Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bündnis 90/Die Grünen stellen maskulistische Forderungen

Müller ⌂, Wednesday, 13.10.2010, 17:21 (vor 5572 Tagen)

Kleiner Scherz!

Manhood, Wednesday, 13.10.2010, 18:02 (vor 5572 Tagen) @ Müller

Die Text ist klar: Wir sind gegen das gemeinsame Sorgerecht. Daher wollen wir eine Ausgestaltung, die Strassburg akzeptiert, faktisch aber weiterhin alles vom Wohlwollen der Mutter abhängt!

Lieber Müller, lies das Zeug bitte erst durch, bevor du es kommentierst! ;-)

Grüsse

Manhood

Die Zauberlehrlinge

Rainer ⌂, Wednesday, 13.10.2010, 18:50 (vor 5572 Tagen) @ Müller

Ein weiterer wichtiger Schritt:

Das Ganze ist doch längst dem bewussten Handeln entglitten.
Der Zauberlehrling

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, lieber Manhood ;-)

Müller ⌂, Wednesday, 13.10.2010, 19:02 (vor 5572 Tagen) @ Manhood

Das ist deine Interpretation. Richtig ist aber, dass das Ganze in letzter Instanz vom Wohlwollen des Gerichts abhängt.

Also, lieber Manhood, lies das Zeug bitte erst durch, bevor du es kommentierst.
;-)

Grüße,

Müller

--
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Kühnast stellt maskulistische Forderungen

Sachse, Wednesday, 13.10.2010, 19:05 (vor 5572 Tagen) @ Müller

Nach dem "Grünen Männermanifest" wundert mich auch dieser neue Vorstoß mit "maskulistischen Forderungen" gar nicht mehr.

Natürlich handelt es sich, so wie es formuliert ist, um eine "maskulistische Forderunge".

Warum solle der Antrag, Männer weiter zu entrechten oder wenigstens keinerlei Verbesserung herbeizuführen keine Kühnastsche maskuline Forderung sein ?? Ist lediglich nicht in Maskulistischem Interesse.

Jaja, die Grünen...
Aber, auch beim Männermanifest war doch diese Bertelsmann-Stiftung beteiligt. Neben vielem werden die auch belegen, dass diese Forderungen die aller Betroffenen sind.
Wird sich schon wissenschaftlich-umfragetechnisch zurechtbiegen lassen.
Machen die doch immer so.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, lieber Manhood ;-)

Sachse, Wednesday, 13.10.2010, 19:13 (vor 5572 Tagen) @ Müller

Richtig ist aber, dass das Ganze in letzter Instanz vom Wohlwollen des Gerichts abhängt.


Es wird sich nichts Ändern.
Letztendlich wird wegen des Ganges des Vaters zum Gericht zwischen den Eltern ein Streit entstehen oder gefestigt.

schon hat Mama etwas, was das Kindeswohl gefährden könnte.

Lief bisher bei Scheidungen oft genau so ab.

Verlogene Mogelpackung!

Dampflok, Wednesday, 13.10.2010, 19:59 (vor 5572 Tagen) @ Müller

Wenn man wirklich ein gemeinsames Sorgerecht möchte, dann bedarf es lediglich einer Gesetzänderung, die lapidar besagt:

"Vater und Mutter haben grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht".

Hier aber muß der Vater (nicht die Mutter) einen ANTRAG beim AMT stellen. Und genau wie es ein Vorredner schon schrieb, reicht das Veto der Mutter um den Antrag abzulehnen, denn nach dem bekannten Dreisatz der Rechtsprechung in Bezug auf das Sorgerecht (Grundsatzurteil) gilt:

Paßt etwas der Mutter nicht, hat das Auswirkungen auf das Kind.

Diese Auswirkungen schaden dem Kindeswohl.

Also => Was die Mutter nicht will kommt nocht in die Tüte. Was der Vater will oder nicht spielt auch weiterhin nur dann eine Rolle, wenn die Mutter der gleichen Meinung ist.

De facto würde sich nichts ändern, es ist nur politisch korrekter verpackt. Unsere Politiker sind MeisterInnen geworden in der Disziplin "das Eine sagen, das genaue Gegenteil meinen".

Konkret wird die Mutter dann zusammen mit dem Antrag des Vaters wohl einen Vordruck bekommen, auf dem sie einfach die ihr genehmen Gründe der Ablehung ankreuzen kann, ggf. ergänzt durch Hilfsangebote von Frauenberatungsstellen zur "Entscheidungsfindung".

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