Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmannprozess: Schwarzer kriegt ihr Fett weg

Imageberater, Saturday, 20.11.2010, 13:45 (vor 5534 Tagen)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,730231,00.html

Die Anti-Kachelmann-Kampagne kommt Alice Schwarzer teuer zu stehen: Die "Emma"-Herausgeberin soll nach SPIEGEL-Informationen Jörg Kachelmanns Verteidiger 5000 Euro zahlen. Die Journalistin hatte dem Juristen in einem Artikel Unwahres unterstellt.

Höcker sagt, Schwarzer handele "nach Gutsdamenart", und glaube offenbar, "dass das deutsche Recht für sie nicht gilt".

Meine Güte, könnte man alle Feministinnen gleichzeitig mal so dran kriegen wegen ihren ganzen Lügen, die Staatsverschuldung läge schlagartig bei Null...

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Keine neuen Erkenntnisse!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 20.11.2010, 13:56 (vor 5534 Tagen) @ Imageberater

Höcker sagt, Schwarzer handele "nach Gutsdamenart", und glaube
offenbar, "dass das deutsche Recht für sie nicht gilt".

Denkt das nicht jede Feministin und mittlerweile auch ein Großteil der ehemals vernünftigen Frauen?

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Würde § 130 Volksverhetzung auch für Emanzen gelten, dann...

Kritiker, Saturday, 20.11.2010, 14:27 (vor 5534 Tagen) @ Imageberater

... dann müßte eine A.S. sitzen, anstatt Orden zu erhalten.

Würde § 130 Volksverhetzung auch für Emanzen gelten, dann...

Manifold ⌂, Saturday, 20.11.2010, 14:28 (vor 5534 Tagen) @ Kritiker

Das sollte ein längerfristiges Ziel des Antifeminismus in Europa sein. Die Gesetzgebung zur Volksverhetzung auf die Bekämpfung feministischer Aktivität auszudehnen

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

Feministinnen sehen sich über dem Gesetz

Manifold ⌂, Saturday, 20.11.2010, 14:30 (vor 5534 Tagen) @ Referatsleiter 408

"Unser Programm richtet sich ausschließlich an Frauen, ein Mentoring-Programm für Männer bieten wir an unserer Universität nicht an.

Wir verstoßen nicht gegen die Verfassung und auch nicht gegen das AGG, da dieses Gesetz bei unserem Programm keine Anwendung findet."

http://www.brainlogs.de/blogs/blog/geschlechtsverwirrung/2010-01-25/im-land-des-real-existierenden-gender-mainstreami...

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

Eigentlich sollten Verfahren jetzt schon möglich sein, denn...

Kritiker, Saturday, 20.11.2010, 14:37 (vor 5534 Tagen) @ Manifold


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ist doch durch div. Schriften und sonstige öffentlicheÄußerungen von A.S. und anderen Feministinnen klar erfüllt.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. (...)

Ist ebenso erfüllt.

Gab es diesbezüglich eigentlich schon mal Klagen.

Ich hätte Interesse eine solche einzureichen.

Anzeige sollte genügen

Eigentlich sollten Verfahren jetzt schon möglich sein, denn...

Manifold ⌂, Saturday, 20.11.2010, 14:46 (vor 5534 Tagen) @ Kritiker

Das Gesetz ist also in der richtigen Form schon vorhanden. Jetzt muss es nur noch richtig angewendet werden.

Ich werde das mal innerhalb der IGAF ansprechen

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

Eigentlich sollten Verfahren jetzt schon möglich sein, denn...

Cardillac, Saturday, 20.11.2010, 14:48 (vor 5534 Tagen) @ Kritiker

Es müsste doch einen maskulistischen Anwalt geben, der das mit Beharrlichkeit und Können macht.

Was würde das denn kosten?

Habe leider wenig Rechtskenntnisse, würde es aber finanziell sofort unterstützen.

Wenn es gelänge einen Musterprozess zu gewinnen, so könnte man alle im Männerhassbuch aufgeführten Schreiberlinge ins Schwitzen bringen.

Selbst wenn man den Prozess verliert, könnte der aufrüttelnde Effekt enorm sein, und den Schreibtischtätern eine unangenehme Publizität drohen

Justiz ist ein Instrument zur Durchsetzung beliebiger Macht

Rainer ⌂, Saturday, 20.11.2010, 14:49 (vor 5534 Tagen) @ Kritiker

Der 130 StGB ist für eine einzige Zielgruppe bestimmt. Alles andere interessiert die Gerichte und vor allem Staatsanwaltschaften nicht. Bitte beachten: Staatsanwaltschaften sind nicht frei sondern sind Weisungen unterworfen. Das ist auch der Grund warum z.B. bestimmte Meinungen drakonisch verfolgt werden und andererseits schwere Körperverletzungen, Totschlag und sogar Mord verhätschelt werden.

Das täterbezogene Strafrecht wurde im dritten Reich eingeführt und von da an bis heute von der Staatsmacht konsequent ausgenutzt.

Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Du siehst das falsch: Sie kriegt die Orden erst für Verbrechen!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 20.11.2010, 15:04 (vor 5534 Tagen) @ Kritiker

kwt

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Bücher auf dem Index

Tätiger, Saturday, 20.11.2010, 15:14 (vor 5534 Tagen) @ Cardillac

Warum ist eigentlich das Buch
http://www.amazon.de/Scum-Manifesto-Valerie-Solanas/dp/1859845533
noch frei erhältlich, das vom Gröfaz aber auf dem Index?

Schon klar, aber...

Kritiker, Saturday, 20.11.2010, 15:15 (vor 5534 Tagen) @ Rainer

Der 130 StGB ist für eine einzige Zielgruppe bestimmt. Alles andere
interessiert die Gerichte und vor allem Staatsanwaltschaften nicht.

Wie sollte die Anwort bei Anzeige sein, kein öffentliches Interresse, keine Anwendbarkeit, oder was sonst?

Sowas müßte man dann durch die Medien peitschen, ja das wird schwierig, aber das wäre doch mal ein Hebel um eine große Öffentlichkeit zu erreichen und für dieses Thema sensibel zu machen

Das hatten wir doch schon mal und entlarvt nicht genau das einen Unrechtsstaat...

Kritiker, Saturday, 20.11.2010, 15:18 (vor 5534 Tagen) @ Referatsleiter 408

- kein Text -

Auch so eine Sache, auch ein Hebel...

Kritiker, Saturday, 20.11.2010, 15:18 (vor 5534 Tagen) @ Tätiger

- kein Text -

Eigentlich sollten Verfahren jetzt schon möglich sein, denn...

Halbgott in Weiß, Saturday, 20.11.2010, 15:24 (vor 5534 Tagen) @ Manifold

Nein. Nieder mit Gummi-und/oder Gesinnungs-§§

Feministinnen sehen sich über dem Gesetz

Matej, Saturday, 20.11.2010, 15:31 (vor 5534 Tagen) @ Manifold

Sehr gut! Mit gleicher Rechtfertigung könnte man dann natürlich auch einen Kurs "Einbrechen für Anfänger" (oder sowas) anbieten. Dieses Land geht vor die Hunde, bzw. die Hündinnen

Justiz ist ein Instrument zur Durchsetzung beliebiger Macht

Informator, Saturday, 20.11.2010, 15:41 (vor 5534 Tagen) @ Rainer

Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken

38

Die dafür gegebenen Begründungen sind völkisch: "Du bist nichts, Dein Volk ist alles". FREISLER schreibt: "Recht ist, was dem deutschen Volke frommt".47 Und: "Das gesunde Empfinden des Volkes für Recht und Unrecht bestimmt Inhalt und Anwendung des Strafrechts"48. In der Konsequenz dieser völkischen Begründung liegen die rassischen, antisemitischen und nationalistischen Lehren des 3. Reichs.

Entsprechend gilt heute, nach Verschiebung von Ethnie auf Geschlecht:

Recht ist, was der Frau frommt.

Was die Diskussion allerdings fast verunmöglicht, ist dieses:

28

[...] Das wesentliche Anliegen der Anhänger der "Diskontinuitätsthese"41 ist dabei, die "Einmaligkeit" der NS-Diktatur hervorzuheben. Wer auf übernommene bzw. weiterwirkende dogmatische Grundlagen hinweise, relativiere und verharmlose damit das 3. Reich.

trel

Eigentlich sollten Verfahren jetzt schon möglich sein, denn...

Halbgott in Weiß, Saturday, 20.11.2010, 15:44 (vor 5534 Tagen) @ Cardillac

Nichts für ungut, aber glaubt hier jemand, daß der Klapperstorch die Kinder brächte, oder daß diese Bananenrepublik-Simulation ein "Rechtsstaat" wäre? Letzteres läßt man wohl ab und zu noch heraushängen, um die Sklavenmassen noch halbwegs bei der Stange zu halten

Machtinteressen

Rainer ⌂, Saturday, 20.11.2010, 16:02 (vor 5534 Tagen) @ Kritiker

Wie sollte die Anwort bei Anzeige sein, kein öffentliches Interresse,
keine Anwendbarkeit, oder was sonst?

Wenn es der Justiz nicht passt, findet sie schon was passendes.

Zum Beispiel:

1. Vor Jahren wurden mehrfach Morddrohungen gegen mich ausgesprochen. Dies brachte ich zur Anzeige. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt, weil kein öffentliches Interesse besteht, da es nach seiner Meinung eine interne Familienangelegenheit wäre (Drohung kam von Ex, die ich schon Jahre nicht mehr gesehen hatte, die Drohungen wurde nicht bestritten) Meine Nachfrage ob ich die Ex als "interne Familienangelegenheit" erschlagen darf blieb leider unbeantwortet.

2. Eine Anzeige wegen Meineid (eidesstattliche Versicherung) blieb erfolglos. Das Verfahren wurde eingestellt mit dem Hinweis auf "Gedächtnislücken". Die einstweilige Anordnung, die auf dieser eidesstattliche Versicherung basierte blieb rechtsgültig.

Ich glaube langsam, eine Anzeige gegen Hitler im dritten Reich hätte mehr Erfolg gehabt, wie eine Anzeige heute die - irgendwie - eine Frau treffen könnte.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Vielleicht sollte wir mal bundesweit 10-12 Strafanträge wg. Volksverhetzung stellen ...

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 20.11.2010, 17:41 (vor 5534 Tagen) @ Tätiger

... kostet doch nix und es gibt erst mal etwa Bewegung!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Würde § 130 Volksverhetzung auch für Emanzen gelten, dann...

MC Henrich ⌂, Saturday, 20.11.2010, 20:34 (vor 5534 Tagen) @ Manifold

Das sollte ein längerfristiges Ziel des Antifeminismus in Europa sein. Die
Gesetzgebung zur Volksverhetzung auf die Bekämpfung feministischer
Aktivität auszudehnen

Unterschrieben!!

--
Feminismus ist Beschissmus!
Maskulismus oder Schluss!
Schreibt mit auf WikiMANNia!

Machtinteressen

MC Henrich ⌂, Saturday, 20.11.2010, 20:35 (vor 5534 Tagen) @ Rainer

1. Vor Jahren wurden mehrfach Morddrohungen gegen mich ausgesprochen.

Hattest du Zeugen?

--
Feminismus ist Beschissmus!
Maskulismus oder Schluss!
Schreibt mit auf WikiMANNia!

Kachelmannprozess: Schwarzer kriegt ihr Fett weg

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 20.11.2010, 20:37 (vor 5534 Tagen) @ Imageberater

Sein Vertreter der Carsten Schwanke

Ist euch schon mal aufgefallen, wie gefährlich nett diese Wettervergewaltiger rüberkommen.

Irgendwo muss doch jeder Mann Dreck am Stecken haben...

Warten wir´s ab

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Kachelmannprozess: Schwarzer kriegt ihr Fett weg

MC Henrich ⌂, Saturday, 20.11.2010, 21:31 (vor 5534 Tagen) @ der_quixote

Ist euch schon mal aufgefallen, wie gefährlich nett diese
Wettervergewaltiger rüberkommen.

Wie war der Schwarzer-Spruch? "Auch nette Männer können Vergewaltiger sein"? Was heißt das im Umkehrschluss? "Auch Vergewaltiger können nette Männer sein"? Upps! Da hat sich aber eine gewaltig verplappert!

--
Feminismus ist Beschissmus!
Maskulismus oder Schluss!
Schreibt mit auf WikiMANNia!

Machtinteressen

Rainer ⌂, Saturday, 20.11.2010, 22:17 (vor 5534 Tagen) @ MC Henrich

Hattest du Zeugen?

Der Tatbestand war unbestritten.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Kachelmannprozess: Schwarzer kriegt ihr Fett weg

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 20.11.2010, 22:50 (vor 5534 Tagen) @ MC Henrich


Wie war der Schwarzer-Spruch? "Auch nette Männer können Vergewaltiger
sein"? Was heißt das im Umkehrschluss? "Auch Vergewaltiger können nette
Männer sein"? Upps! Da hat sich aber eine gewaltig verplappert!

Jetzt mal wie der Rüdiger Hofmann..

Ich weiss gar nicht, ob Sie´s wussten, aber selbst der Udo Jürgens ist mal der Alice im Bademantel hinterhergelaufen..
Also, nich das sie mich falsch verstehen, der Udooohoo im Bademantel, weil Alice im Bademantel würde unweigerlich den ganzen Terrorscheiss nach sich ziehen wie die Bombenattrappe vom Thomas..

Wahrscheinlich hatte die ihm geld geklaut

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Eigentlich sollten Verfahren jetzt schon möglich sein, denn...

DvB, Sunday, 21.11.2010, 10:27 (vor 5533 Tagen) @ Halbgott in Weiß

Nichts für ungut, aber glaubt hier jemand, daß der Klapperstorch die
Kinder brächte, oder daß diese Bananenrepublik-Simulation ein
"Rechtsstaat" wäre? Letzteres läßt man wohl ab und zu noch
heraushängen, um die Sklavenmassen noch halbwegs bei der Stange zu halten

Leider glauben das hier offensichtlich die meisten.

- Der Staatsanwalt wird wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" keine Klage erheben.
- Der Prozeß infolge der Privatklage wird verloren gehen.
- Der "aufrüttelnde Erfolg" wird exakt 0 sein. Ebenso, wie die jahrzehntelange groteske "Rechtsprechung" gerade des §130 bei den meisten Anwesenden hier offensichtlich nicht im geringsten den naiven Glauben erschüttert hat, daß womöglich ansatzweise tatsächlich so etwas ähnliches wie ein "Rechtsstaat" existieren könnte. Und das TROTZ der notorischen Erfahrungen im Familienrecht.

Tzzzzzzzzz

Schon klar, aber...

DvB, Sunday, 21.11.2010, 10:42 (vor 5533 Tagen) @ Kritiker

Wie sollte die Anwort bei Anzeige sein, kein öffentliches Interresse,
keine Anwendbarkeit, oder was sonst?

"kein öffentliches Interesse" wird die Antwort sein.

Sowas müßte man dann durch die Medien peitschen, ja das wird schwierig,
aber das wäre doch mal ein Hebel um eine große Öffentlichkeit zu
erreichen und für dieses Thema sensibel zu machen

Es wird keine Sau interessieren.

Nur Väter, denen es ging wie euch. Die finden aber sowieso her, wenn sie Netz haben, sich nicht lieber aufhängen oder in die innere Emigration gehen

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