Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hartz-Gesetz verstößt gegen Verfassung

Rainer ⌂, Monday, 19.02.2007, 00:57 (vor 6871 Tagen)

Hallo

Keine Verpflichtung zum Unterhalt von Stiefkindern.

Der Vorsitzende Richter Felix Clauß kritisierte in seiner mündlichen Begründung, dass das Mädchen nach den neuen Hartz-Richtlinien keinerlei Möglichkeit habe, den Partner seiner Mutter zur Unterhaltszahlung zu zwingen. In letzter Konsequenz müsste ein Kind die Mutter verlassen, wenn deren Partner nicht zahle, oder die Mutter müsste sich aus Solidarität mit ihrer Tochter von ihrem Lebensgefährten trennen. Clauß wies zudem darauf hin, dass Stiefeltern Unterhaltsleistungen für Stiefkinder von der Steuer absetzen könnten. Dem Lebensgefährten der Mutter sei das in diesem Fall aber nicht möglich.

http://www.morgenpost.de/content/2007/01/09/berlin/875860.html

Im Berliner Sozialgericht gingen 2006 rund 12.000 Klagen gegen Konsequenzen aus den Hartz-IV-Regelungen ein. Das sind 33 Klagen/Tag, Sonn- und Feiertage inclusive. Bundesweit bedeutet dies das jeder 20. ALGII-Empfänger klagt.

Da sage noch einer ALGII-Empfänger wären faul.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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