Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner

Thomas, Friday, 16.02.2007, 22:55 (vor 6873 Tagen)

Der Petent fordert eine Änderung des Steuerrechtes für geschiedene Ehemänner.

Begründung:
Ein geschiedener Vater hat nach einer Scheidung erheblich höhere Ausgaben wie zum Zeitpunkt der Ehe und ist somit nach heutigem Steuerrecht um einiges schlechter gestellt.

Um den gleichen Standard zu halten, müsste nach einer Scheidung für den geschiedenen Vater die Steuerklasse 3 beibehalten werden.

Unterhaltszahlungen fallen nach einer Scheidung von der Summe her erheblich höher ins Gewicht als sie in einer intakten Ehe anfallen.

Folgekosten, wie Anschaffungen für den zweiten Haushalt und Kosten für Verpflichtungen aus der Ehe, die allein vom Vater getragen werden, sind ebenfalls steuerlich nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt, daß der Vater durch Zugewinnausgleich je nach Ehejahren erhebliche Einbußen bei der Altersrente hat und diese Einbußen mit zusätzlichen Aufwändungen ausgleichen muß um im Alter dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=379

Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner

Zeitgenosse, Friday, 16.02.2007, 23:38 (vor 6873 Tagen) @ Thomas

Verstehe ich nicht. Ich war mal eine Zeit lang dauernd getrennt lebend. In dieser Zeit war ich zwar wieder in der Steuerklasse 1. Aber ich konnte den Unterhalt absetzen. Unter dem Strich kam eine Belastung heraus, wie sie vorher in Steuerklasse 3 war. Also existiert der angestrebte Zustand im Endeffekt doch schon.

Oder was habe ich da nicht begriffen?

Gruß

Zeitgenosse

Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner

blendlampe, Saturday, 17.02.2007, 01:16 (vor 6873 Tagen) @ Thomas

Das ist irgendwie wirr. Nach einer Trennung gibts begrenztes Realsplitting, so viel schlechter als mit Steuerklassen 3/5 steht der Geschiedene nicht da. Fordert lieber das Ende der Nachteile für nichteheliche Unterhaltszahler und vor allem die Versteuerung von Kindesunterhalt beim Empfänger statt beim Pflichtigen.

Folgekosten (z.B. Gerichtskosten) werden zum Teil schon steuerlich berücksichtigt. Ich sehe aber nicht ein, Hausratanschaffungen zu subventionieren, während der Ehe hat man schliesslich dafür gespart weil alles nur einmal vorhanden sein musste. Auch die private Rente wird längst anerkannt.

Ich kann mir nicht helfen, aber das inhaltliche uns sprachliche Niveau der Petitionen wird immer schlechter. Anstatt das System mit vielen halbgaren Petitionen zu fluten, die keiner mehr beachtet sollte man wenige und dafür gut vorbereitete Petitionen starten. Erst ab 50.000 Unterschrift wird eine Petition wichtig und davon sind wir noch zwei Potenzen entfernt.

Petition Einkommenssteuer: Geschiedene Ehemänner

Anders, Saturday, 17.02.2007, 19:48 (vor 6872 Tagen) @ Thomas

Die Steuerklasse ist doch 'fast' bedeutungslos für die Frage wieviel Steuern man zahlen muss. Die Steuerklasse definiert nur die laufenden Abzüge in der Erwartung der zu zahlenden Steuern. Nach Abgabe der Steuererklärung und der Berechnung der Einkommenssteuer ist sie bedeutungslos.
Wer aber keine Steuererklärung abgibt, der muss mit den Abzügen nach Steuerklasse leben. Deswegen sollten am in der Diskussion nicht mit Steuerklassen argumentieren.

Anders

Der Petent fordert eine Änderung des Steuerrechtes für geschiedene
Ehemänner.

Begründung:
Ein geschiedener Vater hat nach einer Scheidung erheblich höhere Ausgaben
wie zum Zeitpunkt der Ehe und ist somit nach heutigem Steuerrecht um
einiges schlechter gestellt.

Um den gleichen Standard zu halten, müsste nach einer Scheidung für den
geschiedenen Vater die Steuerklasse 3 beibehalten werden.

Unterhaltszahlungen fallen nach einer Scheidung von der Summe her
erheblich höher ins Gewicht als sie in einer intakten Ehe anfallen.

Folgekosten, wie Anschaffungen für den zweiten Haushalt und Kosten für
Verpflichtungen aus der Ehe, die allein vom Vater getragen werden, sind
ebenfalls steuerlich nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt, daß der Vater durch Zugewinnausgleich je nach Ehejahren
erhebliche Einbußen bei der Altersrente hat und diese Einbußen mit
zusätzlichen Aufwändungen ausgleichen muß um im Alter dem Staat nicht auf
der Tasche zu liegen.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=379

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