Leistungen für Kinder
Geld für Ehe und Familie aus Dutzenden Quellen
Mit fast 185 Mrd. Euro pro Jahr werden Familien und Ehen vom Staat unterstützt. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern gibt Deutschland damit viel Geld für Familien aus. Ein Überblick zu den familienpolitischen Leistungen.
Nach einer Prognos-Studie listet der deutsche Leistungskatalog von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung 154 verschiedene Maßnahmen der Familien- und Eheförderung auf: Von der Witwenrente und dem Ehegattensplitting bis hin zum Kindergeld und der Finanzierung von Kindergärten.
Deutlich wird, dass Staaten mit einer geringeren Gesamtsumme politisch andere Schwerpunkte setzen und damit positive Erfolge erzielen. Sie investieren unter anderem deutlich mehr in Kleinkinderbetreuung oder in die direkte Förderung von Familien mit Kindern. Als Beispiele dafür gelten vor allem Frankreich und die skandinavischen Länder.
Die Leistungen im Überblick:
Vieles was im Folgenden als Leistung verkauft wird ist de facto keine staatliche Leistung sondern Schmu.
Ehebezogene Maßnahmen bilden mit 73,7 Mrd. Euro den größten Ausgabenblock. Dazu gehören Witwen- und Witwerrenten (34 Mrd. Euro), das Ehegattensplitting (19 Mrd. Euro) und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in der Gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegeversicherung (knapp 10,5 Mrd. Euro).
Nehmen wir die Witwen- bzw. Witwerrente. Sie wird aus dem großen Topf der Beitragszahler geleistet und ist Teil des Deals. Die Vollrenten sind deswegen niedriger, der Staat spart sich Sozialhilfekosten.
Auch die beitragsfreie Mitversicherung der Ehegatten ist großer Käse. Auch das ist Teil des Deals. Viele freiwillig Versicherte wären nicht in der gesetzlichen Kasse, wären da nicht Frau und Kinder mitzuversichern. Die gesetzlichen Kassen profitieren von den hohen Beiträgen dieser Gruppe, die ansonsten sofort zur privaten Krankenversicherung abwandern würden.
Kommen wir zum Ehegattensplitting, ein nutzloses Dauerthema.
Die Ehe ist eine Personengesellschaft mit dem Geschäftsinhalt: Wechselseitige Fürsorge, Schutz und Hilfe, wechselseitiger Gebrauch der Sexualorgane, Kinderaufzucht, Altenpflege. Wir können die Ehe also guten Gewissens als eine besondere Form der OHG betrachten.
Für die OHG gilt steuerlich:
Einkommensteuer
Die OHG ist eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt. Soll kein Handelsgewerbe betrieben werden, so kann trotzdem die Rechtsform der OHG gewählt werden. Jedoch muss in diesem Fall die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden (§ 105 Handelsgesetzbuch, HGB)
Trotz einer gewissen Verselbstständigung der OHG im Rechtsverkehr (§ 124 Absatz 1 HGB ) ist sie als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Träger des gewerblichen Unternehmens und des Gesellschaftsvermögens sind vielmehr die Gesellschafter. Wird zum Beispiel von vier Personen (Mitunternehmern) eine OHG ins Leben gerufen, so ist nicht die OHG einkommensteuerpflichtig, sondern die Mitunternehmer "Mayer", "Schulze", "Schmitt" und "Krause" werden zur Einkommensteuer veranlagt. Dies hat zur Folge, dass der Gewinn bzw. Verlust entsprechend eines im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssels (meist orientieren sich die Mitunternehmer an den erbrachten Einlagen) auf die Mitunternehmer zu verteilen ist und bei diesen der Einkommensteuer unterliegt
Nichts anderes geschieht bei der Zugewinngemeinschaft.
Eine Abschaffung des Splittings macht die Ehe als Gesellschaftsform völlig uninteressant, mit dramatischen Folgen für den Staat, der dann wesentlich stärker mit Transferforderungen seiner Bürger konfrontiert werden würde.
Nur die ganz Dummen sägen den Ast ab, auf dem sie sitzen.
Steuernachlässe und Kindergeld machen insgesamt 42 Mrd. Euro aus. Der Hauptteil davon entfällt auf das Kindergeld (35 Mrd. Euro). Fast zwei Drittel davon sind wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuer-Freistellung des Existenzminimums nicht disponibel.
Aha, zwei Drittel dessen, was hier als Kindergeld verkauft wird ist überhaupt kein Kindergeld, sondern sind dem Grundsatz geschuldet, dass das Existenzminimum steuerfrei gestellt werden muss. Hier von Kinderförderung zu sprechen ist zynisch. Der Staat gibt exakt 12 MRD. für Kinderförderung aus.
Direkte Zahlungen: Die direkten Geldleistungen des Staates werden mit 25 Mrd. Euro beziffert. Ein wesentlicher Teil (fast 12 Mrd. Euro) entfällt auf die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten bei der Rente. Das bisherige Bundeserziehungsgeld schlägt mit 2,9 Mrd. Euro zu Buche.
Leistungen der Sozialversicherung:Unter den insgesamt aufgelisteten 25 Mrd. Euro macht hier die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung den größten Anteil aus (knapp 15 Mrd. Euro).
Der Betrag wird von den Beitragszahlern getragen, kostet also den Staat keine müde Mark.
Kinderbetreuung und Jugendhilfe: Aufgelistet werden hier insgesamt 18,3 Mrd. Euro. Etwa 10 Mrd. Euro davon fließen in die Tagesbetreuung von Kindern.
Lassen wir das mal so stehen.
Die Leistungen des Staates werden aus Steuermitteln erbracht. Es ist zu klären, wie hoch der Anteil der Steuereinnahmen ist, der speziell von Familien erbracht wird. Da schrumpfen dann die viel beschworenen Wohltaten, die hier Familien angeblich zukommen zu einem Nichts zusammen.
Von Kindern profitiert finanziell nur die Unterschicht, die auf Transferleistungen angewiesen ist. Für alle anderen sind Kinder ein Zuschussgeschäft ohne Ende. Nur der Staat profitiert von Kindern. Die Familien haben nur Lasten zu schultern. Ein asoziales System.
DschinDschin
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
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