Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltssklaverrei: BGH stärkt Unterhaltsrecht geschiedener Hausfrauen

sarbeit, Monday, 22.11.2010, 23:31 (vor 5532 Tagen) @ Fragenwirddochwohlerlaubtsein

Und der Mann, erhält der unbefristet weiterhin Haushaltsdienstleistungen?

Wenn uns nicht alles täuscht, dann wurde ja 1977 das "Zerrüttungsprinzip" im Scheidungsrecht eingeführt. Mit anderen Worten: Wenn die nicht mehr miteinander können, dann dürfen sie auseinandergehen.

Laut § 1569 BGB gilt ja der Grundsatz der Eigenverantwortung: Wenn jemand nicht behindert ist, dann kann er arbeiten.

Durch solche Urteile hat der BGH für Frauen das bedingungslose Grund-Einkommen eingeführt, bei gleichzeitiger Erklärung, dass Frauen behindert wären.

Alice, hast Du noch Zeit, Dich um diese Diskriminierung der Frauen zu kümmern, nachdem Du so viel für die Bild-Zeitung schreibst?

"Zwangsverheiratung in der Türkei!
Zwangsarbeit für Alimente-Zahler in Deutschland!"

Was ist besser?


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