Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal wieder Freispruch für Kinderschänderin!

Steuerzahler, Friday, 12.11.2010, 08:09 (vor 5543 Tagen)

Was kriegt ein Mann (42), der eine 13-jährige verführt?
Antwort: Einige Jahre Knast.

Jetzt verließ Renata C. (42) wegen Verführung eines Minderjährigen frei den Gerichtssaal.
[image]
Nach dem milden Urteil verließ das Pärchen erleichtert das Gericht.....

http://www.bild.de/BILD/news/2010/11/11/handball-trainerin-verfuehrt/13-jaehrigen-sex-nach-dem-abpfiff.html

Vor Gericht ging das Geknutsche weiter!

Informator, Friday, 12.11.2010, 08:26 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

http://www.bild.de/BILD/news/2010/11/11/handball-trainerin-verfuehrt/13-jaehrigen-sex-nach-dem-abpfiff.html

Vor Gericht erschienen die Angeklagte und ihr Toy-Boy zwar getrennt, aber im Partnerlook: Sie im schicken grauen Hosenanzug, er im grauen Pulli.

[...]

Nach dem milden Urteil verließ das Pärchen erleichtert das Gericht, hielt sich eng umschlungen. Immer wieder streichelte Erwin U. seiner Renata den Hals.

Immerhin gibt es noch Menschen, die klar denken:

Die Großeltern des Jungen sind entsetzt. Oma Margit U.: „Die Beziehung ist nicht recht. Die Frau hat keine Verantwortung.“

Mal wieder Freispruch für Kinderschänderin!

Michi @, Friday, 12.11.2010, 09:30 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

Und wieder mal ÖSCHI-Land...Wir müssten im Fall beim Duschen immer die Seife aufheben...so was spricht sich rum unter Knackis...die warten dann schon auf Kinderf.....- Bei UNS: nix mit Bewährung! Her mit dem Pobes!

SG
Michi
Excalibur
GWG-Jäger

Sind halt gleiche Rechte für alle, besonders für Frauen... ^^ (nT)

Swen, Friday, 12.11.2010, 11:18 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

Was

A siehts anders!

Jaeger, Friday, 12.11.2010, 12:41 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

Ganz in Anlehnung zur Wien siehts anders Kampagne, stellt man fest, dass in Sachen Kindesmissbrauch wohl ganz A es irgendwie anders sieht.

Mal wieder Freispruch für Kinderschänderin!

Nur so, Friday, 12.11.2010, 13:45 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

Schließlich habe der junge Mann freiwillig in das heiße Spielchen außerhalb des Strafraums eingewilligt.

Junger Mann????
Er ist ein Junge, ein Knabe. Er kann die Folgen unmöglich abschätzen. Das ist der Sinn und Zweck des Jugendschutzes. Es macht keinen Sinn ihn aufzuheben, nur weil das Kind "freiwillig" mitmacht. Wenn mich ein Kind bittet, mit ihm einen richtigen Boxkampf zu machen, schlage ich ja auch nicht voll zu und sage dann hinterher, es hätte es so gewollt..

22 Monate auf Bewährung sind allerdings kein "Freispruch" ...

Müller ⌂, Friday, 12.11.2010, 16:05 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

... obwohl ich das Urteil auch entschieden zu lasch finde. Ich würde sie Dienst in der Chinesischen Volksarmee schieben lassen

--
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Klärung bitte

Unklar, Friday, 12.11.2010, 17:23 (vor 5542 Tagen) @ Informator

Ich verstehe das nicht (ich verstehe es insgesamt nicht, aber dieses Detail springt ins Auge):

Sie kommt auf Bewährung frei, d.h. sie darf den Tatbestand, dessen sie angeklagt ist, nicht wiederholen. Wenn sie knutschend und eng umschlungen aus dem Gerichtssaal spazieren, ist das doch aber genau das, oder seh ich das falsch?

Weil der Junge jetzt ein halbes Jahr später ein vierzehnjähriger Jugendlicher ist...

Kritiker, Friday, 12.11.2010, 17:42 (vor 5542 Tagen) @ Unklar

- kein Text -

Weil ...

Unklar, Friday, 12.11.2010, 19:44 (vor 5542 Tagen) @ Kritiker

Aber was sind denn dann die Auflagen?

Ach, egal - bei feministischer Rechtsprechung muss man nicht nach Logik fragen ..

Bild gibt doch das "OK"

t @, Friday, 12.11.2010, 22:31 (vor 5542 Tagen) @ Informator

Das hier überhaupt das hetzerische Drecksblatt zitiert wird und denen noch Klicks durch die Verlinkungen geschenkt werden ...

Und dann wird noch die Stelle ausgelassen, an der die Bild von "heißen Spielchen nach dem Abpfiff" schreibt und somit das Ganze auch noch verharmlost

Keine Kinderschänderin

Gismatis, Basel, Saturday, 13.11.2010, 01:13 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

Nicht die milde Verurteilung von Frauen ist anzuprangern, sondern die schwere Verurteilung der Männer! Möglicherweise ist das Schutzalter 14 noch zu hoch angesetzt. Eine Absenkung auf beispielsweise 12 Jahre wäre zu prüfen. Dabei wären ausschließlich Menschen wie Erwin U. im Erwachsenenalter zu befragen. Nur sie können sagen, ob ihnen diese Art von Beziehung geschadet hat oder nicht. Aussagen von Therapeuten, die mit wirklichen Opfern arbeiten, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Nur wirklich schädliches Verhalten soll bestraft werden, nicht sozial unerwünschtes.

--
www.subitas.ch

Weil ...

Klärer, Saturday, 13.11.2010, 04:00 (vor 5542 Tagen) @ Unklar

Aber was sind denn dann die Auflagen?

Daß sie nicht nocheinmal mit einem unter 14 Jahre alten Burschen was anfängt. Der im gegenständlichen Fall ist inzwischen schon 14 geworden.

Ach, egal - bei feministischer Rechtsprechung muss man nicht nach Logik
fragen ..

Das Gesetz unterscheidet in Österreich nicht zwischen Buben und Mädchen bezüglich des sogenannten Schutzalters. Übrigens auch nicht bezüglich heterosexueller und homoerotischer Betätigung

Keine Kinderschänderin, aber ein Kinderschänder?

Lesehelfer, Saturday, 13.11.2010, 04:40 (vor 5542 Tagen) @ Gismatis

Nicht die milde Verurteilung von Frauen ist anzuprangern, sondern die
schwere Verurteilung der Männer!

Irgend so ein Voreiliger hat überhaupt diesen Thread schon vor zwei Tagen auf Deine Antwort hin vorausgeschrieben und auf die Realexistierende Geschlechterjustiz (Österreich) - Hinweiser, 10.11.2010, 21:25 bezüglich der sogenannten Täter und der sogenannten Opfer anhand zweier gleichzeitiger Urteile, die sie schlagend und schreiend belegen, aufmerksam gemacht. Hier befinden wir uns schon im dritten bislang mißglückten Ansatz, diese Thema seriös und ohne "Krass!!"-Ausbrüche entsprechend der unmündigen politischen Korrektoratsplapperei nach dem Muster der infamen Amerikanischen Prüderie anzugehen oedergar einen irrwitzigen deutschländischen Chauvinismus loszulassen. Es wird noch ein paar Jahrzehnte dauern, scheint es, bis die Häschen, die hier schreiben, so weit sind, daß sie nicht Schweizer oder sonstige Vordenker brauchen, um "Antifeminismus" oder meinetwegen "Anti-Infantilisierung" oder "Anti-Bevormundung" laut zu sagen.

Möglicherweise ist das Schutzalter 14 noch zu hoch angesetzt. Eine Absenkung auf beispielsweise 12 Jahre wäre zu prüfen.
(...)
Nur wirklich schädliches Verhalten soll bestraft werden, nicht sozial
unerwünschtes.

Die Menarche hat sich in den letzten Jahrzehnten um einiges nach vorn verschoben, und die sexuelle Betätigung hat sich ganz allgemein signifikant verfrüht. Insofern ist Dein Vorschlag schon vernünftig.

Was aber trotz allem weder vernünftig noch anständig ist, ist das Konzept eines Schutzalters. Der eine ist mit 14 oder 13 oder 12 ein Kind, sei es körperlich oder seelisch oder beides, der andere ein Jugendlicher. Das gilt für beide Geschlechter. Wenn also schädliches Verhalten bestraft werden sollte, dann ist es wohl unabdingbar, genau darauf Rücksicht zu nehmen.

Ansonsten, viel Vergnügen für die "Kinderficker!"-Besschimpfungen, die Du erwarten kannst, wenn die Häschen Deine Antwort ins Visier kriegen

Mal wieder gerechtes Urteil für Kinderschänder!

Lesehelfer, Saturday, 13.11.2010, 04:52 (vor 5542 Tagen) @ Steuerzahler

Was kriegt ein Mann (42), der eine 13-jährige verführt?

[/b]
Interessiert auch irgendjemanden, was ein Mann kriegt, wenn er eine 13-Jährige auch nur einmal "betatscht"?

Antwort: Einige Jahre Knast.

Daß Du da ja nicht hinterm Kuschelmond lebst, wäre Dir und allen Männern zu wünschen. (Vgl. obigen Link.)

nötige Reife

DvB, Saturday, 13.11.2010, 07:28 (vor 5542 Tagen) @ Lesehelfer

Die Menarche hat sich in den letzten Jahrzehnten um einiges nach vorn
verschoben, und die sexuelle Betätigung hat sich ganz allgemein
signifikant verfrüht.

Kann sein. Allerdings ist die Welt in den letzten Jahrzehnten auch um einiges komplizierter geworden. Und die Folgen seines Handels kann daher in den meisten Fällen nichtmal ein 80-jähriger überblicken, wenn er nicht zufällig Jurist ist.

Und willst Du mir erzählen, ein 14jähriger hat ne Vorstellung, was es bedeutet, 20 Jahre Alimente zu blechen, wenn er der Trulle nen Balg ansetzt?

Mal wieder gerechtes Urteil für Kinderschänder!

Oliver, Saturday, 13.11.2010, 09:12 (vor 5541 Tagen) @ Lesehelfer

Daß Du da ja nicht hinterm Kuschelmond lebst, wäre Dir und allen
Männern zu wünschen. (Vgl. obigen Link.)

Schönes Beispiel, dass du als Mann selbst ohne Tat sofort im Knast landest.

Weltweit sitzen so Millionen Männer für die Phantasie kranker Frauen.

Tausende Beispiele lassen sich erGOOGLN:

http://www.rp-online.de/panorama/ausland/Texaner-sass-27-Jahre-unschuldig-im-Gefaengnis_aid_888238.html

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Keine Kinderschänderin, aber ein Kinderschänder?

Gismatis, Basel, Saturday, 13.11.2010, 17:22 (vor 5541 Tagen) @ Lesehelfer

Hallo Lesehelfer

Was aber trotz allem weder vernünftig noch anständig ist, ist das
Konzept eines Schutzalters. Der eine ist mit 14 oder 13 oder 12 ein Kind,
sei es körperlich oder seelisch oder beides, der andere ein Jugendlicher.
Das gilt für beide Geschlechter. Wenn also schädliches Verhalten bestraft
werden sollte, dann ist es wohl unabdingbar, genau darauf Rücksicht zu
nehmen.

Ja, man könnte das Schutzalter durch strenge Verhaltensvorschriften ersetzen, bei deren Einhaltung gewährleistet ist, dass der entsprechende Jugendliche alt genug ist. Es sei denn natürlich, der von ihm erwünschte Sex an sich sei schon schädlich für ihn. Das freilich müsste erstmal bewiesen und nicht bloß behauptet werden.

Ansonsten, viel Vergnügen für die "Kinderficker!"-Besschimpfungen, die
Du erwarten kannst, wenn die Häschen Deine Antwort ins Visier kriegen

Da kann ich mich entspannt zurücklehnen, da ich weder pädophil bin, noch an Sex mit Personen unterhalb des Schutzalters interessiert bin. Wäre es so, würde ich mich hier nicht für eine Lockerung der gesetzlichen Regelung aussprechen, um nicht in Verdacht zu geraten.

Gruß
Gismatis

--
www.subitas.ch

nötige Reife

Gismatis, Basel, Saturday, 13.11.2010, 17:27 (vor 5541 Tagen) @ DvB

Hallo DvB

Und willst Du mir erzählen, ein 14jähriger hat ne Vorstellung, was es
bedeutet, 20 Jahre Alimente zu blechen, wenn er der Trulle nen Balg
ansetzt?

Und was spricht dagegen, einfach den ungeschützten Geschlechtsverkehr zu verbieten? Man könnte auch ein Mindestalter festlegen, ab dem ein Vater oder eine Mutter überhaupt unterhaltspflichtig werden kann.

Gruß
Gismatis

--
www.subitas.ch

Allerdings!

Gack, Saturday, 13.11.2010, 18:33 (vor 5541 Tagen) @ Lesehelfer

Dieser Fall ist Missbrauch, was gibt es da zu diskutieren? Sachlich bleiben? Ja, bitte - bei der Sache bleiben, nicht sie durch relativierendes Geseich verflachen zu versuchen!

Ansonsten, viel Vergnügen für die "Kinderficker!"-Besschimpfungen, die
Du erwarten kannst, wenn die Häschen Deine Antwort ins Visier kriegen

Und das mit Recht, denn niemand in diesem Forum setzt sich so für Legalisierung der Pädosexualität ein wie Gismatis. Nur nennt er es anders, verweist auf die immer früher einsetzende Geschlechtsreife. Setzte man diese mit der Sexualisierung der Umwelt in Verbindung, ergibt sich eigentlich ein relativ klares Bild. Aber letztendlich lassen sich auch daraus überhaupt keine Forderungen ableiten. Es gibt 8 und 9 jährige Mütter, mit den "richtigen" Einflüssen lässt sich das Alter der Geschlechtsreife sicher noch um einiges drücken. Daraus die Forderung zu erheben, diese Kinder quasi der Verfügungsgewalt Erwachsener zu öffnen, würde jemandem mit einem Gespür für die Bedürfnisse von Kinder wohl zum Kotzen bringen. Darüber hinaus hat das Schutzalter weniger mit der körperlichen als mit der geistigen Reife etwas zu tun. Wahrscheinlich kann das ein Schwuler aber nicht - für solche Leute bedeutet, sich in Kinder hineinzuverstzen, immer etwas körperliches

nötige Reife

DvB, Saturday, 13.11.2010, 19:06 (vor 5541 Tagen) @ Gismatis

Und was spricht dagegen, einfach den ungeschützten Geschlechtsverkehr zu
verbieten? Man könnte auch ein Mindestalter festlegen, ab dem ein Vater
oder eine Mutter überhaupt unterhaltspflichtig werden kann.

Das Ding ist doch, daß es nicht zum geltenden Recht paßt.
Natürlich kann man vieles anders machen, wenn vieles anders ist.

Dagegen spricht z.B., daß zusätzliche komplizierte Spezialgesetze die Verwirrung noch weiter vergrößern. Der Wust gehört eher komplett weg. Und mit ihm die, die ihn tagtäglich verbrechen.

Grundsätzlich bin ich aber gegen Schutzalter usw. - der Unfug ist von Napoleon hier eingeführt worden, das ist Müll der 1789er Abschaumrevolution und geht uns nix an. Wohl aber bin ich gegen die Richtung, von der her Du das ändern willst. Du machst das aus zersetzerischem Geist heraus!

nötige Reife

Gismatis, Basel, Saturday, 13.11.2010, 20:35 (vor 5541 Tagen) @ DvB

Du machst das aus
zersetzerischem Geist heraus!

Nein, aus libertären Gründen.

--
www.subitas.ch

Allerdings!

Gismatis, Basel, Saturday, 13.11.2010, 20:56 (vor 5541 Tagen) @ Gack

Und das mit Recht, denn niemand in diesem Forum setzt sich so für
Legalisierung der Pädosexualität ein wie Gismatis. Nur nennt er es
anders, verweist auf die immer früher einsetzende Geschlechtsreife.

Darauf habe ich nie verwiesen.

Daraus die Forderung zu
erheben, diese Kinder quasi der Verfügungsgewalt Erwachsener zu öffnen,
würde jemandem mit einem Gespür für die Bedürfnisse von Kinder wohl zum
Kotzen bringen.

Solches habe ich nie gefordert. Und wenn jemand allen Kindern und Jugendlichen unter 14 das Bedürfnis nach Sexualität abspricht, hat er ganz sicher kein Gespür für die Bedürfnisse von Kindern!

Wahrscheinlich kann
das ein Schwuler aber nicht - für solche Leute bedeutet, sich in Kinder
hineinzuverstzen, immer etwas körperliches

Ich kann mich zumindest in meine eigene Kindheit versetzen und diese war nicht frei von sexuellen Gedanken und Wünschen. Ich war halt nicht asexuell wie sich das viele Erwachsene gerne in Bezug auf Kinder vorstellen.

--
www.subitas.ch

nötige Reife

DvB, Saturday, 13.11.2010, 21:36 (vor 5541 Tagen) @ Gismatis

Nein, aus libertären Gründen.

Sag ich doch: Jakobinertum

nötige Reife

hörer, Sunday, 14.11.2010, 00:38 (vor 5541 Tagen) @ DvB

Der Bub wird unterhaltspflichtig, wenn die erwachsene Frau ein Kind bekommt.
Er ist andererseits aber nicht rechtsmündig - oder sehe ich das falsch

Mal wieder gerechtes Urteil für Kinderschänder!

Lesehelfer, Sunday, 14.11.2010, 01:59 (vor 5541 Tagen) @ Oliver

Weltweit sitzen so Millionen Männer für die Phantasie kranker Frauen.

Tausende Beispiele lassen sich erGOOGLN:

http://www.rp-online.de/panorama/ausland/Texaner-sass-27-Jahre-unschuldig-im-Gefaengnis_aid_888238.html

Ein Fall sagt mehr als 1000 Diskussionen, ein passender Link!

nötige Reife

DvB, Sunday, 14.11.2010, 03:39 (vor 5541 Tagen) @ hörer

Der Bub wird unterhaltspflichtig, wenn die erwachsene Frau ein Kind
bekommt.
Er ist andererseits aber nicht rechtsmündig - oder sehe ich das falsch

Na, im Rahmen seines Taschengeldes wohl schon. :D
Aber ob Balgansetzen als Rechtsgeschäft gilt?? *gg*

nötige Reife

kein abel, Sunday, 14.11.2010, 16:44 (vor 5540 Tagen) @ hörer

Der Bub wird unterhaltspflichtig, wenn die erwachsene Frau ein Kind
bekommt.
Er ist andererseits aber nicht rechtsmündig - oder sehe ich das falsch

in den USA gab es einen Fall, in dem ein sexuell missbrauchter Junge ab Eintreten der Volljährigkeit der Vergewaltigerin Alimente zahlen musste (Quelle leider nicht zur Hand)

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