Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt

Jörg, Friday, 16.02.2007, 04:41 (vor 6874 Tagen) @ Christine

Ergebnisse der Befragung bestätigten allerdings, dass Prostituierte zwar
überwiegend krankenversichert sind, aber nicht als Prostituierte.

Tja, die Rahmenbedingungen, die im horizontalen Gewerbe herrschen (Vorkasse, Abneigung gegen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, etc.) hätte man wohl schon vor der Einführung des Prostitutionsgesetzes herausfinden können. Dann wäre auch absehbar gewesen, ob das Gesetz in der Praxis funktionieren kann oder nicht.
Aber immerhin - die Bundesregierung hat inzwischen dazugelernt. Man darf ihr zu diesem Erkenntnisgewinn gratulieren. ;-))

Zudem war mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, die kriminellen
Begleiterscheinungen der Prostitution zurückzudrängen und die
Ausstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Die Regierung kommt in der
Unterrichtung zu dem Schluss, dass dieses wie die anderen Ziele "nur zu
einem begrenzten Teil" habe erreicht werden können. Sie kündigt daher an
zu prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und
Zwangsprostitution verbessert werden kann. Insbesondere müsse eine
Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution geschaffen
werden, so die Regierung.

Hier schläft die Regierung leider immer noch. Wenn man den einschlägigen Berichten trauen darf, wollen viele Prostituierte gar nicht aussteigen. Insofern ist es etwas merkwürdig, daß die Regierung immerzu meint, die Ausstiegsmöglichkeiten für Prostituierte verbessern zu müssen.

Und eine Regelung, die vorsieht, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen, mag gut gemeint sein, ist in der Praxis aber natürlich ultimativer Schwachsinn.

Gruß, Jörg


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