Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.

Gobelin i Urlaub, Wednesday, 20.10.2010, 13:17 (vor 5565 Tagen)

Auch wenn die Ehe schon auf der Kippe steht: So lange man noch zusammen lebt, sollte man sein Bedürfnis nach außerehelicher Abwechslung nicht auf einschlägigen Internet-Portalen publik machen - anderfalls riskiert man den Verlust seines Unterhaltsanspruch gegen den bei diesen Aktivitäten außen vorgelassenen Ehegatten...

http://www.jurablogs.com/de/olg-oldenburg-poppen-de-anmeldet-bekommt-keinen-ehegattenunterhalt-mehr

Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.

Lausemädchen, Wednesday, 20.10.2010, 14:12 (vor 5565 Tagen) @ Gobelin i Urlaub

..............richtig so. Endlich mal ein Urteil, dass ich auch nachvollziehen kann und als richtig empfinde.

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