Doppelresidenzmodell für Hunde?
Weil sich Frauchen und Herrchen trennten, muss jetzt ein Dresdner Gericht entscheiden, bei wem die Husky-Dame zukünftig leben darf ....
Der Richter schlug einen Vergleich vor:
„Warum wechseln Sie sich nicht ab, jeder hat 14 Tage den Hund?“
..... *lächel*
In Deutschland wurde jahrzehntelang das Kindeswohl mißachtet, indem in menschenrechtsverletzenderweise den Vätern das SR vorenthalten wurde!
Die Kindeswohlschädigung geht lustig weiter, weil deutsche Familiengerichte die Rechtsprechung des EuGHMR ignorierten und nun die an-/ bezw. rechtshängigen Verfahren verschleppen, offensichtlich, um eine legislative Änderung des § 1626a BGB abzuwarten.
Damit steht fest:
Nicht wir Väter, die wir unseren Kindern als verantwortliche Elternteile zur Verfügung stehen wollen, verletzen die Rechtsordnung!
Die Rechtsbrecher und Kindeswohlverletzer tragen schwarze Roben !
Sie sind die Ganoven!
Sie gehören vor ein Strafgericht, dass sie mit "Berufsverbot" bestraft, von dem wir Väter faktisch spätestens dann betroffen sind, wenn wir verpflichtet werden den Job zu wechsel um mehr Geld zu verdienen, damit der übrige Kindeswohlhandel finanziert werden kann.
Unterhalt?
Nein Danke!
Kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
Nach Vorstehendem darf es niemand in Deutschland wundern, wenn Familiengerichte das Hundewohl höher bewerten, als das Kindeswohl, indem sie bei ersteren das Doppelresidenzmodell anzuwenden bereit sind!
Gerald Emmermann
alias
Ibykus
Väterwiderstand.de
(gibt' einen "Würgekotzbrechbutton"?)
![[image]](http://img6.imagebanana.com/img/g0fnv3vg/warnhinweiskleiner.jpg)
