Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinderrechte

Floh @, Monday, 29.11.2010, 22:39 (vor 5525 Tagen) @ FemokratieBlog

Hallo,

im FemokratieBlog ist zu lesen:

Kinder werden ebenfalls erwähnt, wenn auch meistens nur im Zusammen­hang mit Frauen. Interessant ist natürlich noch die Erwähnung, dass das Gewalt­schutzgesetz für Kinder nicht gilt. Dazu steht in der Broschüre folgen­des:

Nur wenn Kinder von ihren Eltern misshandelt werden, gilt das Gewaltschutzgesetz nicht. Hierfür gelten die speziellen Vorschriften des Kindschafts- und Vormundschaftsrechts, die Maßnahmen des Familiengerichts unter Einschaltung des Jugendamts vorsehen (vgl. S. 22 f.).

Viele werden es vermutlich nicht wissen, aber in den ersten Gesetzesent­wür­fen waren Kinder noch aufgeführt. Erst nach heftigen Protesten diverser Frau­enlobbyisten wurden Kinder aus dem Gewaltschutzgesetz entfernt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt

Wo sind die Beweise dafür zu finden?
Könnte daraus nicht ein WIKIMANNIA-Artikel werden?

Gruß
Flohgast


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