Was wird mit Unterhalt?!? owT.
Das Übliche:
Wer die Beute (Kind Hund) hat, bekommt als Ausgleich für entbehrungsreiche Erziehungsarbeit Unterhalt für die Beute und für sich selbst natürlich auch.
Schließlich bleibt keine Zeit, sich selbst zu versorgen.
Wenn ein penetrantes Gericht meint, die Unterhaltsbegehrende arbeiten schicken zu wollen stehen ihr jederzeit ausreichende Gegenmaßnamen zur Verfügung:
- Krankheit
- Psyche
- Sonstige Umstände
- Und überhauptz!
- wo kämen wir da hin?

--
Liebe Grüße
Oliver
![[image]](http://img6.imagebanana.com/img/g0fnv3vg/warnhinweiskleiner.jpg)
gesamter Thread:
- Doppelresidenzmodell für Hunde? -
Ibykus,
19.11.2010, 16:43
- Doppelresidenzmodell für Hunde? -
Oliver,
19.11.2010, 17:18
- Geht garnicht! -
Referatsleiter 408,
19.11.2010, 17:28
- Was wird mit Unterhalt?!? owT.
-
DvB,
20.11.2010, 07:57
- Was wird mit Unterhalt?!? owT. - Oliver, 20.11.2010, 08:06
- Was wird mit Unterhalt?!? owT.
- Geht garnicht! -
Referatsleiter 408,
19.11.2010, 17:28
- Doppelresidenzmodell für Hunde? -
Oliver,
19.11.2010, 17:18