schon beantragt ?- Fahrgeld
Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II in angemessenem Umfang auch für Fahrten in die USA zu übernehmen
..... Im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts müssen die Kosten in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde. Im Falle des Antragstellers waren dabei die besonders enge Verbindung mit dem Kind, die regelmäßige telefonische Ausübung des Umgangsrechts und die bereits innerhalb Deutschland nach dem ersten Umzug der Mutter nach Berlin häufig zurückgelegten weiten Strecken zu berücksichtigen.
Ich halte dies für eine gute Regelung und -
einen Grund, dass auch Väter mit geringem Einkommen prüfen sollten, ob für sie eine Unterstützung bei den Umgangskosten(Fahrt, Übernachtung, Handgeld für Unternehmen mit Kind) möglich ist.
Wer Interesse hat, kann mich auch gern per Mail befragen