Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner
Die Steuerklasse ist doch 'fast' bedeutungslos für die Frage wieviel Steuern man zahlen muss. Die Steuerklasse definiert nur die laufenden Abzüge in der Erwartung der zu zahlenden Steuern. Nach Abgabe der Steuererklärung und der Berechnung der Einkommenssteuer ist sie bedeutungslos.
Wer aber keine Steuererklärung abgibt, der muss mit den Abzügen nach Steuerklasse leben. Deswegen sollten am in der Diskussion nicht mit Steuerklassen argumentieren.
Anders
Der Petent fordert eine Änderung des Steuerrechtes für geschiedene
Ehemänner.Begründung:
Ein geschiedener Vater hat nach einer Scheidung erheblich höhere Ausgaben
wie zum Zeitpunkt der Ehe und ist somit nach heutigem Steuerrecht um
einiges schlechter gestellt.Um den gleichen Standard zu halten, müsste nach einer Scheidung für den
geschiedenen Vater die Steuerklasse 3 beibehalten werden.Unterhaltszahlungen fallen nach einer Scheidung von der Summe her
erheblich höher ins Gewicht als sie in einer intakten Ehe anfallen.Folgekosten, wie Anschaffungen für den zweiten Haushalt und Kosten für
Verpflichtungen aus der Ehe, die allein vom Vater getragen werden, sind
ebenfalls steuerlich nicht berücksichtigt.Hinzu kommt, daß der Vater durch Zugewinnausgleich je nach Ehejahren
erhebliche Einbußen bei der Altersrente hat und diese Einbußen mit
zusätzlichen Aufwändungen ausgleichen muß um im Alter dem Staat nicht auf
der Tasche zu liegen.http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=379
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Thomas,
16.02.2007, 22:55
- Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner - Zeitgenosse, 16.02.2007, 23:38
- Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner - blendlampe, 17.02.2007, 01:16
- Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner - Anders, 17.02.2007, 19:48