Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Müller ⌂, Thursday, 18.11.2010, 18:24 (vor 5536 Tagen)

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 18.11.2010, 18:48 (vor 5536 Tagen) @ Müller

SPON:

"Die treibende Kraft war die Mutter, ins Gefängnis muss der Vater"
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,729843,00.html

Was ist nur los in diesem Land!?

Grundgesetz

Artikel 6

Absatz (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Noch Fragen Kienzle?

Auch die hier um die Ecke, welche ihre drei Kinder ( Drei, weil man nur drei fand), in die Kühltruhe legte..

Wenden, Mutter, drei Kinder, Tiefkühltruhe...(Suchmaschine)

Drei tote Kinder macht fünf Jahre minus ein Drittel bzw. Frauenbonus a la Vultejus also zwei Jahre und verschärfte Bachblütentherapie

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Männer Väter werden für die Verbrechen von Frauen verurteilt - Femifaschismus Feminazis n/t

Christian, Thursday, 18.11.2010, 18:54 (vor 5536 Tagen) @ Müller

..

Keine Absoluten Werte mehr

ajki, Thursday, 18.11.2010, 19:11 (vor 5536 Tagen) @ Müller

Und darum brauchen die Menschen irgendwelche anderen Werte an denen sie sich festhalten um ihre Persönlichkeit und die Gesellschaft zu stabilisieren.

Darum wird jeder Scheiss zum Fetisch.

Früher einmal hat man Wahrheit, Gerechtigkeit und Schönheit als absolute Werte gesehen, aber jetzt will keiner davon mehr hören. Das wird sich zwar ändern, dauert aber noch.

Einfach Bibel lesen, dort stehen die absoluten Werte drinnen. :)

/ajk

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 18.11.2010, 19:12 (vor 5536 Tagen) @ Müller

SPON:

"Die treibende Kraft war die Mutter, ins Gefängnis muss der Vater"
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,729843,00.html

Was ist nur los in diesem Land!?

Tja, wenn Du auf einsamen Rastplätzen herumhängst und neben dem Kohle ranschaffen nicht noch sorgfältig auf die Familie achtest...

Gehörnter Dreissig Tonner Diesel Mann

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

unglaublich

kein abel, Thursday, 18.11.2010, 19:13 (vor 5536 Tagen) @ Müller

Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen:
"Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige seine Tochter verhungern ließ, um einen Konflikt mit seiner dominanten und aggressiven Frau zu vermeiden."

Der umgekehrte Fall, ein aggressiver Mann sperrt seine kleine Tochter ein und lässt sie verhungern, die Mutter greift aus Angst nicht ein, würde niemals mit einer Mord(!)verurteilung der Frau enden

In diesem ganz speziellen Einzelfall ist das Urteil so weit in Ordnung

Beelzebub, Thursday, 18.11.2010, 19:19 (vor 5536 Tagen) @ Müller

Lies den verlinkten Artikel doch mal richtig. Dort heißt es:

"Sarahs Mutter, liegt todkrank im Hospiz, sie hat Krebs und ist verhandlungsunfähig."

Womit soll man eine Frau mit Krebs im Endstadium, die allenfalls noch ein paar Wochen zu leben hat, eigentlich bestrafen?

Dass auch ganz gesunde Frauen, die ihre Kleinkinder verhungern und verdursten lassen, weil sie, statt sich um die Kinder zu kümmern, durch die Discos und um die Häuser zu ziehen, bei der Strafjustiz meist sehr viel zu milde wegkommen, steht auf einem anderen Blatt und hat mit diesem speziellen Einzelfall nichts zu tun.

An dem Urteil ist ansonsten allenfalls kritikwürdig, dass der Kerl ebenfalls mit Samthandschuhen angefasst wurde. Bei mir hätte er lebenslänglich bekommen - in einem Knast, wo jeder Mithäftling weiß, weshalb er dort ist

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

???

Müller ⌂, Thursday, 18.11.2010, 19:21 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

"Womit soll man eine Frau mit Krebs im Endstadium, die allenfalls noch ein paar Wochen zu leben hat, eigentlich bestrafen?"

Hä???

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?!

Beelzebub, Thursday, 18.11.2010, 19:23 (vor 5536 Tagen) @ Müller

"Womit soll man eine Frau mit Krebs im Endstadium, die allenfalls noch ein
paar Wochen zu leben hat, eigentlich bestrafen?"

Hä???

Hast du den Artikel gelesen, oder hast du ihn nicht gelesen?

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

?!

Müller ⌂, Thursday, 18.11.2010, 19:28 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Frauen werden für gleiche oder schwerere Verbrechen kaum oder gar nicht bestraft! n/t

Christian, Thursday, 18.11.2010, 19:24 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

..

Das habe ich ja auch gar ncht bestritten (oT)

Beelzebub, Thursday, 18.11.2010, 19:25 (vor 5536 Tagen) @ Christian

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Deshalb ist und bleibt es ein Justizskandal! n/t

Christian, Thursday, 18.11.2010, 19:31 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

..

Es ist kein Skandal, Todkranke unbehelligt sterben zu lassen (oT)

Beelzebub, Thursday, 18.11.2010, 19:42 (vor 5536 Tagen) @ Christian

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Es ist ein Skandal ...

__V__, Bavaria, Thursday, 18.11.2010, 21:57 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Ich bin sprachlos ob des Umstandes, dass du ihr Straffreiheit gewähren möchtest, weil sie sterbenskrank ist.

Das ist der blanke Hohn gegenüber jedem Sterbenskranken, der sich anständig aufführt!!

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Es ist ein Skandal ...

Müller ⌂, Thursday, 18.11.2010, 22:14 (vor 5536 Tagen) @ __V__

Und wie soll es in der Praxis aussehen?

Beelzebub, Friday, 19.11.2010, 00:21 (vor 5536 Tagen) @ __V__

Ich bin sprachlos ob des Umstandes, dass du ihr Straffreiheit gewähren
möchtest, weil sie sterbenskrank ist.

Wie soll in einem Fall wie dem vorliegenden deiner Ansicht nach eigentlich eine Bestrafung in der Praxis umgesetzt werden?

Soll z.B. die Gerichtsverhandlung als Lokaltermin im Krankenzimmer der Frau stattfinden oder sollte besser ihr Krankenbett in den Gerichtssaal gerollt werden?

Die Verhandlung müßte natürlich in beiden Fällen jeweils auf die kurze Zeitspanne beschränkt werden, wo sie nicht von schmerzlindernden Opiaten zu benebelt ist, um der Verhandlung folgen zu können.

Und mal unterstellt, du kriegst mit so einer Verhandlung, noch bevor sie stirbt, so was wie ein Urteil zustande, wie soll das dann vollstreckt werden? Soll ihr Krankenbett dann in den Knast geschoben werden? Oder soll das Hospiz per Verwaltungsdekret zum Knast erklärt werden?

Und die Rechtskraft des Urteils würde sie ohnehin nicht mehr erleben.

Das ist der blanke Hohn gegenüber jedem Sterbenskranken, der sich
anständig aufführt!!

Fiat iustitia et pereat mundus.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Und wie soll es in der Praxis aussehen?

__V__, Bavaria, Friday, 19.11.2010, 05:35 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Fiat iustitia et pereat mundus.

Mei, das Kind ist ja nun schon tot, was ändert da nun noch eine Strafe für die Verantwortliche ... - das würde das Kind auch nicht wieder zum Leben erwecken, oder?

Und ansonsten: Ja, ich bin sowohl für eine angemessene Verurteilung der Mutter, als auch der Meinung, dass daran nicht die Welt untergeht. Du etwa?

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Und wie soll es in der Praxis aussehen?-Lösung

Rechtlos, Friday, 19.11.2010, 13:06 (vor 5535 Tagen) @ Beelzebub

Auspeitschen Steinigen was auch immer. Straffreiheit? Niemals zulassen

Und wie soll es in der Praxis aussehen?-Lösung

Krankenschwester, Friday, 19.11.2010, 19:48 (vor 5535 Tagen) @ Rechtlos

Was mich echt krank macht, dass die Totkranke (in großen Klammern) jetzt gehegt und gepflegt wird.

Die blöde sau soll ihre Windeln fressen.

*keine Menschlichkeit für Unmenschen*

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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)

Wie bei Demjanjuk

Machbar, Friday, 19.11.2010, 19:35 (vor 5535 Tagen) @ Beelzebub

Wie soll in einem Fall wie dem vorliegenden deiner Ansicht nach eigentlich
eine Bestrafung in der Praxis umgesetzt werden?

Soll z.B. die Gerichtsverhandlung als Lokaltermin im Krankenzimmer der
Frau stattfinden oder sollte besser ihr Krankenbett in den Gerichtssaal
gerollt werden?

Die Verhandlung müßte natürlich in beiden Fällen jeweils auf die kurze
Zeitspanne beschränkt werden, wo sie nicht von schmerzlindernden Opiaten
zu benebelt ist, um der Verhandlung folgen zu können.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Bei Demjanjuk und anderen ging das doch auch

In diesem ganz speziellen Einzelfall ist das Urteil so weit in Ordnung

Sven ⌂, Wolfsburg, Thursday, 18.11.2010, 21:19 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Lies den verlinkten Artikel doch mal richtig. Dort heißt es:

"Sarahs Mutter, liegt todkrank im Hospiz, sie hat Krebs und ist
verhandlungsunfähig."

Womit soll man eine Frau mit Krebs im Endstadium, die allenfalls noch ein
paar Wochen zu leben hat, eigentlich bestrafen?

Korrekt. Schön, dass den Artikel doch jemand durchgelesen hat.

Indes wäre es freilich interessant, ob bei vertauschten Rollen genauso geurteilt würde. Allein, mir ist ein solcher Fall nicht bekannt.

Dass Frauen bei solchen Fällen allgemein geringere Urteile zu befürchten haben, ist ja hinlänglich bekannt. Aber diesen speziellen Fall dafür zu instrumentalisieren, halte ich ebenfalls nicht für angemessen.

Gruß,

Sven

In diesem ganz speziellen Einzelfall ist das Urteil so weit in Ordnung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 18.11.2010, 21:27 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Lies den verlinkten Artikel doch mal richtig. Dort heißt es:

"Sarahs Mutter, liegt todkrank im Hospiz, sie hat Krebs und ist
verhandlungsunfähig."

Womit soll man eine Frau mit Krebs im Endstadium, die allenfalls noch ein
paar Wochen zu leben hat, eigentlich bestrafen? ...

In der Tat scheint das Urteil angemessen zu sein - allerdings bleibt die Frage, wie es bei vertauschten Geschlechtern ausgefallen wäre: Die Frau hätte kaum mit 13 Jahren zu rechnen gehabt, wiewohl nicht weniger verdient. Da wäre dann die für weibliche Täter übliche Schon-Genug-Gestraft-Floskel zum Tragen gekommen, inkl. Qigong-Kuscheltherapie und knallharten Gesprächen.

Viele Grüße
Wolfgang

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Royal Bavarian, St. Urteilstupfing, Thursday, 18.11.2010, 21:44 (vor 5536 Tagen) @ Müller

... das Urteil geht völlig in Ordnung. Der Mann hat sehenden Auges seine dreijährige Tochter verhungern lassen. Die Schuld der Mutter steht auf einem ganz anderen Blatt.

Royal Bavarian

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Christian, Thursday, 18.11.2010, 22:14 (vor 5536 Tagen) @ Royal Bavarian

... das Urteil geht völlig in Ordnung. Der Mann hat sehenden Auges seine
dreijährige Tochter verhungern lassen. Die Schuld der Mutter steht auf
einem ganz anderen Blatt.

Royal Bavarian

Das Urteil geht nicht in Ordnung, in vertauschten Rollen hätte eine Frau 2 Jahre auf Bewährung und weniger bekommen! Wann kapiert Ihr es endlich???

So ist es (kT)

Müller ⌂, Thursday, 18.11.2010, 22:15 (vor 5536 Tagen) @ Christian

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

__V__, Bavaria, Thursday, 18.11.2010, 22:59 (vor 5536 Tagen) @ Christian

Das Urteil geht nicht in Ordnung, in vertauschten Rollen hätte eine Frau
2 Jahre auf Bewährung und weniger bekommen! Wann kapiert Ihr es endlich???

Da freut sich der Royal Bavarian aber, dass du ihn mit "Ihr" ansprichst!! :) ...

Abgesehen davon, möchte ich ihm zuvor kommen und antworten:
Das von dir oben Genannte, dass wir angeblich nicht kapieren, ist nicht das, was Royal Bavarian gemeint hat mit "geht in Ordnung".

Denn: Royal Bavarian hat nicht gesagt, dass es in Ordnung geht, dass die Mutter straffrei geblieben ist, sondern, dass man in dem Falle des "ohnmächtigen" Zusehens einer derart schweren Straftat 13 Jahre Knast bekommt, wie eben beim Vater geschehen.

Und das seh ich ähnlich.
Ein Skandal ist es aber, dass die Mutter nicht zur Rechenschaft gezogen wird, ... weil? Ja, weshalb? Weil sie sterben muss? Demnächst?
Vollkommen egal!

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Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Royal Bavarian, St. Resettupfing, Thursday, 18.11.2010, 23:10 (vor 5536 Tagen) @ Christian

Das Urteil geht nicht in Ordnung, in vertauschten Rollen hätte eine Frau
2 Jahre auf Bewährung und weniger bekommen! Wann kapiert Ihr es endlich???

.. 2 Jahre auf Bewährung für das Verhungernlassen einer dreijährigen Tochter wären schlicht ein Fehlurteil. Fehlurteile kann man sich aber nicht zum Maßstab für richtige Urteile nehmen. Das Strafmaß für den Vater war richtig, völlig unabhängig von der wahrscheinlich zutreffenden Vermutung, daß es für die Mutter ein falsches Strafmaß gegeben hätte.

Du kannst einen Fehler nicht hernehmen, um damit den nächsten zu rechtfertigen.

Wann kapierst du das endlich?

Der Name der Geduld - Royal Bavarian

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Christian, Thursday, 18.11.2010, 23:49 (vor 5536 Tagen) @ Royal Bavarian

Frauen werden für gleiche oder schwerere Verbrechen grundsätzlich Freigesprochen oder eine geringe Bewährungsstrafe erhalten, willst du das leugnen??? Einfache und vorsätzliche Falschbeschuldigungen reichen aus, dass die Justiz zu Handlangern krimineller Frauen werden, ist dir das bewusst!

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Royal Bavarian, St. Hallotupfing, Friday, 19.11.2010, 00:09 (vor 5536 Tagen) @ Christian

... *gähn* ... - nein, noch nie gehört.

Glaubsters - Royal Bavarian

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Christian, Friday, 19.11.2010, 00:23 (vor 5536 Tagen) @ Royal Bavarian

Träume und schlafe weiter, bist du selbst von Unrecht und Verbrechen betroffen bist!

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Royal Bavarian, St. Naseweistupfing, Friday, 19.11.2010, 00:53 (vor 5536 Tagen) @ Christian

... lerne erst mal bis drei zu zählen, Bürschchen, ehe du mir hier naseweise Ratschläge gibst. Und wenn du das drauf hast, überlegst du dir, ob man ein Unrecht zur Rechtfertigung eines weiteren Unrechts hernehmen kann, oder nicht. Ist ja wohl unglaublich, deine dämliche Attitüde!

Glaubsters - Royal Bavarian

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

Christian, Friday, 19.11.2010, 07:24 (vor 5536 Tagen) @ Royal Bavarian

kann, oder nicht. Ist ja wohl unglaublich, deine dämliche Attitüde!

Glaubsters - Royal Bavarian

Du willst es einfach nicht kapieren, dass Frauen für verübtes Unrecht und Verbrechen kaum odr gar nicht bestraft werden, oder sieht du das anders, du Bürschlein du???

Nachtrag

Christian, Friday, 19.11.2010, 07:38 (vor 5536 Tagen) @ Christian

Eine Frau wäre höchstens wegen Totschlag und zu 2 Jahren auf Bewährung für die exakt gleiche oder schwerere Strafat verurteilt worden, sieht du jetzt das Unrecht??? Klar muss es bestraft werden, aber zwischen den Geschlechtern ein Unrecht an Urteilen verübt wird und genau das sieht du nicht!

Nachtrag

Royal Bavarian, St. Logiktupfing, Friday, 19.11.2010, 08:25 (vor 5535 Tagen) @ Christian

... weil ich der Geduldigste bin, also nochmal:

Fall 1:

Zu verhandeln: Der Tod eines Kindes, 3 Jahre alt, gestorben, weil verhungert.

Angeklagt: 1 Vater, 1 Mutter

Urteil: Vater 2 Jahre zur Bewährung, Mutter 2 Jahre zur Bewährung

Bewertung: 2 Fehlurteile.
____________________________________________

Fall 2:

Zu verhandeln: Der Tod eines Kindes, 3 Jahre alt, gestorben, weil verhungert.

Angeklagt: 1 Vater, 1 Mutter

Urteil: Vater 13 Jahre ohne Bewährung, Mutter 2 Jahre zur Bewährung

Bewertung: 1 Fehlurteile, 1 Urteil.
_____________________________________________

Du lernst: Nicht das Urteil hätte sich am Fehlurteil auszurichten, sondern das Fehlurteil am Urteil.

Hast du das jetzt kapiert, Bürrrschchen?

Hilfsbereit und gut - Royal Bavarian

Nachtrag

Regina, Friday, 19.11.2010, 09:10 (vor 5535 Tagen) @ Royal Bavarian

.. gib´s auf. Kapiert hier eh keiner. Außer (ausnahmsweise) der Brezelbub.

Regina

Nachtrag

Christian, Friday, 19.11.2010, 19:46 (vor 5535 Tagen) @ Royal Bavarian

Endlich hast du es kapiert, dass grundsätzlich Fehlurteile zu Gunsten für Frauen gefällt werden und die Justiz weiss ganz genau dass sie Fehlurteile mit Absicht machen, schon allein wenn es um das Geschlecht "Weiblich" geht! Das erklärt auch, warum kaum Frauen in Gefängnisse sitzen für gleche oder schwerere Straftaten!

Andersrum wird 1 Schuh daraus

Beelzebub, Friday, 19.11.2010, 00:50 (vor 5536 Tagen) @ Christian

... das Urteil geht völlig in Ordnung. Der Mann hat sehenden Auges
seine > dreijährige Tochter verhungern lassen. Die Schuld der Mutter steht
auf
einem ganz anderen Blatt.

Royal Bavarian

So ungerne ich dem bajuwarischen Hornochsen zustimme, dieses mal komme ich (fast) nicht drum herum. Natürlich ist auch das Urteil gegen den Mann, weil immer noch zu mild, nicht ganz in Ordnung, bei mir hätte er, wie andernorts ausgeführt, lebenslänglich bekommen. Aber auch die lachhaften 13 Jahre sind allemal besser als die Bewährungsstrafe, die eine Frau womöglich bekommen hätte.


Das Urteil geht nicht in Ordnung, in vertauschten Rollen hätte eine Frau
2 Jahre auf Bewährung und weniger bekommen! Wann kapiert Ihr es endlich???

Wann kapierst du endlich, dass es in Fällen wie diesem hier doch wohl nicht darum gehen kann, die Männer künftig genau so mild zu behandeln wie die Frauen, sondern umgekehrt! Das hat ja sogar der Hornochse kapiert.

Kopfschüttelnd über so viel Begriffsstutzigkeit.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

2 Paar Schuhe

kein abel, Friday, 19.11.2010, 01:09 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

Wann kapierst du endlich, dass es in Fällen wie diesem hier doch
wohl nicht darum gehen kann, die Männer künftig genau so mild zu
behandeln wie die Frauen, sondern umgekehrt! Das hat ja sogar der Hornochse
kapiert.

in dem vorliegenden Fall kann man, finde ich, zwei Fragen gut voneinander trennen:

1) Sollen Männer und Frauen gleiche Strafen für gleiche Taten erhalten?
2) Sind Strafen für dieses oder jenes generell zu niedrig/zu hoch?

Du glaubst doch selbst nicht im Traum daran, dass derselbe Richter eine "vom aggressiven Mann eingeschüchterte Frau" in einem solchen Fall wegen Mordes verurteilt hätte?

2 Paar Schuhe

2, Friday, 19.11.2010, 15:29 (vor 5535 Tagen) @ kein abel

1) Sollen Männer und Frauen gleiche Strafen für gleiche Taten erhalten?
2) Sind Strafen für dieses oder jenes generell zu niedrig/zu hoch?

Du glaubst doch selbst nicht im Traum daran, dass derselbe Richter eine
"vom aggressiven Mann eingeschüchterte Frau" in einem solchen Fall wegen
Mordes verurteilt hätte?

Das sowieso. Zu 2):

Ich bin trotzdem der Meinung, dass
a) "Mord aus Unterlassung" sowieso schon ein krankes Konstrukt ist
b) Bei einem LKW-Fahrer, der von Sonntag Mittag bis Freitag Abend ohnehin nicht da ist es sehr gewollt wirkt, wenn dem ein Strafmass > Totschlag aufgebrummt wird
c) Besonders weil nicht nur die Mutter nicht angeklagt war, sondern auch keiner der von Amts wegen zustaendigen im Jugendamt

Es stinkt IMHO ziemlich nach "wir pruegeln auf den einzigen greifbaren Beteiligten ohne Lobby"

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

XRay, Thursday, 18.11.2010, 22:33 (vor 5536 Tagen) @ Royal Bavarian

... das Urteil geht völlig in Ordnung. Der Mann hat sehenden Auges seine
dreijährige Tochter verhungern lassen. Die Schuld der Mutter steht auf
einem ganz anderen Blatt.

Royal Bavarian

hm, also ich bin da etwas im Zwiespalt.
Einerseits...
..hätte sich der Mann nämlich rechtzeitig geregt, dann wäre er wahrscheinlich im Namen des Volkes entsorgt worden und das Ergebnis wäre möglicherweise das Gleiche.
Andererseits..
..gibt es keine Alternative als hier einzugreifen. Keine Ausreden zulässig.
also doch, klar, das Urteil ist in Ordnung.
Was nicht in Ordnung geht, dass Mütter in vergleichbaren Fällen in der Regel besser weg kommen

Das Urteil im Fall "Sarah" halte ich schlicht für einen Justizskandal!

sonnenlilie, Thursday, 18.11.2010, 22:27 (vor 5536 Tagen) @ Müller

Was ist nur los in diesem Land!?

Stürmt das Justizministerium!

Soeben: 92jähriger Mann, todkrank, kriegt lebenslänglich.

Informator, Thursday, 18.11.2010, 22:56 (vor 5536 Tagen) @ Müller

Zum Vergleich mit dem o.g. Fall:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Wehrmachtsoffiziers Josef Scheungraber gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Beteiligung an der Ermordung von Zivilisten in Italien abgewiesen. Damit ist das Urteil gegen den 92 Jahre alten Gebirgsjäger rechtskräftig [...] Scheungraber hatte eine Beteiligung stets bestritten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs verstößt die Verurteilung Scheingrabers, der 2006 in Italien in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden war, nicht gegen das verbot der Doppelbestrafung, da das italienische Urteil nicht vollstreckt worden ist.

Quelle: Junge Freiheit, Druckausgabe

Erstens ist er nicht todkrank und zweitens läuft er nach wie vor frei herum

Beelzebub, Friday, 19.11.2010, 00:39 (vor 5536 Tagen) @ Informator

Zum Vergleich mit dem o.g. Fall:

[image][image]

Such dir eine seriösere Quelle. Oder lüge nicht so ungeschickt. Das mit der Todkrankheit ist jedenfalls frei erfunden.

Aus dem Hamburger Abendblatt (eine bürgerlich-konservative Springerzeitung, Hervorhebung i.O.)

"Der Ex-Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber wurde im vergangenen Jahr wegen zehnfachen Mordes verurteilt. Bisher lebte er unbehelligt zu Hause.

(...)

Noch ist offen, ob der zur Zeit des Urteils rüstige Scheungraber haftfähig ist. „Wir warten, bis wir die Akten vom Bundesgerichtshof zurückbekommen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München, Barbara Stockinger, dann werde Vollstreckung eingeleitet."

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"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)

Deine Äpfel und Birnen überzeugen mich nicht.

Informator, Friday, 19.11.2010, 02:27 (vor 5536 Tagen) @ Beelzebub

[image][image]

Such dir eine seriösere Quelle. Oder lüge nicht so ungeschickt.

Lnker Lügner! ;-) Was sind denn das links für ungeschickt manipulierte Äpfel? (Lösung: Die Stengel sitzen am falschen Ende!)

Josef Scheungraber aus Ottobrunn muss als verurteilter Kriegsverbrecher ins Gefängnis: Die lebenslange Haftstrafe gegen den 92-Jährigen ist nach Informationen der Münchenredaktion des Bayerischen Rundfunks rechtskräftig. Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Wehrmachtsoffizier im Juni 1944 an der Ermordung italienischer Zivilisten beteiligt gewesen war.

Stand: 11.11.2010

Quelle

Gut, todkrank ist er nicht. Aber willst du behaupten, daß er noch lange leben wird? Ich finde es irgendwie lächerlich, einem 92-Jährigen "lebenslänglich" zu geben. Sein Leben, das war mal.

Immerhin geistig ist er noch fit:

Scheungraber: Urteil ein "Saustall sondergleichen"

Im Bayerischen Fernsehen hatte Scheungraber das Urteil des Münchner Gerichts als "Schwindel und Saustall sondergleichen" bezeichnet. Wenn ich mir diese Richter da droben anschaue, da war vor 65 Jahren noch keiner auf der Welt. Die sind ja alle erst 55. Was haben die für eine Ahnung vom Krieg, von Nationalsozialismus, vom Dritten Reich?" Er könne nicht eingesperrt werden, "weil der ganze Schmarrn verlogen und erstohlen ist", so Scheungraber in der Sendung kontrovers im vergangenen Sommer.

trel (rechtsradikal, Fundamentalist)

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