Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wunschdenken in der Tierrechtsszene

Sven ⌂, Wolfsburg, Wednesday, 20.10.2010, 17:01 (vor 5565 Tagen) @ Patriarch

Noch einmal: Wenn die Frau es als Vergewaltigung empfindet, hat kein
Mensch das Recht, ihr ihre Wahrnehmung abzusprechen

Bullshit!

Begriffe sind definiert und die juristisch verwendeten im Besonderen. Vergewaltigung ist ein strafrechtlich bezüglich des sexuellen Missbrauchs verwendeter Begriff, der durch eine erfolgte Penetration bestimmt ist.

Was irgendwelche Tierrechtsspinner dazu meinen, kann rechtlich egaler nicht sein. Da können sie auch noch so oft "noch einmalen" wie sie wollen: Deren Meinung interessiert nichtmal den Hund, der ihnen ob ihres Schutzes vor die Füße scheisst.

Insofern hat nicht nur jeder Mensch das Recht, sondern die Pflicht, dieser Frau die eigenwillige Definition von Rechtsbegriffen abzusprechen, denn deren Definition bestimmt die Rechtswissenschaft und nicht die Wahrnehmung einer gestörten Tierschützerin!

Das gilt im übrigen genauso für Vertreter jedweder anderen Ideologie oder Bewegung, die bestehende Begriffe oder Werte für sich okkupieren wollen. Deutlicher kann Arroganz nicht zu Tage treten, als dass jeder einzelne Klappspaten meint, die Welt für alle verbindlich definieren zu können!

Man möge mir die harten Worte verzeichen, aber irgendwann ists der Anmassung auch mal genug.

Gruß,

Sven


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