Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Halb OT: Im gleichen Blatt - Multikultimörder, von mir mit Wichtigem ergänzt

LatexTester, Friday, 29.10.2010, 15:25 (vor 5556 Tagen) @ Christine

Um die Kurve zum Forenthema noch zu bekommen, stellt sich die Frage, ob
nicht ein weiterer Spinner irgendwann auf die Idee kommt, das Beleidigungen
und ähnliches gegen die Geschlechtsidentität ebenfalls ein
Meinungsverbrechen darstellen. Ich bin fast davon überzeugt, Überlegungen
in diese Richtung sind schon lange vorhanden.

Das kommt unweigerlich, sollte der § so ausgelegt werden. Die Gleichberechtigung hat Verfassungsrang. Da werden nicht nur Frauen als Gruppe betrachtet werden, sondern auch Lobbygruppen, die sich die Frauenarbeit auf die Fahnen geschrieben haben.

Der Paragraph wird sich in der Form selbst zerschiessen, weil jedes Urteil geeignet ist, das Verfassungsgericht anzurufen. Die Meinungsfreiheit ist ein besonders geschütztes gut. Jegliche Einschränkung müsste aus den Vorschriften gut begründet sein und das Verfassungsgericht müsste schlimmstenfalls abwägen, wo nach § 130 freie Information oder freie Rede weniger wert sind, als ein schwammig formuliertes Gruppenverständnis und zusätzlich noch das Persönlichkeitsrecht eines Mitgliedes dieser Gruppe.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum