Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt

Christine ⌂, Thursday, 15.02.2007, 18:10 (vor 6874 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 040 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mi, 14. Februar 2007 Redaktionsschluss: 13:30 Uhr

6. Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt

Familie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MPI) Prostituierte haben bislang kaum von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Forderungen gegen Freier gerichtlich durchzusetzen. Diese Option sei "bislang nur in verschwindend geringem Ausmaß genutzt worden", heißt es im ersten Bericht über die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, den die Bundesregierung als Unterrichtung (16/4146) vorgelegt hat. Als wichtigster Grund dafür erscheint danach die in der weiblichen Prostitution weit verbreitete Praxis der Vorkasse. Allerdings könne, so der Bericht, allein der Hinweis auf die Klagemöglichkeit zahlungsunwillige Kunden zur Einsicht bringen. Der Bundestag hatte das Gesetz, mit dem die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessert werden sollte, am 19. Oktober 2001 beschlossen. Die bisherige pauschale rechtliche Bewertung der Prostitution als sittenwidrig wurde aufgehoben. Das Gesetz trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Grundlage des nun vorgelegten Wirkungsberichts sind drei wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit dem Gesetz sollte auch der Zugang von Prostituierten zur Sozialversicherung erleichtert werden. Doch die Möglichkeit zum Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, etwa in einem Bordell, wurde von den Betroffenen kaum genutzt. "Die Idee der sozialen Absicherung durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in der Prostitution ist offenbar für viele der Befragten nur schwer vorstellbar und erscheint ihnen auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen finanziellen Abzüge wenig attraktiv", fasst der Bericht die Interviews mit Prostituierten zusammen. Wie viele Prostituierte seit Inkrafttreten des Gesetzes offiziell - beispielsweise als selbstständig Tätige - in der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung gemeldet sind, lasse sich aufgrund des Meldeverfahrens nicht feststellen, heißt es weiter. Die Ergebnisse der Befragung bestätigten allerdings, dass Prostituierte zwar überwiegend krankenversichert sind, aber nicht als Prostituierte.

Zudem war mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, die kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution zurückzudrängen und die Ausstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Die Regierung kommt in der Unterrichtung zu dem Schluss, dass dieses wie die anderen Ziele "nur zu einem begrenzten Teil" habe erreicht werden können. Sie kündigt daher an zu prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution verbessert werden kann. Insbesondere müsse eine Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution geschaffen werden, so die Regierung.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt

blendlampe, Thursday, 15.02.2007, 18:55 (vor 6874 Tagen) @ Christine

Gesetze, die sich als sinnlos herausstellen müssen sofort gestrichen werden. Und was machen diese Schwachmaten? Noch eins draufsetzen, noch tiefer in die Sackgasse. Verbrennen noch Geld, um Gesetzbücher immer weiter aufzublähen.

Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt

Asmodi, Thursday, 15.02.2007, 21:34 (vor 6874 Tagen) @ blendlampe

Gesetze, die sich als sinnlos herausstellen müssen sofort gestrichen
werden. Und was machen diese Schwachmaten? Noch eins draufsetzen, noch
tiefer in die Sackgasse. Verbrennen noch Geld, um Gesetzbücher immer
weiter aufzublähen.

Hallo,

darum gehts diesem Ministerium im Grunde gar nicht. Hier sollen in der Regel Männer lediglich kriminalisiert werden die zu Prostituierten gehen.
Desweiteren geht es auch darum wie Zwangsprostitution definiert wird: Erinnere mich da dunkel an eine TV-Reportage wo eine Prostituierte lapidar meinte - Ja sicher könnte ich auch arbeiten gehen, aber da verdien ich bedeutend weniger, also werd ich zur Prostitution gezwungen.


Nachdem es unheimlich viele Opfer durch das dt. Unterhaltsrecht gegeben hat und
sozusagen ganz neue Generationen von Männern herangewachsen sind, die der Ehe und Kindern kritisch gegenüberstehen sind das die ersten Früchte des Feminismus und 30 Jahre Männerverachtung bzw. Frauenbevorzugung. Da der Staat dies langsam merkt versucht er mit allen Mitteln sogenannte neue Lebensmodelle zu unterbinden. Allgemein fällt auf, daß sämtliche Neuerungen, Gesetzesvorschläge sich gegen Männer und Väter richten und dies hat Gründe die staatlich begründet sind. Weiterhin macht es sich politisch auch immer gut sich für Frauen einzusetzen da jene eine starke Lobby und Verständnis in der Gesellschaft besitzen, im Gegensatz zum anderen Geschlecht.
Es geht im Grunde nur darum sämtliche Lücken für Männer zu schliessen und Sie wieder ins das klassische Modell der Ehe mit Kindern hineinzudrücken, mit allen Konsequenzen die die BRD heute zu bieten hat.

Asmodi

Regierung: Wirkungen des Prostitutionsgesetz sind begrenzt

Jörg, Friday, 16.02.2007, 04:41 (vor 6874 Tagen) @ Christine

Ergebnisse der Befragung bestätigten allerdings, dass Prostituierte zwar
überwiegend krankenversichert sind, aber nicht als Prostituierte.

Tja, die Rahmenbedingungen, die im horizontalen Gewerbe herrschen (Vorkasse, Abneigung gegen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, etc.) hätte man wohl schon vor der Einführung des Prostitutionsgesetzes herausfinden können. Dann wäre auch absehbar gewesen, ob das Gesetz in der Praxis funktionieren kann oder nicht.
Aber immerhin - die Bundesregierung hat inzwischen dazugelernt. Man darf ihr zu diesem Erkenntnisgewinn gratulieren. ;-))

Zudem war mit dem Gesetz die Erwartung verknüpft, die kriminellen
Begleiterscheinungen der Prostitution zurückzudrängen und die
Ausstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Die Regierung kommt in der
Unterrichtung zu dem Schluss, dass dieses wie die anderen Ziele "nur zu
einem begrenzten Teil" habe erreicht werden können. Sie kündigt daher an
zu prüfen, inwieweit der Schutz der Opfer von Menschenhandel und
Zwangsprostitution verbessert werden kann. Insbesondere müsse eine
Regelung der Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostitution geschaffen
werden, so die Regierung.

Hier schläft die Regierung leider immer noch. Wenn man den einschlägigen Berichten trauen darf, wollen viele Prostituierte gar nicht aussteigen. Insofern ist es etwas merkwürdig, daß die Regierung immerzu meint, die Ausstiegsmöglichkeiten für Prostituierte verbessern zu müssen.

Und eine Regelung, die vorsieht, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen, mag gut gemeint sein, ist in der Praxis aber natürlich ultimativer Schwachsinn.

Gruß, Jörg

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