Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Starke Frau!

Schwarze Alice, Friday, 29.10.2010, 04:39 (vor 5556 Tagen)

"Als sich Günter N. (50) vor mehr als 25 Jahren in seine Frau verliebte, wünschte er sich viele Kinder mit ihr. Es klappte – er wurde zwölf Mal Vater. Doch dann ließ ihn Ehefrau Petra (47) mit der riesigen Kinderschar sitzen!"

DUMPF berichtet

Starke Frau!

Sachse, Friday, 29.10.2010, 13:07 (vor 5556 Tagen) @ Schwarze Alice

Tochter Rebecca: „Nur die Kinderbetten und die Küche hat sie hiergelassen. Alles andere hat sie in 85 Umzugskartons gepackt und mitgenommen, als Vater nicht daheim war. Auch unser gesamtes Erspartes, 70 000 Euro.“

Papa Günter stellte sich der Riesenherausforderung. Nach der Scheidung übernahm er das Sorgerecht für alle Kinder.

Endlich wieder eine, vom Feminismus gestärkt und gestählte Frau, verantwortungsvoll handelnd und von der heiligen Mutterliebe geprägt.....

Halb OT: Im gleichen Blatt - Multikultimörder, von mir mit Wichtigem ergänzt

Christine ⌂, Friday, 29.10.2010, 14:43 (vor 5556 Tagen) @ Schwarze Alice

Warum werden wir so einen Killer nicht los?
28.10.2010 - 23:42 UHR
Von BERND STREHLAU

Stuttgart – Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.

Warum werden wir so einen Killer nicht los?
28.10.2010 - 23:42 UHR
Von BERND STREHLAU

Stuttgart – Öchan K. (25) ermordete als 18-Jähriger den Liebhaber seiner Schwester – weil dieser angeblich die Familienehre beschmutzte. Dafür wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt.

http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/29/abschiebung/irrsinn-warum-werden-wir-so-einen-killer-nicht-los.html

Man muss sich wirklich fragen, was in diesem Land los ist. Ein Mörder und Gewalttäter wird nach 5 Jahren entlassen, dafür dürfen andere z.B. wegen "Meinungsverbrechen" 12 Jahre im Knast schmoren.

Weil das verknasten von Meinungsverbrechern anscheinend so richtig geil ist, soll § 130 ausgeweitet werden. Dazu schreib der Blog "Internet-Strafrecht.com" folgendes:

Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) geplant

Im Zuge der Umsetzung des “Zusatzprotokolls zum Übereinkomme über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art” (hier als PDF) steht eine Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”) an.

Grund ist Art.4 des Zusatzprotokolls, der die “Aufstachelung” nicht nur gegen (Teile von) Bevölkerungsgruppen sanktioniert, sondern auch gegen einzelne Personen die den entsprechenden Bevölkerungsgruppen angehören. Mit der Bundestags-Drucksache 17/3124 wird nun folgende Fassung des §130 StGB vorgeschlagen (und wohl auch beschlossen werden):

(1)

1. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder

2. zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auf- fordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

http://www.internet-strafrecht.com/anderung-des-§130-stgb-volksverhetzung-geplant/

Nachfolgend noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf

Der Lawlog hat einen etwas längeren, lesenswerten Bericht dazu geschrieben, das Ende stelle ich hier ein.

Volksverhetzung wird alltagstauglich

[..]Die Volksverhetzung ist schon jetzt mit Meinungsfreiheit kaum in Einklang zu kriegen. Nun soll die Strafvorschrift also auch noch für das Alltagsgeschäft tauglich gemacht werden. Potenzielle Täter sind künftig nicht mehr nur Menschen, die ihre Weltanschauung kommunizieren wollen und sich bewusst entsprechend artikulieren. Sondern jeder, der sich im Rahmen einer sozialen Interaktion dazu hinreißen lässt, sich unkorrekt zu äußern. Tatorte sind nicht mehr die politische Arena, sondern Schulhof, Straßenbahn und Werkshalle.

Ich wage mir gar nicht vorzustellen, was mit diesem Gesetz gemacht werden könnte, wenn sich in Berlin zu den Spinnerdarstellern die richtigen Spinner gesellen.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/16/volksverhetzung-wird-alltagstauglich/

Um die Kurve zum Forenthema noch zu bekommen, stellt sich die Frage, ob nicht ein weiterer Spinner irgendwann auf die Idee kommt, das Beleidigungen und ähnliches gegen die Geschlechtsidentität ebenfalls ein Meinungsverbrechen darstellen. Ich bin fast davon überzeugt, Überlegungen in diese Richtung sind schon lange vorhanden.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Freche Frauen wählen Verantwortungslosigkeit (kt)

vt, Friday, 29.10.2010, 14:47 (vor 5556 Tagen) @ Schwarze Alice

- kein Text -

Halb OT: Im gleichen Blatt - Multikultimörder, von mir mit Wichtigem ergänzt

LatexTester, Friday, 29.10.2010, 15:25 (vor 5556 Tagen) @ Christine

Um die Kurve zum Forenthema noch zu bekommen, stellt sich die Frage, ob
nicht ein weiterer Spinner irgendwann auf die Idee kommt, das Beleidigungen
und ähnliches gegen die Geschlechtsidentität ebenfalls ein
Meinungsverbrechen darstellen. Ich bin fast davon überzeugt, Überlegungen
in diese Richtung sind schon lange vorhanden.

Das kommt unweigerlich, sollte der § so ausgelegt werden. Die Gleichberechtigung hat Verfassungsrang. Da werden nicht nur Frauen als Gruppe betrachtet werden, sondern auch Lobbygruppen, die sich die Frauenarbeit auf die Fahnen geschrieben haben.

Der Paragraph wird sich in der Form selbst zerschiessen, weil jedes Urteil geeignet ist, das Verfassungsgericht anzurufen. Die Meinungsfreiheit ist ein besonders geschütztes gut. Jegliche Einschränkung müsste aus den Vorschriften gut begründet sein und das Verfassungsgericht müsste schlimmstenfalls abwägen, wo nach § 130 freie Information oder freie Rede weniger wert sind, als ein schwammig formuliertes Gruppenverständnis und zusätzlich noch das Persönlichkeitsrecht eines Mitgliedes dieser Gruppe.

Sie hat doch nur genommen was ihr sowieso zusteht. K.w.T

der_quixote, Absurdistan, Friday, 29.10.2010, 16:53 (vor 5556 Tagen) @ Schwarze Alice

- kein Text -

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

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