Kachelmanns Prozess steht auf der Kippe
Über den neuen Befangenheitsantrag von Kachelmanns Anwälten soll erst in letzter Minute vor Prozessbeginn entschieden werden.
Sie kreiden den Richtern an, dass diese die Frau vor deren Aussage nicht über das Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung belehrt hatten. Demnach dürfen Zeugen die Aussage verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass sie sich selbst belasten und möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden.
http://www.welt.de/vermischtes/article10291490/Kachelmanns-Prozess-steht-auf-der-Kippe.html
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