Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Düsseldorfer Tabelle 2011

SethGecko @, Wednesday, 01.12.2010, 14:26 (vor 5505 Tagen)

Düsseldorfer Tabelle

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, um 50,- € von 900,- € auf 950,- € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es dagegen bei dem bisherigen Selbstbehalt von 770 €. Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten, gegenüber der Mutter oder dem Vater eines nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kinder oder gegenüber den Eltern werden angehoben. Die Anpassung auf 950 € lehnt sich an die Erhöhung der SGB IISätze („Hartz IV“) zum 01.01.2011 an. Die übrigen Selbstbehalte sind wegen der nicht so engen familiären Bindungen und wegen des geringeren Schutzbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Erwachsenen höher


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