Geschwisterpaar will sich Sex nicht verbieten lassen
Hallo
Knast gab es bisher nur für den Mann
http://www.welt.de/data/2007/02/20/1219792.html
Kurios ist auch, das nur der Beischlaf zwischen Geschwistern verboten ist. Gemeinsame Kinder dürfte das Paar haben, nur der Penis darf nicht in die Muschi gesteckt werden. Den Samen mit den Fingern hineinzuschieben wäre erlaubt.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Geschwisterpaar will sich Sex nicht verbieten lassen
Hallo
Knast gab es bisher nur für den Mann
http://www.welt.de/data/2007/02/20/1219792.html
Kurios ist auch, das nur der Beischlaf zwischen Geschwistern verboten ist.
Gemeinsame Kinder dürfte das Paar haben, nur der Penis darf nicht in die
Muschi gesteckt werden. Den Samen mit den Fingern hineinzuschieben wäre
erlaubt.Rainer
Hallo
ich glaube mich erinnern zu können, mal gehört zu haben, dass die Kinder der beiden irgendwie behindert sein sollen. Inzestkinder halt. Ist an und für sich tragisch, aber ich denke, dass man die beiden einfach in Ruhe lassen sollte. Vor allen, seit sich der Mann hat sterilisieren lassen, geht es doch kein Schwein etwas an, wenn die zwei zusammenleben (und ab und zu auch poppen) wollen.
Hier wäre doch etwas Toleranz angesagt, und zwar nicht nur der Schwester, sondern auch dem Bruder gegenüber. Denk ich mal.
Gruss
Maxx
--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)
Und wer bekommt alleine die Gefängnisstrafe? Wer wohl?
Nur er wurde bestraft (2 Jahre Gefängnis, die er absitzen musste).
Es geht für uns gar nicht darum, ob Geschwisterliebe strafbar oder straffrei sein sollte. Das ist nicht das Thema hier. Hier geht es einzig und alleine um Gleichbehandlung.
Das Empörende für uns an der Geschichte ist also nicht, dass er wegen Inzest bestraft wurde, sondern für uns besteht das Empörende einzig und alleine darin, dass nur der Mann für den (einvernehmlichen!) Sex bestraft wurde, während sie leer ausging.
Sie war zu Beginn der Beziehung über 16, bekam mit über 18 noch Kinder aus der Beziehung. Also ist sie genauso strafmündig wie er, und wenn es nach Jugendstrafrecht wäre. Jedoch noch nicht mal Anklage wurde gegen sie erhoben. Nur gegen ihn wurde überhaupt Anklage erhoben, und er wurde auch so hammerhart verurteilt. Kein Schwein hat auch nur einen Gedanken daran verschwendet, ob sie auch bestraft gehört oder nicht.
Das allerverrückteste aber ist: Selbst hier in diesem Forum, wo "normalerweise" mehr Sensibilität für solche Dinge vorhanden ist als sonst bei OttoNormalverbraucher, ist dieser Aspekt der Geschichte bisher nicht aufgefallen.
So sehr sind selbst die Hirne hier schon vom Virus infiziert...
Und wer bekommt alleine die Gefängnisstrafe? Wer wohl?
Nur er wurde bestraft (2 Jahre Gefängnis, die er absitzen musste).
Es geht für uns gar nicht darum, ob Geschwisterliebe strafbar oder
straffrei sein sollte. Das ist nicht das Thema hier. Hier geht es einzig
und alleine um Gleichbehandlung.Das Empörende für uns an der Geschichte ist also nicht, dass er wegen
Inzest bestraft wurde, sondern für uns besteht das Empörende einzig und
alleine darin, dass nur der Mann für den (einvernehmlichen!) Sex bestraft
wurde, während sie leer ausging.
Sie war zu Beginn der Beziehung über 16, bekam mit über 18 noch Kinder aus
der Beziehung. Also ist sie genauso strafmündig wie er, und wenn es nach
Jugendstrafrecht wäre. Jedoch noch nicht mal Anklage wurde gegen sie
erhoben. Nur gegen ihn wurde überhaupt Anklage erhoben, und er wurde auch
so hammerhart verurteilt. Kein Schwein hat auch nur einen Gedanken daran
verschwendet, ob sie auch bestraft gehört oder nicht.Das allerverrückteste aber ist: Selbst hier in diesem Forum, wo
"normalerweise" mehr Sensibilität für solche Dinge vorhanden ist als sonst
bei OttoNormalverbraucher, ist dieser Aspekt der Geschichte bisher nicht
aufgefallen.
So sehr sind selbst die Hirne hier schon vom Virus infiziert...
§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Als sie unter 18 war, hat sie in der Tat nach § 173 nicht verurteilt
werden können. Die Kinder, die sie mit über 18 bekam, können
auch durch Beischlaf mit ihrem Bruder vor ihrem 18. Lebensjahr
gezeugt worden sein. Ich stocher ein bischen im Dunkeln, weil sich
der Welt-Artikel nicht mehr aufrufen läßt und dort der Fall auch nicht
detailliert geschildert wurde.
Aber wenn erwiesen ist, dass sie auch im Alter von über 18 den
Beischlaf mit ihrem Bruder vollzog, ist in der Tat nicht einzusehen,
warum sie nicht einmal angeklagt wurde.
Und wer bekommt alleine die Gefängnisstrafe? Wer wohl?
Hallo
Aber wenn erwiesen ist, dass sie auch im Alter von über 18 den
Beischlaf mit ihrem Bruder vollzog, ist in der Tat nicht einzusehen,
warum sie nicht einmal angeklagt wurde.
1. Erzwingungshaft nur gegen den Vater.
2. Erzwingungshaft nur gegen die Väter.
Rainer
--
![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Und wer bekommt alleine die Gefängnisstrafe? Wer wohl?
Hallo
Aber wenn erwiesen ist, dass sie auch im Alter von über 18 den
Beischlaf mit ihrem Bruder vollzog, ist in der Tat nicht einzusehen,
warum sie nicht einmal angeklagt wurde.
1.
Erzwingungshaft
nur gegen den Vater.2.
Erzwingungshaft
nur gegen die Väter.Rainer
Zum letzteren Fall ist zu sagen, dass die Väter inzwischen längst in Haft saßen. Zur Erzwingungshaft gegen die Mütter kam es aber nie. Man versuchte dann, dass Problem anders zu lösen 
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Odin statt Jesus!
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