Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.
Auch wenn die Ehe schon auf der Kippe steht: So lange man noch zusammen lebt, sollte man sein Bedürfnis nach außerehelicher Abwechslung nicht auf einschlägigen Internet-Portalen publik machen - anderfalls riskiert man den Verlust seines Unterhaltsanspruch gegen den bei diesen Aktivitäten außen vorgelassenen Ehegatten...
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