Realexistierende Geschlechterjustiz (Österreich)
Missbrauch: Neues Urteil für Kärntner Ex-Hotelchef
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Der Mann leitete zum Tatzeitpunkt ein Hotel in Oberkärnten. Die Mutter des Opfers war bei ihm beschäftigt, die damals 13-Jährige kam immer wieder ins Hotel, um ihre Mutter zu besuchen und mit der Katze der Lebensgefährtin des Angeklagten zu spielen. So auch an einem Tag im August 1995, an dem der Mann in dem Appartement seiner Freundin das Mädchen betatschte.
Ein Gutachten des Psychiaters Max Friedrich führte 2001 zur Verurteilung wegen Vergewaltigung und Unzucht mit Unmündigen. Der Mann verbüßte daraufhin eine Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag wurde das Urteil aufgehoben und neu verhandelt. Diesmal kamen zwei Sachverständige zum Schluss, das Mädchen habe sich die Vergewaltigung zusammenfantasiert. Zu dem Vorwurf des Betatschens zeigte sich der Mann geständig.
Das Urteil: Acht Monate unbedingte Haft, die natürlich schon längs verbüßt ist. Für die Differenz steht dem Mann nun eine Haftentschädigung zu. Über die Höhe wird separat entschieden.
Bericht der Kleinen Zeitung
Trainerin fasst 22 Monate bedingt aus
Zu 22 Monaten bedingter Haft wegen ihrer sexuellen Beziehung zu einem 13-Jährigen ist am Mittwoch eine 42-jährige Handball-Trainerin am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden. Die Angeklagte zeigte sich im Prozess vollinhaltlich geständig. Die Verhandlung, die großes mediales Interesse hervorrief, fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig.
Bericht von oe24.at
Beide Urteile stammen von heute, Mittwoch, 10. November 2010!
Realexistierende Geschlechterjustiz (Österreich)
Friedrich! Immer wieder Friedrich! Ich hoffe, ich kann an mich halten, falls ich diesem Herrn hier in der Stadt mal über den Weg laufen sollte.
Gruß, Kurti
Verblödete & verdummte Schluchtenscheisser...paßt hier evtl auch...
"A" ist bekannt für seinen recht niedrigen - teppichhöhe - Bildungsstandard. Dies geht soweit, dass Akademiker, insbes. Naturwissenschaftlen, Mediziner, Juristen ausgenommen, aus dem Ausland bei gleicher Tätigkeit! i.d.R bis zu plus 40%! mtl. Einkommenszuschlag mehr bekommen als Ihre A-Kollegen mit Studium aus Wien, Innsbruck etc. Weil das niedrige Ausbildungsniveau "intern" ganz einfach bekannt ist. Bei sowiel Femi...da kann nix draus werden...!
Aber: Für`n unfähigen Richter (in), Ski-Lehrer, Alm-Fee oder Jagertee-Schubse langts allemal...
SG
Michi
Excalibur
GWG-Jäger