Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.
Auch wenn die Ehe schon auf der Kippe steht: So lange man noch zusammen lebt, sollte man sein Bedürfnis nach außerehelicher Abwechslung nicht auf einschlägigen Internet-Portalen publik machen - anderfalls riskiert man den Verlust seines Unterhaltsanspruch gegen den bei diesen Aktivitäten außen vorgelassenen Ehegatten...
http://www.jurablogs.com/de/olg-oldenburg-poppen-de-anmeldet-bekommt-keinen-ehegattenunterhalt-mehr
Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.
..............richtig so. Endlich mal ein Urteil, dass ich auch nachvollziehen kann und als richtig empfinde.