Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mein Kommentar dazu

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 16.11.2010, 23:24 (vor 5538 Tagen) @ sonnenlilie

@ccdgap (anonym) "Es liegen grundsätzlich schwerwiegende Gründe vor, dass einem Menschen das Sorgerecht entzogen wird. Dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein"

Selten so einen Quark gelesen.

Wird durch die Mutter Streit provoziert, dann entscheidet der Richter wegen mangelnder Elterlicher Kommunikation in der Regel auf ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) für die Mutter. Das ist ein Teil der elterlichen Sorge.
Hat der Vater etwas gegen dieSchulwahl seitens der Mutter, entzieht man ihm die Mitbestimmung für diesen Teil des Sorgerechtes und mischt sich der Vater in die medizinischen Belange des Kindes ein so wird ihm seitens Gericht auch dieser Teil des SR entzogen.
Zurück bleibt ein "Gemeinsames" SR welches der Mann sich an´s Knie nageln kann.
Es geht hierbei nicht um ein imaginäres Kindeswohl. Eher um die Mütterverherrlichung und faule Richter, welche sich überarbeitet fühlen und deshalb im 10 Min. Takt menschliche Tragödien produzieren.

Ehemaliger Vater

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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