Und der Mann, erhält der unbefristet weiterhin Haushaltsdienstleistungen?
Wenn uns nicht alles täuscht, dann wurde ja 1977 das "Zerrüttungsprinzip" im Scheidungsrecht eingeführt. Mit anderen Worten: Wenn die nicht mehr miteinander können, dann dürfen sie auseinandergehen.
Laut § 1569 BGB gilt ja der Grundsatz der Eigenverantwortung: Wenn jemand nicht behindert ist, dann kann er arbeiten.
Durch solche Urteile hat der BGH für Frauen das bedingungslose Grund-Einkommen eingeführt, bei gleichzeitiger Erklärung, dass Frauen behindert wären.
Alice, hast Du noch Zeit, Dich um diese Diskriminierung der Frauen zu kümmern, nachdem Du so viel für die Bild-Zeitung schreibst?
"Zwangsverheiratung in der Türkei!
Zwangsarbeit für Alimente-Zahler in Deutschland!"
Was ist besser?