Neuauflage von "Wer schlägt, der geht" und zwar zu Fuss!
Pilotprojekt : Münster nimmt Straftätern den Führerschein weg
Westfalen, 13.10.2010, Katja Sponholz
Die Stadt Münster geht jetzt rigoros und in einem bislang einmaligen Projekt gegen aggressive Straftäter vor: Sie entzieht ihnen – nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – die Fahrerlaubnis. Hintergrund ist laut Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werne die psychologische Erkenntnis, „dass Täter, die zum Beispiel durch häusliche Gewalt auffallen, auch in anderen Bereichen aggressiv reagieren und damit als Fahrer eine ‘tickende Zeitbombe’ sind.“
Schon seit längerem, so Polizei-Sprecherin Evelin Kösters, sei die Polizei in Münster gehalten gewesen, Auffälligkeiten von Straftätern auch ans Straßenverkehrsamt zu melden. „Neu ist, dass wir jetzt strukturiert miteinander arbeiten und eine Rückkopplung erhalten, um entsprechende Daten erheben zu können.“
15 Anträge seit September
Allein seit September seien 15 Anträge zur Prüfung an das Straßenverkehrsamt gegangen. Darunter können rabiate Handtaschenräuber genauso sein wie Männer, die immer wieder durch Gewalt in der Familie aufgefallen sind. Etwa sechs Wochen dauert es, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Bei entsprechendem Ergebnis wird der Führerschein dann auf Dauer eingezogen. „Der Betreffende könnte später einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, dann würde noch mal geprüft, ob es eine Besserung gegeben hat“, erläuterte Kösters.
INFO
Gesetzesgrundlage
* Wer Straftaten begangen hat, ist nach § 2 Abs.4 Straßenverkehrsgesetz ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen...
* ...wenn (die Straftaten) auf ein hohes Aggressionspotenzial schließen lassen (...) oder einer Bereitschaft zu ausgeprägt impulsivem Verhalten (z. B. bei Raub, schwerer oder gefährlicher Körperverletzung, Vergewaltigung) und dabei Verhaltensmuster deutlich werden, die sich so negativ auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken können, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird.
Mit dem neuen Projekt, das zunächst auf ein Jahr angelegt ist, verfolgt die Stadt Münster zwei Ziele: Zum einen will sie die Sicherheit auf den Straßen erhöhen, zum anderen eine neue, wirksame Form der Bestrafung erreichen. „Das hat auch etwas mit Sanktionen zu tun“, sagt Kösters. „Wenn ein Straftäter nicht mehr mobil ist, tut ihm das auch weh.“
Aggressiv bleibt aggressiv
Die juristische Grundlage leitet sich aus dem Straßenverkehrsgesetz und den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ ab. Wer aufgrund seines großen Aggressionspotenzials in schwerwiegender Weise die Rechte anderer verletze, heißt es in der Begründung, lasse auch nicht erwarten, „dass er im motorisierten Straßenverkehr die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer respektieren wird“.
Anders formuliert: „Besonders aggressive Menschen können auch das Auto als Waffe einsetzen“, so die Polizeisprecherin. „Und wer gerade mal wieder seine Frau geschlagen hat, kann der Nächste sein, der dicht auffährt, andere Autofahrer mit Lichthupe bedrängt oder an der nächsten Ecke ein Kind umfährt.“
Wer wegen häuslicher Gewalt auffällig wird muss nicht gewalttätig sein.
Auffällig wird man z.B. indem man lt. GewaltschGes "behandelt" wird. Ohne Möglichkeit der Stellungnahme/Verteidigung ohne Anklage, ohne Urteil des Haushaltes verwiesen wird und künftig dann wohl auch seinen Lappen, wie in vielen Fällen damit auch den Job los ist.
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...