Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verlogene Mogelpackung!

Dampflok, Wednesday, 13.10.2010, 19:59 (vor 5571 Tagen) @ Müller

Wenn man wirklich ein gemeinsames Sorgerecht möchte, dann bedarf es lediglich einer Gesetzänderung, die lapidar besagt:

"Vater und Mutter haben grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht".

Hier aber muß der Vater (nicht die Mutter) einen ANTRAG beim AMT stellen. Und genau wie es ein Vorredner schon schrieb, reicht das Veto der Mutter um den Antrag abzulehnen, denn nach dem bekannten Dreisatz der Rechtsprechung in Bezug auf das Sorgerecht (Grundsatzurteil) gilt:

Paßt etwas der Mutter nicht, hat das Auswirkungen auf das Kind.

Diese Auswirkungen schaden dem Kindeswohl.

Also => Was die Mutter nicht will kommt nocht in die Tüte. Was der Vater will oder nicht spielt auch weiterhin nur dann eine Rolle, wenn die Mutter der gleichen Meinung ist.

De facto würde sich nichts ändern, es ist nur politisch korrekter verpackt. Unsere Politiker sind MeisterInnen geworden in der Disziplin "das Eine sagen, das genaue Gegenteil meinen".

Konkret wird die Mutter dann zusammen mit dem Antrag des Vaters wohl einen Vordruck bekommen, auf dem sie einfach die ihr genehmen Gründe der Ablehung ankreuzen kann, ggf. ergänzt durch Hilfsangebote von Frauenberatungsstellen zur "Entscheidungsfindung".

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