Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794
Interessant, wie modern das Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 war:
§. 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie
erzogen werden sollen.
§. 20. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die
Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.
§. 21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.
§. 22. Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlecht eines vermeintlichen Zwitters
abhängig, so kann ersterer auf Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§. 23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet, auch gegen die Wahl des Zwitters, und
seiner Aeltern.
http://www.smixx.de/ra/Links_F-R/PrALR/PrALR_I_1.pdf
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Mus Lim,
27.10.2010, 23:36
- Von den aus unehelichem Beyschlafe erzeugten Kindern - Mus Lim, 28.10.2010, 00:38