Bedingungsloses Grundeinkommen für Behinderte, nicht für Exen
Liebe Mitstreiter,
es wäre schön, wenn Ihr diese Petition hier unterstützt!
Noch schöner wäre es, wenn Ihr im Forum des Bundestages, ähnlich des nachfolgenden Postings argumentiert.
Und noch schöner wäre es, wenn Ihr mit der gleichen oder ähnlichen Argumentation bei Facebook & Co. dafür Werbung macht!
Gruß
Michael
PS: Das Forum des Bundestages ist mit Sicherheit eine hervorragende Möglichkeit sich zu artikulieren. Wenn man aber möchte, dass die Postings und die Argumentation erhalten bleiben, verwendet bitte die Analogie: Geht auf das Thema der Petition ein und bringt anhand von Beispielen aus dem Familienrecht, Argumente für oder gegen die Petition. Dieser Beitrag hier ist geblieben: Es behandelt PKH-Probleme anhand der Familienrechtsprechung.
Beitrag im Forum (könnte ja zensiert werden)
[quote author=Engagierte Bürgerin link=topic=5879.msg107500#msg107500 date=1289915550]
"Anhaltspunkte" sind willkürliches System.
[/quote]
Es ist wirklich traurig, wie man mit behinderte Menschen umspringt.
Im Scheidungsrecht hingegen, gönnt der BGH, ohne jegliche Anhaltspunkte auf eine "Behinderung", den Ex-Ehegattinnen ein bedingungsloses Einkommen bis zu ihrem Lebensende.
§1569 BGB schreibt vor, dass: "Ist er dazu (selbst für seinen Unterhalt zusorgen) außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften."
Die Prüfung auf "außerstande" wird vom XII. Senat des BGH niemals durchgeführt. Die "folgenden Vorschriften" werden (fast) immer angewandt.
Vielleicht sollten die Behinderten beantragen, dass man beim Sozialgericht die gleichen Maßstäbe setzt, wie bei der Beurteilung der "Behinderung" von Ex-Ehegattinnen! Bei Ex-Gattinnen wird das eheprägende Einkommen als "Behinderten"-Rente bewilligt.
Daher ist es recht und billig, wenn jeder Behinderte auf ein gesundheitsprägendes bedingungsloses Einkommen klagen würde.
Immerhin hat sich dieses Land der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung verschrieben.
Da ist es ein himmelschreiendes Unrecht, wenn die einen jahrelang für die Anerkennung einiger Prozente Behinderung mehr kämpfen müssen, während die anderen ohne jegliche Anhaltspunkte, lediglich aufgrund ihrer Eigenschaft als Ex-Ehegattin Unsummen an Geld bekommen.
Da ich gegen Unrecht bin, habe ich diese Petition unterschrieben
Kein Geld für´s Nichtstun!
Da ich gegen Unrecht bin, habe ich diese Petition unterschrieben
Und da ich der begründeten Ansicht bin, dass Rechtsverdreher - im Vergleich zu anderen Dienstleistern - ohnehin schon viel zu viel Geld "verdienen", bin ich eher für eine Absenkung der RA-Gebühren unter Beibehaltung der Sätze für die PKH. Denn wenn ich für jeden geschriebenen Brief alleine schon pauschal 5,- EUR für´s Porto abrechnen würde und nochmal 120,- EUR für den (Standard-)Text eines Standardbriefes, dann würde ich auf einem echten Markt nicht lang überleben können und die Preise anpassen müssen.
Diese Petition ist - genau wie die Gebührenordnung - ein schwerwiegender Eingriff in den Markt. Schlechte Rechtsanwälte dürfen sich (bei schlechter Auftragslage) nicht die Konten auf Kosten der Allgemeinheit füllen, indem sie monetär Bedürftige halbherzig und desinteressiert vor Gericht vertreten. Die Bezahlung muss deshalb erfolgsabhängig erfolgen! Wer als RA vor Gericht verliert und/oder den Klienten nicht angemessen vertritt, geht leer aus!
Im Vordergrund jeder RA-Tätigkeit steht das Recht - und nicht die Kohle!
Bitte den Text genauer durchlesen!
Nur nebenbei bemerkt, ich habe die Petition: "Hilfe für Behinderte - Mehr Transparenz bei der Feststellung des Grades der Behinderung vom 02.10.2010" unterschrieben!
Nur für diese Petition gilt mein Aufruf!
Und da ich der begründeten Ansicht bin, dass Rechtsverdreher - im
Vergleich zu anderen Dienstleistern - ohnehin schon viel zu viel Geld
"verdienen", bin ich eher für eine Absenkung der RA-Gebühren unter
Beibehaltung der Sätze für die PKH. Denn wenn ich für jeden
...
Im Vordergrund jeder RA-Tätigkeit steht das Recht - und nicht die Kohle!
Die Petition "Rechtsanwaltsgebühren - Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren" habe ich nicht unterschrieben und werde sie auch nicht unterschreiben.
Wenn wir aber unsere Positionen bekannt geben wollen, dann müssen wir sie so formulieren, dass sie auch für jedermann lesbar drin bleiben. Es nützt mir nichts, es nützt uns nicht, wenn ein Beitrag futsch ist.
Gelingt mir auch nicht immer.
Hier mein erster Beitrag, der gelöscht wurde:
[quote author=Die Regierung dient dem Volk und nicht umgekehrt link=topic=5932.msg108317#msg108317 date=1290315024]
[quote author=Nutzer176 link=topic=5932.msg108285#msg108285 date=1290285454]
- sie muss aber niedrig genug sein, keine "Begehrlichkeiten" bei Anwälten zu wecken.
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Ein Anwalt muß keine Mandanten nehmen, die PKH oder ähnliche Leistungen beziehen. Er tut dies freiwillig. Der Staat hat Anwälte nicht zu erziehen, wie ihr Beitrag nahelegt.
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Wo bleibt aber die Freiwilligkeit des Mandanten? Wenn der Staat dem Anwalt nichts vorzuschreiben hat, dann hat er auch dem Rechtsuchenden nicht vorzuschreiben, dass er sich einen Anwalt nehmen muss, wenn er keinen nehmen will..
Warum hat der Staat, drangsaliert durch die Lobbyisten der Anwaltschaft die Paragrafen für Beistände so geändert, dass nur noch Anwälte reinkommen? Wieso werden keine Ehrenamtliche zugelassen?
Haben wir vielleicht eine mittelalterliche Ständeregelung für die Anwaltschaft?
[quote author=Die Regierung dient dem Volk und nicht umgekehrt link=topic=5932.msg108317#msg108317 date=1290315024]
Es gibt die RGO, die Pauschalsätze vorgibt, falls der Anwalt kein eigenes Honorar mit seinem Mandant verhandelt. Diese RGO sollte dann auch als Grundlage für die Bezahlung eines Anwalts bei einer Mandantschaft mit PKH und ähnlichen Leistungen genommen werden.
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RGO oder RVG?
[quote author=Die Regierung dient dem Volk und nicht umgekehrt link=topic=5932.msg108317#msg108317 date=1290315024]
Der Supermarkt gibt seine Lebensmittel auch nicht für den halben Preis ab, nur weil ein Sozialhilfeempfänger bei ihm einkauft. Was soll das?
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Der Supermarkt ist ein wirtschaftliches Unternehmen. In Frankreich gibt es Supermärkte, die Sozialhilfeempfänger unter die Arme greifen.
Die Anwälte sind Organe der Rechtspflege. So wie ein Notfallarzt keine Behandlung verweigern darf, müssten auch die Anwälte ein Verfahren nicht ablehnen dürfen. Als Bürger hat man einen Anspruch auf den Rechtsweg, Art. 19 GG. Wenn es dem Staat zu teuer und den Anwälten zu billig ist, dann besteht die Lösung in der Aufhebung des Anwaltszwanges und Zulassung freier Beistände.
Die jüngste Geschichte hat doch gezeigt, dass die Juristen hierzulande es nicht so genau nehmen mit den Gesetzestexten, siehe den Fall Zaunegger gegen Deutschlnd: Seit 1998 laufen die Väterrechtler gegen §1626a, BGB Sturm. Die Juristen hierzulande haben aber permanent gesagt, dass dieser Paragraf verfassungskonform sei.
Nun hat man aus Straßburg die Belehrung in deutscher Sprache bekommen: Dieser Paragraf ist die pure DISKRIMINIERUNG. Wenn also all die vielen Juristen dieses Wort nicht über die Lippen brachten, seit 1998, seit der Einführung dieses Paragrafen, warum brauchen wir noch Juristen, die das Recht der Mandanten nicht verteidigen?
Und warum sollten wir sie bezahlen? Bis auf einer, haben alle geschwiegen! Das könnt ihr auch für 0 EUR genauso gut tun