Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung

Christine ⌂, Thursday, 01.03.2007, 14:18 (vor 6862 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 052 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Do, 01. Maerz 2007 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr

5. Regierung: Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung nicht vertretbar

Recht/Antwort

Berlin: (hib/FID) Eine gesetzliche Genehmigungspflicht für Eltern bei einem irreversiblen medizinischen Eingriff zur Geschlechterzuordnung bei ihrem Kind verstößt nach Auffassung der Bundesregierung gegen die verfassungsrechtlich geschützte elterliche Autonomie. Dies geht aus der Antwort der Regierung (16/4322) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/4147) zur rechtlichen Situation Intersexueller in Deutschland hervor. Eltern müssten sich bei der Ausübung des Sorgerechts lediglich am Kindeswohl orientieren, welches nach verbreiteter medizinischer Auffassung durch eine frühzeitige Geschlechtszuordnung nicht gefährdet, sondern gefördert werde. Eingriffe dieser Art erfolgten mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige Basis zur Geschlechtsidentität zu geben. Fälle von Schadensersatzforderungen gegenüber Medizinern, die eine geschlechtszuweisende Maßnahme an nicht Zustimmungsfähigen vorgenommen hätten, sind laut der Regierung nicht bekannt.

Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an. Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die Bundesregierung unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit nicht entgegenstehe.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Dr. Mengele lässt grüssen...

Rainer ⌂, Thursday, 01.03.2007, 20:01 (vor 6862 Tagen) @ Christine

Hallo

Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte
Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das
Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an.

Das ist ja unerhört. Die Natur handelt einfach so, ohne den Gesetzgeber zu fragen ob das auch in die vorhandenen Gesetze passt.

Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.

Logisch, Pimmel abschneiden und Muschi zubetonieren hindert die Persönlichkeit nicht an ihre freien Entfaltung.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Dr. Mengele lässt grüssen...

DschinDschin, Thursday, 01.03.2007, 20:40 (vor 6862 Tagen) @ Rainer

Hallo

Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte
Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das
Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an.


Das ist ja unerhört. Die Natur handelt einfach so, ohne den Gesetzgeber zu
fragen ob das auch in die vorhandenen Gesetze passt.

Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine

Gleichbehandlungsgesetz

schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die

Bundesregierung

unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.


Logisch, Pimmel abschneiden und Muschi zubetonieren hindert die
Persönlichkeit nicht an ihre freien Entfaltung.

Rainer

Die Justiz wurde nie richtig entnazifizert.
Wunderst Du Dich da noch? - Ich nicht?

Der Alte Fritz hat gesagt: Die Juristen sollen einen Talar tragen, damit man die Gauner schon von weitem erkennt.

DschinDschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.

Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung

susu, Friday, 02.03.2007, 00:18 (vor 6862 Tagen) @ Christine

Berlin: (hib/FID) Eine gesetzliche Genehmigungspflicht für Eltern bei
einem irreversiblen medizinischen Eingriff zur Geschlechterzuordnung bei
ihrem Kind verstößt nach Auffassung der Bundesregierung gegen die
verfassungsrechtlich geschützte elterliche Autonomie.

Nun ja, GG Art. 6 Abs 2 sagt ja:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Aber er sagt auch:
"Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Und wenn Eltern sich über Rechte von Kindern hinwegsetzen wollen, wie z.B. das Recht auf Körperliche Unversehrtheit, dann hat der Staat einzuschreiten. Eine Genehmigungspflicht halte ich allerdings auch für Quark: Ein Verbot von Eingriffen, die der Geschlechtszuordnung dienen, ist geboten. Eine Genehmigungspflicht beinhaltet ja auch die Möglichkeit, das so ein Eingriff - besser gesagt: Übergiff - genehmigt werden könnte. Elterliche Autonomie ist nicht grenzenlos, wer seinem Kind die Hand abhackt, wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seinem Sohn den Penis entfernt wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seiner Tochter die Klitoris Rausschneidet wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seinem intersexuellen Kind das Genital zerstückeln läßt: Übt laut Bundesregierung sein Recht auf Elterliche Autonomie aus. Das die jetzige Praxis nicht Verfassungskonform sein dürfte, muß jedem klar sein, der das Grundgesetz mal kurz zur Kenntnis nimmt:
Wird die Würde eines Menschen nicht verletzt, wenn allers unternommen wird um zu vertuschen, das er ist, wie er ist?
Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht verletzt, wenn einem Menschen die Möglichkeit genommen wird, chmerzfrei und mit Lust Sex haben zu können?
Wird ein Mensch, dem diese Rechte auf Grund seines Geschlechts genommen werden nicht entgegen Art 3. benachteiligt?
Es gibt eine erschreckende Bewegungslosigkeit der Politik in diesem Punkt. Die Kohl Regierung antwortete auf eine solche Anfrage so, Rot-Grün auch und die große Koalition bleibt dabei. Wie einige vieleicht wissen, war es dieser Zustand, der mich zur Geschlechterpolitik brachte. Und es kotzt mich an, das weiterhin die Rechte von Menschen mit Füßen getreten werden, aus ideologischer Verblendung, Dummheit und Ignoranz.

Eltern müssten
sich bei der Ausübung des Sorgerechts lediglich am Kindeswohl orientieren,
welches nach verbreiteter medizinischer Auffassung durch eine frühzeitige
Geschlechtszuordnung nicht gefährdet, sondern gefördert werde.

Man könnte ja auch - nur so als Anregung - mal diejenigen Fragen, die von dieser Art von Gewalt betroffen sind. Irgendwie stimmt doch da etwas nicht, wenn alle (zumindest mir bekannten) diese Praxis als Gewaltsam erfahren haben, wenn Psychologen die gleichen Symptome finden, die auch bei langjährigem sexuellen Mißbrauch auftreten und wenn sich da, wo tatsächlich mal nachgesehen wird, wie es den IS Leuten mit 30 geht, Selbstmordraten im Bereich von 50% finden. Vieleicht hat ja die "verbreitete medizinische Auffassung" Unrecht? Zumal sie sich nur dann aufrechterhalten läßt, wenn man Moneys Arbeit für koscher hält. Was sie - um das noch mal zu Protokoll zu geben - nicht ist, Schweinegulasch mit Krabben ist koscherer.

Eingriffe
dieser Art erfolgten mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige
Basis zur Geschlechtsidentität zu geben.

Eine eindeutige Basis zur Geschlechtsidentität... Fuck that! Wenn man davon ausgeht, das man so etwas wie eine Geschlechtsidentität unbedingt braucht (was ich für Unsinn halte), dann wäre doch wenigstens anzunehmen, daß das, was man hat, dafür eine Basis sein könnte (wobei das auch wider einzuschränken wäre, schließlich gibt es Leute, die eine GI haben, die nix mit ihren Genitalien zu tun hat. Also würde ich mal feststellen wollen, das es ohnehin keine "eindeutige Basis" gibt: Wie Foucault sagte "Nothing in man, not even his body, can serve as a stable basis for an identity" [aus dem Gedächtnis zitiert]). Worum es eigentlich geht, ist nicht die Identität des Kindes, sondern um die Gesellschaft. Schließlich würde es einen Klaus verunsichern, wenn die Möglichkeit bestünde, daß ein "Guck mal zwischen deine Beine" nicht darin enden müste, daß die angesprochene Person da etwas erblickt, was man als Penis oder Vagina bezeichnen könnte. Und dann wär´s das mit den klaren Regeln. Und der Staat hätte auch so seine probleme, wenn er die Realität anerkennen würde, nämlich das es mehr gibt als Frauen und Männer. Da stellt sich nämlich die Frage: Welches Rentenalter gilt eigentlich? Wehrpflicht, ja oder nein? Und so weiter. Es ist doch um so viel einfacher die Realität nicht zur Kenntnis zu nehmen und wenn sie dann doch mal um die Ecke gebogen kommt, gibt es ja zum Glück Skalpelle. Wenn es der Mehrheit gut geht, dann müssen eben schon mal einige Leute zurückstecken, wen interessieren schon Menschenrechte, wenn es doch um Bequemlichkeit geht. Auch wenn ich mich wiederhole: Es kotzt mich an.

Fälle von
Schadensersatzforderungen gegenüber Medizinern, die eine
geschlechtszuweisende Maßnahme an nicht Zustimmungsfähigen vorgenommen
hätten, sind laut der Regierung nicht bekannt.

Richtig. Weil diese Eingriffe wegen der Untätigkeit der Regierung und ihrer Vorgänger legal sind und daher überhaupt keine Rechtsgründe vorliegen. Und wider kenne ich da Beispiele, das IS zu Rechtsanwälten gegangen sind und versucht haben eine Zivilklage auf die Beine zu stellen, mit dem Ergebnis, daß es keine Rechtshandhabe gibt. Die Eingriffe werden durch die oben schon erwähnte Lehrmeinung in der Medizin legitimiert, den Ärzten kann nicht nachgewisen werden, daß ihnen bekannt ist, daß diese Maßnahmen bei so gut wie keinem Nutzen großen Schaden anrichten. Das Ergebnis war immer: Das wäre ein prozess, der nicht gewonnen werden kann. Was es gab, war allerdings der Prozess von Michel Reiter, zur Erwirkung einer Änderung des Geschlechtseintrags (http://www.das-verordnete-geschlecht.de/prozess.htm).

Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.

Schön wäre es, wenn es denn stimmen würde. Die Bundesregierung und ich sind da offenbar unterschiedlicher Auffassung, was denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet. Und für mich steht die Zwangszuordnung von Geschlecht, ob medizinisch bei IS, oder psychisch, wie bei TG, im Gegensatz zur freien Entfaltung.

susu

Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung

DschinDschin, Friday, 02.03.2007, 00:53 (vor 6862 Tagen) @ susu

Berlin: (hib/FID) Eine gesetzliche Genehmigungspflicht für Eltern bei
einem irreversiblen medizinischen Eingriff zur Geschlechterzuordnung

bei

ihrem Kind verstößt nach Auffassung der Bundesregierung gegen die
verfassungsrechtlich geschützte elterliche Autonomie.


Nun ja, GG Art. 6 Abs 2 sagt ja:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und
die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Aber er sagt auch:
"Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Und wenn Eltern sich über Rechte von Kindern hinwegsetzen wollen, wie z.B.
das Recht auf Körperliche Unversehrtheit, dann hat der Staat
einzuschreiten. Eine Genehmigungspflicht halte ich allerdings auch für
Quark: Ein Verbot von Eingriffen, die der Geschlechtszuordnung
dienen, ist geboten. Eine Genehmigungspflicht beinhaltet ja auch die
Möglichkeit, das so ein Eingriff - besser gesagt: Übergiff - genehmigt
werden könnte. Elterliche Autonomie ist nicht grenzenlos, wer seinem Kind
die Hand abhackt, wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seinem Sohn den
Penis entfernt wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seiner Tochter die
Klitoris Rausschneidet wandert in den Knast: Zu Recht. Wer seinem
intersexuellen Kind das Genital zerstückeln läßt: Übt laut Bundesregierung
sein Recht auf Elterliche Autonomie aus. Das die jetzige Praxis nicht
Verfassungskonform sein dürfte, muß jedem klar sein, der das Grundgesetz
mal kurz zur Kenntnis nimmt:
Wird die Würde eines Menschen nicht verletzt, wenn allers unternommen wird
um zu vertuschen, das er ist, wie er ist?
Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht verletzt, wenn einem
Menschen die Möglichkeit genommen wird, chmerzfrei und mit Lust Sex haben
zu können?
Wird ein Mensch, dem diese Rechte auf Grund seines Geschlechts genommen
werden nicht entgegen Art 3. benachteiligt?
Es gibt eine erschreckende Bewegungslosigkeit der Politik in diesem Punkt.
Die Kohl Regierung antwortete auf eine solche Anfrage so, Rot-Grün auch und
die große Koalition bleibt dabei. Wie einige vieleicht wissen, war es
dieser Zustand, der mich zur Geschlechterpolitik brachte. Und es kotzt
mich an, das weiterhin die Rechte von Menschen mit Füßen getreten werden,
aus ideologischer Verblendung, Dummheit und Ignoranz.

Eltern müssten
sich bei der Ausübung des Sorgerechts lediglich am Kindeswohl

orientieren,

welches nach verbreiteter medizinischer Auffassung durch eine

frühzeitige

Geschlechtszuordnung nicht gefährdet, sondern gefördert werde.


Man könnte ja auch - nur so als Anregung - mal diejenigen Fragen, die von
dieser Art von Gewalt betroffen sind. Irgendwie stimmt doch da etwas
nicht, wenn alle (zumindest mir bekannten) diese Praxis als Gewaltsam
erfahren haben, wenn Psychologen die gleichen Symptome finden, die auch
bei langjährigem sexuellen Mißbrauch auftreten und wenn sich da, wo
tatsächlich mal nachgesehen wird, wie es den IS Leuten mit 30 geht,
Selbstmordraten im Bereich von 50% finden. Vieleicht hat ja die
"verbreitete medizinische Auffassung" Unrecht? Zumal sie sich nur dann
aufrechterhalten läßt, wenn man Moneys Arbeit für koscher hält. Was sie -
um das noch mal zu Protokoll zu geben - nicht ist, Schweinegulasch mit
Krabben ist koscherer.

Eingriffe
dieser Art erfolgten mit dem Ziel, dem Kind rechtzeitig eine eindeutige
Basis zur Geschlechtsidentität zu geben.


Eine eindeutige Basis zur Geschlechtsidentität... Fuck that! Wenn man
davon ausgeht, das man so etwas wie eine Geschlechtsidentität unbedingt
braucht (was ich für Unsinn halte), dann wäre doch wenigstens anzunehmen,
daß das, was man hat, dafür eine Basis sein könnte (wobei das auch wider
einzuschränken wäre, schließlich gibt es Leute, die eine GI haben, die nix
mit ihren Genitalien zu tun hat. Also würde ich mal feststellen wollen, das
es ohnehin keine "eindeutige Basis" gibt: Wie Foucault sagte "Nothing in
man, not even his body, can serve as a stable basis for an identity" [aus
dem Gedächtnis zitiert]). Worum es eigentlich geht, ist nicht die
Identität des Kindes, sondern um die Gesellschaft. Schließlich würde es
einen Klaus verunsichern, wenn die Möglichkeit bestünde, daß ein "Guck mal
zwischen deine Beine" nicht darin enden müste, daß die angesprochene Person
da etwas erblickt, was man als Penis oder Vagina bezeichnen könnte. Und
dann wär´s das mit den klaren Regeln. Und der Staat hätte auch so seine
probleme, wenn er die Realität anerkennen würde, nämlich das es mehr gibt
als Frauen und Männer. Da stellt sich nämlich die Frage: Welches
Rentenalter gilt eigentlich? Wehrpflicht, ja oder nein? Und so weiter. Es
ist doch um so viel einfacher die Realität nicht zur Kenntnis zu nehmen
und wenn sie dann doch mal um die Ecke gebogen kommt, gibt es ja zum Glück
Skalpelle. Wenn es der Mehrheit gut geht, dann müssen eben schon mal einige
Leute zurückstecken, wen interessieren schon Menschenrechte, wenn es doch
um Bequemlichkeit geht. Auch wenn ich mich wiederhole: Es kotzt mich an.

Fälle von
Schadensersatzforderungen gegenüber Medizinern, die eine
geschlechtszuweisende Maßnahme an nicht Zustimmungsfähigen vorgenommen
hätten, sind laut der Regierung nicht bekannt.


Richtig. Weil diese Eingriffe wegen der Untätigkeit der Regierung und
ihrer Vorgänger legal sind und daher überhaupt keine Rechtsgründe
vorliegen. Und wider kenne ich da Beispiele, das IS zu Rechtsanwälten
gegangen sind und versucht haben eine Zivilklage auf die Beine zu stellen,
mit dem Ergebnis, daß es keine Rechtshandhabe gibt. Die Eingriffe werden
durch die oben schon erwähnte Lehrmeinung in der Medizin legitimiert, den
Ärzten kann nicht nachgewisen werden, daß ihnen bekannt ist, daß diese
Maßnahmen bei so gut wie keinem Nutzen großen Schaden anrichten. Das
Ergebnis war immer: Das wäre ein prozess, der nicht gewonnen werden kann.
Was es gab, war allerdings der Prozess von Michel Reiter, zur Erwirkung
einer Änderung des Geschlechtseintrags
(http://www.das-verordnete-geschlecht.de/prozess.htm).

Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.


Schön wäre es, wenn es denn stimmen würde. Die Bundesregierung und ich
sind da offenbar unterschiedlicher Auffassung, was denn die freie
Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet. Und für mich steht die
Zwangszuordnung von Geschlecht, ob medizinisch bei IS, oder psychisch, wie
bei TG, im Gegensatz zur freien Entfaltung.

susu

Hallo Susu,

siehst Du wohl, jetzt sind wir auf einer Linie:
Es steht keinem Menschen, auch nicht den Eltern, zu, das Geschlecht eines Menschen zu erzwingen. Wir sollten aber das Geschlecht annehmen, das sich offenbart. Und es wird Fälle geben, bei denen eine Unbestimmtheit bleibt, und dieser Mensch ist dann eben ein Wanderer zwischen den (Geschlechter-)Welten.
Also ich kann damit leben. Wo aber Eindeutigkeit sichtbar wird, da haben wir diese auch zu akzeptieren. Hier ist dann kein Platz für Umerziehungsversuche.

DschinDschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.

Genehmigungspflicht bei Geschlechterzuordnung

Gismatis, Basel, Sunday, 04.03.2007, 05:57 (vor 6859 Tagen) @ Christine

Die Regierung verteidigt die in männlich und weiblich unterteilte
Geschlechterdefinition in der deutschen Rechtsordnung. Das
Personenstandsgesetz sehe die Eintragung "Zwitter" als unzulässig an. Das
im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
schütze jedoch auch zwischengeschlechtliche Menschen. Die Bundesregierung
unterstreicht, dass es nicht verfassungswidrig sei, die Zuordnung zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht mit Mitteln des Rechts
aufrechtzuerhalten, da diese der freien Entfaltung der Persönlichkeit
nicht entgegenstehe.

Wären Männer und Frauen vor dem Gesetz völlig gleich, bräuchte es gar keinen entsprechenden Eintrag! Was geht den Staat denn das Geschlecht der Bürger überhaupt an, außer für statistische Zwecke? Oder wenn ein Eintrag irgendwo nötig ist, wäre es doch ein Leichtes, neben männlich und weiblich noch andere Bezeichnungen zuzulassen.

Die Gesellschaft muss endlich lernen, damit umzugehen, dass Intersexuelle eine Realität sind. Intersexuelle Kinder brauchen nicht operiert zu werden, um später zu wissen, was sie sein möchten. Transsexuelle zeigen, dass die Geschlechtsidentität unabhängig vom Körper sehr stark im Individuum verankert ist. Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass sich Intersexuelle nicht entscheiden können, was sie sein möchten. Aber warum müssen sie das überhaupt? Es lebte sich völlig problemlos, auch ohne eindeutig Mann oder Frau zu sein, wenn die Gesellschaft nicht so engstirnig wäre.

Gismatis

--
www.subitas.ch

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