Pressemitteilung Humatrix
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests vor Gericht
Rechtslage bleibt unverändert
Frankfurt, 22. Februar 2007
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Vaters, der mithilfe eines privaten, ohne Zustimmung der Mutter durchgeführten Vaterschaftstests seine Vaterschaft anfechten wollte, abgewiesen. Damit bleibt die Rechtslage unverändert, d.h. die Gerichte dürfen private Abstammungsgutachten, die ohne Zustimmung der Mutter eingeholt wurden, bei Anfechtung einer Vaterschaft auch weiterhin nicht als Beweismittel anerkennen. Strafbar sind heimliche Vaterschaftstests allerdings nicht.
Der nicht sorgeberechtigte Kläger bleibt somit zunächst offiziell der Vater des Kindes, obwohl die biologische Vaterschaft ausgeschlossen ist. Im Rahmen seiner Entscheidung hat das Gericht jedoch den Gesetzgeber aufgefordert, die gerichtliche Klärung von Abstammungsverhältnissen zu erleichtern. Diese Forderung wird von der humatrix AG, einem der führenden Anbieter von Vaterschaftstests in Deutschland, grundsätzlich begrüßt. Der Vorstandsvorsitzende, Tobias Gerlinger, stellt klar: "Wir brauchen dringend konkrete rechtliche Rahmenbedingungen für Vaterschaftstests. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, sinnvolle und realitätskonforme Regelungen zu erarbeiten, die dem Wohl der Familie dienlich sind." Zweck eines solchen Gesetzes kann es laut Gerlinger nicht sein, familiäre Angelegenheiten generell in den Gerichtssaal zu verlegen: "Bei privat durchgeführten Vaterschaftstests werden über 80% der angezweifelten Vaterschaften bestätigt. In den allermeisten Fällen führen sie damit zur Wiederherstellung des Familienfriedens, da der Zweifel ausgeräumt werden kann, ohne das Vertrauensverhältnis durch die offene Aussprache des Verdachts oder gar den Gang vor Gericht zu zerstören. Wären zweifelnde Väter aufgrund eines Verbots privater Vaterschaftstests gezwungen, zur Klärung ihrer Vaterschaft vor Gericht zu ziehen, dürfte der Familienfrieden in aller Regel dahin sein; auch wenn herauskommt, dass die Zweifel unangebracht waren."
Dringender Regulierungsbedarf besteht nach Einschätzung von Gerlinger an anderer Stelle: "Aufgrund der Gesetzeslücke gibt es in Deutschland bislang keinerlei Zulassungsvoraussetzungen oder Qualitätsüberwachung für Anbieter privater Vaterschaftstests. Theoretisch genügt in Deutschland ein PC mit Drucker, um ein Vaterschaftsgutachten zu erstellen!" Stutzig macht ein Blick auf die Preise: So ist in Deutschland ein Vaterschaftsgutachten bereits ab 120 Euro zu haben, in den USA kostet ein vergleichbarer Test aber 700 Dollar. Laut Gerlinger lassen sich diese extremen Preisunterschiede nur damit erklären, dass die Gesetzeslücke hierzulande von unseriösen Geschäftemachern missbraucht wird. In dieses Bild passt die Tatsache, dass die Billiganbieter in den meisten Fällen hartnäckig die Auskunft darüber verweigern, wo und von wem die DNA-Analyse durchgeführt wird.
Über die humatrix AG:
Die humatrix AG ist ein hochspezialisiertes Biotechnologie-Unternehmen, dessen Fokus auf der Analyse der menschlichen DNA liegt. Heute schon gilt die humatrix AG als einer der führenden Anbieter von Abstammungsnachweisen zwischen nahen Verwandten. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Wissenschaftler der humatrix AG ist die Erstellung sogenannter DNA-Fingerprints ("genetische Fingerabdrücke") im Auftrag der Landeskriminalämter. Im zukunftsweisenden Bereich der DNA-basierten Präventionsdiagnostik zählt das Unternehmen zu den maßgeblichen Wissensträgern Deutschlands. Diese Technologie, die auf eine Verbesserung der Lebensqualität abzielt, soll in den kommenden Jahren einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen im Internet: www.humatrix.de
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gerlinger
-Vorstandsvorsitzender-
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