Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Dürfen sie nicht, nur bei Geschäftsbeziehungen ...

Leser Offline, Friday, 12.11.2010, 23:04 (vor 5542 Tagen) @ vt

Nicht wundern, wenn dann ne Bimmelbude anruft..

Generell hast du recht mit dem Einwand, VT. Auch der Begriff der "Geschäftsbeziehung" ist weit gediehen in solchen Lotterbranchen.

Aber ich mache es immer so:

- freundlich interessiert wirken
- Daten geben lassen (oder Infos an anonyme eMail-Addresse)
- Abschließend die Bundesnetzagentur informieren

Die kümmern sich dann schon - und das tun sie tatsächlich effektiv.

Und Ruhe ist im Karton! Bei mir ruft niemand von denen mehr an :-)


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