicht findet, weil er zurück im väterlichen Haus in Schwifting ist.
Dort wohnt der Bub gut zwei Wochen nach dem Vorfall immer noch. Mittlerweile ist auch das Landsberger Jugendamt mit dem Fall befasst, eine „Herausnahme“ des Kindes fand nicht statt. Sollte eine Zwangsmaßnahme bevorstehen, würde die Ebersberger Behörde informiert, so Evelyn Schwaiger, Sprecherin des Landratsamts, das sich inzwischen mit schweren Vorwürfen konfrontiert sieht. Denn: Es existiert ein Videomitschnitt von den dramatischen Szenen vor dem Amtsgericht. Darauf sind neben der zuständigen Richterin auch Mitarbeiterinnen des Ebersberger Jugendamts zu sehen, die auf Vater und Sohn einreden, den Buben aber auch anfassen. Sie versuchen, ihn vom Vater loszureißen.
Hélène Noir-Kuen, Kinderpsychotherapeutin aus Gilching, die den Buben später untersucht, schreibt in einem Attest, das der Ebersberger Zeitung vorliegt: „Da (...) sich extrem wehrte, wurde er sowohl von den Mitarbeitern der Jugendamtsbehörde Ebersberg, als auch von der Mutter angegriffen, körperlich festgehalten und es wurden im Schmerzen zugefügt (eine Mitarbeiterin drehte ihm den Arm so fest nach hinten und hoch, dass er auch noch Tage später Schmerzen hatte). Die heutige therapeutische Sitzung mit (...) hat somit ergeben, dass (...) sowohl seelisch wie auch körperlich angegriffen worden ist. Die erlebten Ängste haben zu einem erneuten Trauma geführt“.
Nach Angaben des Landratsamts Ebersberg waren drei Mitarbeiterinnen der Jugendbehörde vor Ort. „Ob die betreffende Mitarbeiterin in der eskalierenden Situation falsch reagiert hat, wird noch untersucht und geprüft,“ so Landratsamts-Sprecherin Schwaiger gegenüber der EZ. Die mit der Prüfung beauftragte zuständige Abteilungsleiterin hat fast zeitgleich mit der EZ-Anfrage das Haus verlassen. Sie sei „leider schwer erkrankt", sagt Norbert Neugebauer, Leiter des Büros von Landrat Gottlieb Fauth (CSU). Von daher sei unklar, wann die Prüfung beginnen könne. Einen „fixen Zeitpunkt“ könne man nicht nennen, so Neugebauer.
Das Kinderklauamts MitarbeiterINNEN zur spontanen Krankheit in für sie kritischen Situationen neigen, kommt mir bekannt vor
--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
Kommentiert
Kindswohl ist eine Chiffre für Mütterwohl. Und Jugendämter sind Ausdruck von Staatsterrorismus. Freundlicher kann man es nicht kommentieren, denn hier wird in zentrale Rechte von Vätern und Kindern eingegriffen - ein Schaden, der nie wieder gutzumachen ist. Nicht umsonst setzen viele Väter in der Studie von Amendt den Kindesentzug mit dem Gefühl und der Depression gleich, die Menschen beim Tod des Kindes erfasst. Das herauszustellen, muss ebenso beständiges Anliegen sein, wenn man öffentlich darüber spricht, was Jugendämter und Staat Vätern antun. Und nicht zu vergessen, dass der hämische Artikel einer Stadtzeitschrift, den M. Matussek in seinem Buch Die vaterlose Gesellschaft 1998 zitiert, weiterhin die Reaktion von Feministinnen (und den Frauen, die sich still von diesen vertreten lassen) aufzeigt. Es wird trotz formeller, rechtlicher Anpassungen oder Lippenbekenntnissen aus dem Lager der Parteien nichts daran geändert, dass Männern ein erheblicher ideeller und materieller Schaden zugefügt wird