Sternstunde der Menschheit.
Hallo
Ich betrachte die Möglichkeit, einen Vater sicher festzustellen als
Sternstunde der Menschheit. Viele fleißige Menschen machten dies möglich.Und was macht unser Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber? Die tun
gerade so, als wäre alles wie früher. Im Gegenteil, sie versuchen die
gewonnene Erkenntnis zu ignorieren und zu torpedieren. Zurück in die
Vergangenheit. Die Verfassungsrichter wirken gar nicht wie Menschen denen
Erkenntnis wichtig ist. Sie sehen nicht nur aus wie Pfaffen, sie sprechen
und argumentieren auch so. Der Hokuspokus der Vaterschaftszuweisung wird
der Lächerlichkeit preisgegeben. Das kratzt am Absolutismus der Macht.Da ist der Hund begraben.
Rainer
In der Vergangenheit war es oft für arme Eltern nicht leicht, Paten zu finden, denn der Pate hatte gegenüber dem Patenkind nicht zuletzt auch finanzielle Pflichten. Und so war es auch für eine Mutter nicht leicht einen Vater für ihre Kinder zu finden, was in dem Spruch zum Ausdruck kommt: "Ich zeige Dir mein Muttermal, zeig' Du mir Deinen Vater mal." In Zeiten wirtschaftlicher Not ist die Vaterschaft eine Last. Uneheliche oder vaterlose Kinder waren schon immer für die Gemeinschaft ein Problem weil in der Regel hilfebedürftig.
Darum war dem Gesetzgeber/der Obrigkeit stets daran gelegen, einen Vater zu den Kindern zu finden, ihn in die finanzielle und sonstige Verantwortung zu nehmen und so die Gemeinschaft zu entlasten.
Hier ein Auszug zur aktuellen Rechtslage aus Wikipedia:
Deutsches Recht
Für die Vaterschaft kommen drei Möglichkeiten (in absteigender Reihenfolge) in Betracht (BGB § 1592):
1.) Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Diese Regelung findet unter Umständen keine Anwendung, wenn das Kind zwar während der Ehe, aber nach einem Scheidungsantrag geboren wurde. Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren, so gilt der verstorbene Ehemann grundsätzlich als Vater (§ 1593 BGB).
2.) Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung bleibt schwebend unwirksam, solange ein anderer Mann ? etwa wegen bestehender Ehe zum Zeitpunkt der Geburt ? als Vater des Kindes gilt. Erst mit erfolgreicher Anfechtung der Scheinvaterschaft wird die Anerkennung des Vaters wirksam.
3.) Vater ist der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Zur Vaterschaft nach 1. und 2. ist es nicht nötig, dass der Vater der biologische Vater des Kindes ist. Ehemänner sind ? so lange keine Vaterschaftsanfechtung erfolgt ? auch dann Väter der Kinder ihrer Ehefrau, wenn sie nicht die biologischen Erzeuger sind. Ein Mann kann die Vaterschaft auch anerkennen, wenn ihm und der Mutter bekannt ist, dass er nicht der biologische Vater ist. Bei einer gerichtlichen Feststellung (also auch bei 3.) oder bei einer Vaterschaftsanfechtung ist aber immer die biologische Vaterschaft entscheidend.
4.) Ferner kann durch Adoption eine rechtliche Vaterschaft begründet werden oder wechseln.
§ 1600 (2) und (3) BGB besagen, dass der leibliche Vater nicht die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten kann, wenn der rechtliche Vater mit dem Kind in einer ?sozial-familiären? Beziehung lebt oder zum Zeitpunkt seines Todes gelebt hat.
Natürlich ist Elternschaft mehr, als Zeugungsgemeinschaft. Durch neue Techniken bei der Reproduktion lässt sich Elternschaft in drei Phasen teilen:
1.) Die Zeugung - Sie begründent die biologische Elternschaft
2.) Die Austragung - Sie kann heute als Dienstleistung im Rahmen einer Leihmutterschaft gestaltet sein. Obwohl diese Brütamme mit dem Kind in keiner Weise verwandt ist, wird sich doch ihr Körper auf dieses Kind einstellen. Und obwohl hier bei ein unpersönliches, wenn auch enges Verhältnis zwischen Brütamme und Kind entsteht, wird die Brütamme nach der Geburt das Fehlen des Kindes als Verlust erleben.
Erstaunlich ist, dass die Brütamme nach deutschem Recht zur Mutter wird, ohne leibliche Mutter zu sein, ein Anachronismus.
3.) Die Aufzucht - Das ist die Zeit, in der Elternschaft gelebt und bewiesen werden muss. Hier entstehen die eigentlichen Bindungen zwischen Eltern und Kind, wobei ich davon ausgehe, dass diese Bindungen durch die enge biologische Ähnlichkeit begünstigt und gefestigt werden. Trotzdem ist es sicher so, dass sich ein Kind auch bei Pflegeeltern genauso gut entwickeln kann, wie bei den leiblichen Eltern, wenn die Voraussetzungen stimmen. Nur denke ich, dass es für die leiblichen Eltern leichter als für Pflegeeltern ist, diesem Kind gegenüber diese uneingeschränkte Liebe und Zuneigung zu entwickeln, aber auch die Bereitschaft ohne größer Bedenken, Grenzen zu ziehen und notfalls zu strafen, als es bei einem Pflegekind der Fall ist. Denn das leibliche Kind ist Fleisch von meinem Fleisch, Blut von meinem Blut. In ihm begegne ich meiner Vergangenheit und meiner Zukunft, meinen Ahnen und meinen Nachfahren.
Das Problem beim Kuckuckskind ist nicht die fehlende biologische Elternschaft des Vaters, sondern der Betrug, der an ihm begangen wird. Ihm wird ein wesentlicher Bestandteil von Elternschaft arglistig verschwiegen, ein schweres Vergehen vor Gott und den Menschen und dem betroffenen Kind.
Wie würde eine Frau reagieren, die trotz intakter Eierstöcke auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann, die Eizellen extrakorporal mit dem Samen ihres Partners befruchten lässt, der man dann aber die vom Partner befruchteten Eizellen dessen Gelieber einsetzt. Sie wird unwissentlich die Mutter eines Kuckuckskindes.
Wie würde diese Frau reagieren, wenn ihr der Gynäkologe eines Tages sagt, dass ihre Eierstöcke schon immer unfruchtbar gewesen wären, was wäre das für ein Gefühl.
Das Gericht würde ihr dann sagen, sie solle sich doch nicht so anstellen, denn schließlich habe sie das Kind geboren und sei so nach deutschem Recht die Mutter des Kindes und für einen Mutterschaftsnachweis sei kein Anlass.
Aber der Fall lässt sich noch steigern: Nehmen wir an, der Mann sei Invalide geworden, sei aber noch in der Lage sich um das Kind zu kümmern und habe es großgezogen, während sie die Familie durch Ganztagsarbeit ernähre. Nun sei die Beziehung auseinandergegangen, der Mann habe das Sorgerecht und sie müßte für Mann und Kind Unterhalt bezahlen. Und jetzt erfährt Sie, dass sie nicht die leibliche Mutter des Kindes ist.
Sind die Femanzen in unserer Leserschaft in der Lage nachzufühlen, was diese Frau nun empfinden muss? Hilft ihnen das postulierte vernetzte Denken oder die weibliche Empathie weiter? - Falls ja, sollten sie diese Gefühle eine Weile einwirken lassen, denn nur was man selbst gefühlt hat, kann man auch bewerten.
Rainer, ich bin von Deinem Vergleich der Verfassungsrichter mit den Pfaffenrichtern der Vergangenheit voll einverstanden. Hervorragend! Trifft den Kern! Unter den Talaren Muff von 1000 Jahren.
Nichts begriffen, dumm geschwätzt, alles zu den Akten gelegt.
Hier gilt es noch viele dicke Bretter zu bohren.
DschinDschin
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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
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Rainer,
20.02.2007, 21:38
- Sternstunde der Menschheit. - DschinDschin, 21.02.2007, 02:48