Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vergewaltigung in der Tierrechtsszene

Lausemädchen, Wednesday, 20.10.2010, 14:08 (vor 5565 Tagen) @ Patriarch

Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen).

.......soweit erst einmal die gesamte Definition von Wikipedia. Sofern sich die weibliche Person in dem Text, die von Vergewaltigung schrieb, nun auf den Passus: erniedrigende sexuelle Handlungen berufen wollen würde, müsste man, in der Tat, ihre Psyche untersuchen lassen.

Aus dem Text heraus, würde es im Umkehrschluss ja bedeuten, dass, wenn eine Frau in der Nacht ein Bein über ihren männlichen Partner legt, weil sie gerne Sex hätte, sich dieser von dem "Feuchtbiotop" (ein besseres Wort fällt mir gerade nicht ein) belästigt, oder besser gesagt, vergewaltigt fühlen könnte. Wäre ja einmal interessant zu wissen, wie Frau reagieren würde, wenn ein Mann das verlauten lassen würde. Da wäre das Geschrei aber groß.


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