Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kennt die SPD das Grundgesetz nicht?

Rainer ⌂, Tuesday, 09.11.2010, 10:29 (vor 5545 Tagen)

Ob man die SPD aufklärten sollte?

Pressemitteilung vom 08.11.2010 | 16:20
SPD-Bundestagsfraktion
Kristina Schroeder macht eine Rolle rueckwaerts

[...] Im Gegenteil, der Staat ist laut Artikel 3, Absatz 2 dazu verpflichtet Gleichstellung zwischen Maennern und Frauen durchzusetzen. Frau Schroeder muss damit schleunigst anfangen.

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http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=431222

Im Grundgesetz steht an der Stelle nichts von Gleichstellung. Der Art.3 Grundgesetz behandelt die Gleichberechtigung.

Immer wieder werden Gleichberechtigung (Chancengleichheit) und Gleichstellung (Ergebnisgleichheit) in einen Topf geworfen und als Frauenbenachteiligung verkauft. Gleichberechtigung ist, wenn alle 100m Läufer 100m gerade Strecke ohne Hindernisse laufen müssen, Gleichstellung bedeutet, dass alle gleichzeitig ins Ziel kommen. Das Maß wäre der Langsamste, alle andern müssen behindert werden und zwar umso mehr, je mehr sie sich anstrengen. Dabei stellt sich die Frage, ob man in dem Szenario überhaupt noch jemanden motivieren kann sich anzustrengen.

Rainer

Berlin - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=431222

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

sie kennt es und verbiegt es

Eugen, Tuesday, 09.11.2010, 14:07 (vor 5545 Tagen) @ Rainer

Im Grundgesetz steht an der Stelle nichts von Gleichstellung. Der Art.3
Grundgesetz behandelt die Gleichberechtigung.

Genauer:
Mit der am 15.11.1994 in Kraft getretenen Verfassungsreform wurde Art. 3 Abs. 2 GG – "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" – durch folgenden Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Da steht also selbst nach der von Feministinnen durchgesetzten Änderung nichts von Gleichstellung.

Für die Feministinnen, also hier die ganze SPD, geht es jetzt nur noch darum, Nachteile zu erfinden. Wenn z.B. eine Frau keine Karriere machen will, dann ist das halt schon eine Benachteiligung. Auch Kinderkriegen ist eine Benachteiligung. Auch als Lesbe im Dritten Reich nicht verfolgt worden zu sein, ist eine Benachteiligung. So wird bei uns Politik gemacht

Kennt die SPD das Grundgesetz nicht?

Informator, Tuesday, 09.11.2010, 14:20 (vor 5545 Tagen) @ Rainer

Link zur Pressemitteilung:
http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=431222

Tatsächlich hat Frau Humme falsch zitiert, bzw. sie hat "interpretiert".

Der entscheidende Satz im GG lautet so:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Ein Problem sehe ich aber im zweiten Teil des Satzes:

und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Es bleibt zunächst nämlich offen, worauf sich diese angeblich bestehenden Nachteile beziehen. Ebenso stellt sich die Frage, warum Gleichberechtigung "durchgesetzt" werden muß. Eine Berechtigung wird nämlich beschlossen. Das ist Sache der Legislative. Nur die Umsetzung kann oder muß ggf. durchgesetzt werden, und zwar von der Exekutive, also der Polizei.

Sollten die "bestehenden Nachteile" in einer Schwäche der Exekutive bestehen, dann gehört die Anordnung zu ihrer Aufhebung nicht in das Grundgesetz. Das wäre vielmehr Verwaltungsangelegenheit.

Also können die "bestehenden Mängel" nur in der unterschiedlichen Natur von Mann und Frau bestehen - oder in einer vermeintlich falschen Interpretation von Mann und Frau, die (vermeintlich) einen Als-Ob-Tatbestand herstellt. Diesem wäre dann durch eine Kompensation in den Beschäftigungverhältnissen gegenüberzutreten wäre. Das wäre Gleichstellung oder Ergebnisgleichheit.

Frau Humme hat also das Grundgesetz "zuendegedacht" - möglicherweise durchaus im Sinne des Erfinders.

trel

Kennt die SPD das Grundgesetz nicht?

Eugen, Tuesday, 09.11.2010, 14:42 (vor 5545 Tagen) @ Informator

Sollten die "bestehenden Nachteile" in einer Schwäche der Exekutive
bestehen, dann gehört die Anordnung zu ihrer Aufhebung nicht in das
Grundgesetz. Das wäre vielmehr Verwaltungsangelegenheit.

Kleine Anmerkung: Zur Exekutive gehört u.a. auch die Regierung mit allen Ministerien und praktisch alle Verwaltungen.

Also können die "bestehenden Mängel" nur in der unterschiedlichen Natur
von Mann und Frau bestehen

Worin diese Benachteiligungen bestehen, das bestimmen diejenigen, die die Macht haben zu definieren, was als Benachteiligung zu gelten hat - und was nicht. Schönes schlechtes Beispiel: Zwar wurden berufliche Benachteiligung von Wehrpflichtigen als solche anerkannt, aber ... das seien "hinzunehmende Benachteiligungen" ... so etwa die Begründung gegen die Klage von A. Dory

Politiker kennen ziemlich genau was Ihre Arbeit stört und möglist umgangen wird

Borat Sagdijev, Tuesday, 09.11.2010, 20:11 (vor 5545 Tagen) @ Rainer

Oder geändert werden muss

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Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

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