Hass im Netz: Feminazis
sexistische Feminaziseiten kann man hier melden:
http://anonyom.to/?http://www.hass-im-netz.info/was-tun/beschwerdestelle.html
mal sehen wie die reagieren
Die hier ist z.B. eine Kandidatin ...
Die hier ist z.B. eine Kandidatin ...
[img|right]http://bp0.blogger.com/_qLmEmBZLGz8/SDcanTWeb5I/AAAAAAAAABc/43kb03HYIQs/S269/5d03.jpg[/img] Sehr guter Hinweis. Ich entsinne mich, diese Seite schon mal durchgesehen und sogar verschiedene Bilder verlinkt zu haben. Wie konnte ich sie wieder vergessen?
Allerdings glaube ich kaum, daß "Female superiorty" zur Zielgrupe der Betreiber von "hass-im-netz" gehören wird. Das ist nämlich eine außenpolitisch orientierte Schuldkult-Seite, geboren aus der "Psychologie der Niederlage" (Titel des neuen Buches von Thorsten Hinz). Die kritisieren unseren angeblichen Haß auf Ausländer, und sie vermengen Rechtsextremismus mit Nationalsozialismus. Aber "Female Superiorty" (= Weibliche Überlegenheit) äußert ja keinen Ausländerhaß, ist also außenpolitisch irrelevant. Im Grunde haut die sogar in die gleiche Kerbe wie "hass-im-netz", welche sich sich auch "hass-auf-deutsche-ja-bitte" nennen könnte.
Übrigens ist "Female Superiorty" ein extrem gutes Beispiel für die kopfstehende Hierarchie und für den dritten Schlüsselsatz des realistischen Antifeminismus:
3. Unterwirft der Mann die Frau nicht, so neigt die Frau dazu, den Mann zu unterwerfen.
trel
Hass im Netz: Feminazis
mal sehen wie die reagieren
Ich habe soeben "Schwanzabschwester" Lissi gemeldet. Die Tusse ist ein Fall für die Forensik.
Gruß,
Will
Rollstuhlfahrer-Seite
Auch anonyme Hinweise werden bearbeitet.
Das dümmste Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant
Die Betreiberin ist angeblich ein Mann!
Geht man auf das Impressum, so ist "männlich" angegeben.
In einem Leserkommentar - ich habe ihn auf die Schnelle nicht wiedergefunden - wird er sogar mit Namen genannt und etwas genauer anhand seiner sonstigen Netzpräsenzen charakterisiert (als ein Perversling).
Also demnach ein Pudel. Ich sag's doch: Männer sind immer ein Stück "besser" als Frauen. Sogar als die Männer in Frauenleibern.
trel
Rechtslage
Ich frage mich, wie konsequent sie die Rechtslage vertreten:
http://anonyom.to/?http://www.hass-im-netz.info/rechtslage/gesetze.html
Verbreitung von Propagandamitteln
§ 86 StGB verbietet es, Schriften von verbotenen Parteien oder Organisationen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung richten, zu verbreiten. Als Propagandamittel im Sinne des § 86 StGB gelten zum Beispiel Schriften, die die staatliche Ungleichbehandlung der Menschen auf Grundlage einer arischen Rassengemeinschaft fordern. Hierunter fallen auch Werke, in denen formuliert wird, dass Angehörige einer bestimmten Volksgruppe keine maßgebenden Posten bekleiden dürfen. Für eine Veröffentlichung im Internet ist vor allem § 86 Absatz 1 Nr. 4 StGB relevant. Dieser verbietet die Verbreitung von Propagandamitteln, die inhaltlich dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen. Wenn sich auf rechtsextremen Angeboten zum Beispiel Filme aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges finden, in denen die Kriegs- und Rassenziele des NS-Staates oder die Waffen-SS verherrlicht werden, kann dies strafbar sein.
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
§ 86a StGB untersagt es, Symbole verbotener Parteien oder Vereinigungen zu verbreiten oder zu verwenden. Dieses Verbot umfasst alle Erkennungszeichen, die für eine bestimmte Partei oder Vereinigung typisch sind. Das bekannteste verbotene Symbol ist das Hakenkreuz. Aber auch Grußformeln wie "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" sowie die Losung der SS "Meine Ehre heißt Treue" oder Propagandabilder von Hitler sind strafbar. Daneben dürfen auch Kampf- und Propagandalieder wie das Horst-Wessel-Lied als Kampflied der SA nicht verbreitet werden. Der Gesetzgeber hat inzwischen auch Kennzeichen unter Strafe gestellt, die den ursprünglichen Symbolen zum Verwechseln ähnlich sind – die Verwendung eines geschwungenen oder seitenverkehrten Hakenkreuzes ist ebenso strafbar wie das Original. Allerdings gilt ein Symbol nur dann als zum Verwechseln ähnlich, wenn ein objektiver Beobachter ohne Hintergrundkenntnisse das Kennzeichen verwechseln könnte.
![[image]](http://genderblog.de/dateien/femfist_neu.gif)
![[image]](http://www.adl.org/hate_symbols/processed_new_images/aryan_fist_150.gif)
http://www.adl.org/hate_symbols/racist_aryan_fist.asp
Volksverhetzende Äußerungen
§ 130 Absatz 1 und 2 StGB enthalten einen allgemeinen Antidiskriminierungstatbestand. Er soll abgrenzbare Bevölkerungsteile vor einem Angriff auf ihre Menschenwürde – speziell durch Verbreiten von Schriften – schützen. Als Teile der Bevölkerung gelten alle Personenmehrheiten, die sich durch innere oder äußere Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Religion, Beruf oder bestimmte soziale Funktionen als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Gruppe darstellen lassen. Diese Gruppe muss zahlenmäßig eine gewisse Größe erreichen, das heißt, sie darf nicht mehr individuell überschaubar sein. Als Teile der Bevölkerung gelten zum Beispiel Richter und Staatsanwälte, Soldaten, Juden, Katholiken, Behinderte, Homosexuelle, Punker. Nicht als Teile der Bevölkerung gelten nur vorübergehende Gruppierungen (zum Beispiel Teilnehmer einer Demo, streikende Arbeiter) und Institutionen (zum Beispiel Kirche, Staat)
Hannibal?
Würde vom Stil her zu ihm passen.
Gruß, Kurti
Hass im Netz: Feminazis
mal sehen wie die reagieren
Die reagieren nicht,
guckst du unten auf der Website, kannst du folgendes lesen:
Informationsangebot zu Rechtsextremismus im Internet
Es handelt sich also um politisch-korrekten Hass. Jeder andere wird verschwiegen, verharmlost und weg-diskutiert.
Ganz einfach
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Liebe Grüße
Oliver
![[image]](http://img6.imagebanana.com/img/g0fnv3vg/warnhinweiskleiner.jpg)