Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Rente mit 67" einführen und älteren Arbeitslosen...

Christine ⌂, Thursday, 01.03.2007, 13:07 (vor 6862 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 051 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mi, 28. Februar 2007 Redaktionsschluss: 16:30 Uhr

2. "Rente mit 67" einführen und älteren Arbeitslosen zu Arbeit verhelfen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/SKE) Die Rente mit 67 und die Situation älterer Arbeitnehmer thematisiert die Bundesregierung in zwei Gesetzentwürfen (16/4372, 16/4371). Die Rentenversicherung müsse der demografischen Entwicklung angepasst werden. Ziel sei es, den Beitragssatz der Renten bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Das Rentenniveau solle im gleichen Zeitraum nicht unter 46 Prozent beziehungsweise nicht unter 43 Prozent sinken. Deswegen solle von 2012 an beginnend mit dem Geburtenjahrgang 1947 bis ins Jahr 2029 das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben werden. Menschen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollten auch weiterhin mit 65 Jahren aufhören dürfen zu arbeiten. Als Beitragszahler würden auch Mütter gewertet, die bis zum zehnten Lebensjahr ihres Kindes zu Hause geblieben sind, so die Bundesregierung. Mehr ältere Arbeitnehmer in Beschäftigung zu bringen, ist das Ziel des zweiten Gesetzentwurfs. Das Alter müsse als produktive Lebensphase erkannt werden, damit Deutschland weiterhin international wettbewerbsfähig sei. Kern ist ein Kombilohn, der über zwei Jahre gezahlt werden soll, sowie neu gestaltete Eingliederungszuschüsse. Ältere Arbeitslose sollten nach dem Willen der Regierung möglichst schnell wieder arbeiten können. Wenn sie einen Job mit geringerem Verdienst als zuvor annehmen, sollten sie einen teilweisen Ausgleich vom Staat bekommen. Zusätzlich würden die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Arbeit zwei Jahre lang auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt. Außerdem sollten Arbeitgeber, wenn sie einen älteren Arbeitssuchenden einstellen, leichter einen Eingliederungszuschuss beantragen können. Als Begründung solle ausreichen, dass der Arbeitnehmer individuelle Unterstützung braucht. Ein so genanntes erkennbares Vermittlungshemmnis müsse nicht vorliegen. Gefördert werden solle auch die Weiterbildung von Beschäftigten ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten. Darüber hinaus werde die Altersgrenze für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Befristungsgrund dauerhaft auf das 52. Lebensjahr festgelegt. Der Bundesrat fordert in seinen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen mehrere Änderungen. Bei der Rente mit 67 befürchtet er unter anderem, dass Frauen benachteiligt werden könnten, wenn sie für eine Altersrente ab 65 Jahren mindestens 45 Jahre Beiträge gezahlt haben müssen. Die Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigten, dass im Jahr 2004 nur elf Prozent der Frauen die Voraussetzung erfüllten, aber immerhin 30 Prozent der Männer. Außerdem seien Akademiker überwiegend von der Regel ausgeschlossen. Darüber hinaus sollten Rentner in Zukunft 400 statt 350 Euro zu ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen. Bisher sei festgelegt, dass es sich um ein Siebtel der Bezugsgröße handele, was oft zu Verwirrungen führe. Am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen fordert der Bundesrat ebenso Änderungen, um mehr Träger von Weiterbildungsmaßnahmen zulassen zu können. Nach dem Regierungsentwurf würden wirtschaftsnahe Anbieter vielfach als Träger geförderter Fortbildung ausgeschlossen. Außerdem sollten auch Kurse, die außerhalb der Arbeitszeit liegen, vom Staat unterstützt werden. Dadurch hätten Beschäftigte mehr Wahlmöglichkeiten.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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