Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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RA: Vom Vertrauensbonus gegenüber Klägerinnen

Gobelin i Urlaub, Wednesday, 20.10.2010, 11:56 (vor 5565 Tagen)

Interessante Passage aus einem Interview mit einem Strafverteidiger:

"Den anzeigenden Frauen wird im Ermittlungsverfahren sowie Prozess regelmäßig ein großer Vertrauensbonus entgegen gebracht, vor allem, wenn Männer entscheiden."

Bei einer Vergewaltigung steht in der Regel Aussage gegen Aussage. Es kommt da-her entscheidend auf die Glaubwürdigkeit der direkt Betroffenen an. Das mutmaß-liche Opfer ist das einzige direkte Beweismittel. Vor einer Anzeigenerstattung dis-kutiert es häufig den Vorfall zunächst im Bekanntenkreis, mit der Familie und mit sogenannten Opferhilfeorganisationen. Das hat wiederum zur Folge, daß der Vor-fall schon mehrfach erörtert worden ist und – unbeabsichtigte – Einflußnahmen Dritter nicht ausgeschlossen werden können. Es vermischen sich dann tatsächli-ches Erleben und Suggestion miteinander oder man spricht von einer sogenannten intentionalen Falschaussage. Verteidiger werden mit ihren Anträgen im Prozeß häufig als lästig angesehen.

http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Zursache/NWZ/Artikel/2456772/Es+gibt+Richter,+die+ihre+Meinung+nach+Aktenla...

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