Warum das BGH Urteil zu Gunsten für arbeitsunwillige Hausfrauen gefällt wurde
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung nach heftiger Kritik aus Frauenverbänden und Anwaltschaft am neuen Scheidungsrecht verändert. Einem neuen Urteil zufolge kann eine heute 58-jährige Geschiedene nach 23 Ehejahren jetzt unbefristet Unterhalt vom Ex-Mann bekommen.
http://www.fr-online.de/politik/richter-helfen-hausfrauen/-/1472596/4857246/-/index.html
Der BGH hat praktisch nur aus heftiker Kritik von schmarotzerhaften Hausfrauen ein Fehlurteil gefällt! Pfui Teufel!!!
Vorsicht: Ehe!
Logische Konsequenz: Nicht heiraten und die Alte immer auf Distanz halten. Die soll selbst arbeiten gehen, dann kommt sie nicht auf dumme Gedanken. Der Staat will es doch so, dann soll er es so bekommen. Ein Mann dem die Kinder entzogen wurden und dem der Unterhalt abgezockt wird, ist genauso beschissen dran. Also auch hier Vorsicht vor Kindern. Einen Fehltritt kann man sich nicht leisten, man(n) ist ruckzuck und für sehr lange Zeit ruiniert. Wer will das schon? Sollen doch die Weiber, wenn sie Kinder haben wollen, zu den Samenbanken nach Holland pilgern!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
Vorsicht: Ehe!
Übriegens, kann meiner Meinung nach jetzt jeder HartzIV Empfänger sich auf dieses Urteil berufen und den Staat auf gleicher Unterhaltszahlung in Höhe von Hausfrauen verklagen